400 € -müsste mich selbst versichern- was noch ausser rente?

Hallo.

Ich habe mal eine Frage. Momentan bekomme ich Alg 1 und bin auf der Suche nach einer Teilteitstelle. Nur leider ist es schwieriger als ich dachte. In den Vormittagsstunden werden einfach keine angeboten. (habe einen 3 jährigen Sohn).

Sobald ich kein ALG 1 mehr bekomme, bin ich auch nicht mehr krankenversichert. Ich werde kein Hartz 4 bekommen, weil mein Freund zu viel verdient ( was Netto davon übrig bleibt interessiert den Ämtern ja leider nicht). Mein Freund, der auch der Vater unseres Sohnes ist, müsste also für mich aufkommen und meine Krankenversicherung bezahlen.

Nun zu meine Fragen:

1. Wenn ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichere....bezahle ich dann diesen Mindestsatz von 140 €???? Oder kommt es auf sein Gehalt an weil wir in einem eheähnliches Verhältnis leben?

2. Wenn ich Teilzeit arbeiten gehe, dann bin ich ja krankenversichert und zahle RV, AV , PV etc...
Wenn ich aber einen 400 € Job annehme, dann muss ich mich ebenfalls privat darum kümmern??Also eine Rentenversicherung etc abschließen?

Wer kann mir da Auskunft geben oder kennt einen Link wo ich mich schlau machen kann.

Freue mich auf Antworten.

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<<2. Wenn ich Teilzeit arbeiten gehe, dann bin ich ja krankenversichert und zahle RV, AV , PV etc...
Wenn ich aber einen 400 € Job annehme, dann muss ich mich ebenfalls privat darum kümmern??Also eine Rentenversicherung etc abschließen? <<

Wenn du einen 400 Euro Job annimmst musst du dich selber krankenversichern.
Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag zur Rentenversicherung, du kannst aber aufstocken. Musst das aber nicht.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10952/DE/1__AN/2__aufstockungRente/navNode.html?__nnn=true

<<1. Wenn ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichere....bezahle ich dann diesen Mindestsatz von 140 €???? Oder kommt es auf sein Gehalt an weil wir in einem eheähnliches Verhältnis leben? <<
Das Einkommen deines Partners wird natürlich mit berücksichtigt. Und entweder zahlst du dann den Mindestbetrag oder eben mehr.

<<Sobald ich kein ALG 1 mehr bekomme, bin ich auch nicht mehr krankenversichert. Ich werde kein Hartz 4 bekommen, weil mein Freund zu viel verdient ( was Netto davon übrig bleibt interessiert den Ämtern ja leider nicht). Mein Freund, der auch der Vater unseres Sohnes ist, müsste also für mich aufkommen und meine Krankenversicherung bezahlen.
<<
Es wird ein Bedarf ausgerechnet und dann das anzurechnende Einkommen.
Das Netto interessiert da schon. Der Freibetrag auf das Erwerbseinkommen wird vom Brutto berechnet und vom Netto abgezogen. So dass natürlich nicht das ganze Nettogehalt angerechnet wird.
Wenn jemand z. B. 1200 Euro Brutto und 800 Euro Netto hat, werden nach Abzug des Freibetrags von 280 Euro, nur 520 Euro auf das ALG II angerechnet.


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Hi,
bei unverheirateten ist das Einkommen vom Partner für die freiwillige gesetzliche KV uninteressant. Berechnet wird dann der Mindestsatz. Verheiratet sieht das natürlich anders aus.

Die (eingetragene) eheähnliche Gemeinschaft wäre ebenfalls ein anderer Fall - aber dafür bedarf es eines gleichgeschlechtigen Verhältnisses, davon gehe ich mal hier nicht aus ;-).

Viele Grüße
Miau2

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Bei unserer AOK wird auch das Einkommen der Person berücksichtigt die mit dem Mitglied in einem Haushalt lebt (eheähnliche Gemeinschaft). Ebenso Lebenspartner und Ehegatten.

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Hi,

mein letzter Wissensstand (1 Jahr alt):

1) du zahlst den Mindestsatz. Eine "eheähnliche Gemeinschaft" interessiert die Krankenkasse nur, wenn ihr das gleiche Geschlecht habt und in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt...davon gehe ich mal nicht aus bei Euch. Ca. 140 Euro sind es dann für die KV.

2)Wurde ja schon beantwortet

Hinzuzufügen wäre vielleicht: wenn du einen AG findest, der dich für die vollen 400 Euro einstellt kannst du mal vorsichtig anfragen, ob der dich auch für 401 Euro einstellen würde. Das würde für die Abgaben für den AG evtl. reduzieren (Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro ist ein Sonderfall, was die Abgaben angeht). Evtl. würde es deine Abgaben zwar erhöhen - aber du wärst krankenversichert, würdest also auf der anderen Seite das Geld für die freiwillige Versicherung sparen. Wie weit die arbeitsrechtlichen Konsequenzen wären kann ich dir nicht sagen - aber einen Versuch wäre es vielleicht wert, informier dich am besten selbst mal vorher, was an Abgaben auf den aG zukommen würde (evtl. findest du über google - Midijob - etwas, so hießen die Jobs in der Gleitzone zumindest früher mal), mit finanziellen Argumenten in der Hand fragt es sich immer besser.

Viele Grüße
miau2

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Sag dem AG, er soll Dich mit 401 Euro einstellen. Für den AG wird es sogar geringfügig günstiger. Du hättest ca. 380 Euro raus und wärst komplett kranken-, renten- und arbeitslosenversichert!

Gruß

manavgat

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Hallo.

Das ist gerade das was ich ehrlich gesagt nicht verstehe, aber auch nicht weiß wo ich mich persönlich erkundigen kann.

Nach dem Erziehungsurlaub von meinem Sohn meinte mein Chef das ich zu teuer wäre. Er meinte wenn ich verheiratet gewesen wäre, dann hätte er mich eingestellt. Ich wäre dann viel günstiger. Aber so wäre ich ihn einfach zu teuer.

Und du sagst jetzt das ich ihm geringfügiger teurer wäre, als wenn ich in diese Gleitzone von 401 - 800 € reinfallen würde.

Verstehe ich nicht.

Bei den geringfügigen Jobs/ Minijobs zahlt der AG Pauschalbeiträge die er alleine leistet. D.h. doch das ich auch keine Krankenversicherung habe. Ich wäre dann über die Bundesknappschaft versichert, allerdings nur wenn mir auf der Arbeit etwas passiert ( Und die WEge dort hin). Das alles läuft ja dann über die Miniobzentrale.
Für eine private Versichrung müsste ich mch doch dann selber kümmern.

Und bei Jobs in der Gleitzone müsste der AG doch 11 % für die Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Ich blick da ehrlich gesagt nicht durch..:-)

Aber abgesehen davon werden hier nur geingfügige Jobs bzw auf Minijob-Basis angeboten...Suche ja einen sozialversicherungspflichtigen Job. Hier ist momentan aber nichts.


Deshalb würde ich gerne wissen wenn ich ein paar Stunden arbeiten gehe, ob ich durch die ganzen Ausgaben. ( Krankenverischerung, KIndergarten, Fahrkarte etc) wenigstens meine Ausgaben gedeckt bekomme

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Vielleicht verstehst du dann was gemeint ist:

Job 400 Euro Brutto wie Netto
Der Arbeitgeber zahlt 120 Euro pauschale Abgaben.
Er hat somit einen Personalaufwand von 520 Euro.

Du bekommst 400 Euro, bist aber nicht krankenversichert.

Sozialversicherungspflichtiger Job 401 Euro Brutto
Z. B. Steuerklasse 1, Kirchensteuer Ja, Krankenkasse 14,9 %
Der Arbeitgeber zahlt Abgaben in Höhe von ca. 80 Euro. Und hat insgesamt einen Personalaufwand von 481 Euro.
Er spart also 39 Euro.

Du bekommst 357,33 Euro ausgezahlt und hast somit Abgaben in Höhe von 42,67 Euro, bist aber dafür krankenversichert.

Hier kannst du es dir selber durchrechnen. Einmal mit dem Betrag von 400 Euro und einmal mit dem Betrag von 401 Euro und deiner Lohnsteuerklasse etc.

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Hallo,

wie wäre es mit einer standesamtlichen Hochzeit?

Dein Lebensgefährte ist doch auch der Vater Deines Kindes, zahlen muss er also sowieso - Ihr hättet aber jeden Monat netto mehr Geld und Du könntest in die Familienversicherung.

LG, Andrea

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Hallo.

Ehrlich gesagt hatten wir mal darüber nachgedacht. Das Thema kam schon mal öfter auf, aus verschiedenen Gründen:

1. Ich würde keine Auskunft bekommen wenn ihm etwas passiert.

2. Der Kleine wäre nicht abgesichert.

3. Ich wäre nicht abgesichert.

4. WIr würden keine Rente etc bekommen wenn ihm etwas passieren würde.

Seit dem ich ALG 1 beziehe und die ganzen Probleme dadurch auftauchen, also Krankenverischerung etc kommt dieses Thema immer mehr auf.

Nur stört mich das alles sehr. Das Thema Heirat kommt immer mehr aus diesen Grund im Vordergrund. Das nervt mich. Man wird ja quasi gezwungen zu heiraten um besser da zu stehen.


Ja, eine Heirat wäre die Lösung, ich wäre versichert, und wir hätten mehr Geld und ich könnte mir einen geringfügigen Job suchen, davon gibt es ja genügend.

Aber der Druck der momentan dahinter steht.....:-(
Weiß du wie ich das meine?
WIr sind ja schon länger zusammen, hätten ja schon längt heiraten können, aber momentan steht einfach der finanzielle Grund im Vordergrund..Und das finde ich irgendwie nicht richtig...

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Ich würde keine Auskunft bekommen wenn ihm etwas passiert.

Das lässt sich mit Vollmachten regeln!

2. Der Kleine wäre nicht abgesichert.

Unfug. Dein Kind hat bei setzlich versicherten Anspruch auf Halbwaisenrente, sollte der KV versterben.

3. Ich wäre nicht abgesichert.

Kannst Du über eine Risikoleben günstig absichern.

4. WIr würden keine Rente etc bekommen wenn ihm etwas passieren würde.

Stimmt, aber die Witwenrente es stark gekürzt worden.

Außerdem kann auch hier die Risikoleben aushelfen.


Außer mit der Krankenversicherung gibt es so gut wie gar keine Vorteile mehr. Steuern spart man auch kaum, wenn beide Partner arbeiten und in etwa das gleiche verdienen.

Sollte viel Vermögen da sein, dann muss eine Heirat überlegt werden, wegen der Erbschaftssteuer.

Gruß

Manavgat

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