Rechnung an Job Center (Brennholzlieferung) - hab ne Frage...

Hallo!

Jetzt verirre ich mich auch mal in dieses Forum...

Ich bin gerade dabei eine Rechnung ans Job-Center zu stellen für eine Brennholzlieferung einer Kundin. Diese soll direkt ans JC gestellt werden.

Jetzt meine Frage: Muss ich an die Kundin eine Kopie der RG stellen oder ist das unnötig???!!! Weiß ja nicht, wie das vor sich geht im Normalfall... Ich versuche nochmal, die SB anzurufen (gerade erreiche ich sie nicht). Wäre trotzdem über Eure Antworten dankbar (ich weiß ja vom Mitlesen, dass hier viele "unterwegs" sind, die sich auskennen. :-)).

Ich danke Euch schon mal...

LG, Corina

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Hallo Rina.

Wenn du einer Kundin das Brennholz lieferst, gehst du mit der Kundin einen Kaufvertrag ab und nicht mit dem Job Center.

Das JC ist KEIN Vertragspartner.

Meiner Meinung nach solltest du die Rechnung an die Kundin austellen, vielleicht mit dem Hinweis, dass Sie dies bei der Arge einreichen soll.

LG

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Wenn das JC eine Kostenzusicherung ausstellt, dann kann sie die Rechnung selbstverständlich ans Jobcenter richten.

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Und wenn die Kundin ab Februar aus dem Leistungsbezug ganz raus fällt ? Was machst du dann?

Immer noch ans JC schicken?#augen

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Hääää.....
Eine Rechnung geht doch direkt zum Kunden und der muß sie dann weiter leiten. Die Rechnung wird dann wohl auch auf den Kunden ausgestellt

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Ich würde der Kundin eine Durchschrift zukommen lassen, sie muss schließlich prüfen können, ob und welche Leistungen ihr bewilligt wurden.

LG
Ch.

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Das werde ich auf jeden Fall machen. Danke!!