Kann mich mal jemand Aufklären? Thema: Aufstockung ALG II

Hallo zusammen,

ich surfe jetzt schon seit Stunden durch´s Netz und werde nicht schlauer #kratz

Meine Frage...

Ich befinde mich zzt im Mutterschutz (nach Erwerbstätigkeit) und danach nehme ich die Elternzeit.

Mein Partner ist arbeitslos geworden #schmoll

Sein ALG 1 reicht vorne und hinten nicht aus. Daher wollen wir Aufstockend ALG II beantragen...

Allerdings seh ich irgendwie bei den ganzen Berechnungen nicht durch :-[

WAS wird alles bei dem ALG II als EK angerechnet?

Das ALG I von meinem Partner
Mutterschaftsgeld/Elterngeld
Kindergeld richtig?

Also rechne ich die Regelsätze bei einer Bedarfsgemeinschaft plus Miete abzüglich des "Einkommen" und dann müsste ich auf den Betrag kommen, der er bekommen würde oder?

Kennst sich damit jemand aus?

Gern auch hilfe per PN :-)

LG Nancy

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Wir bekommen das auch aufstockend.. Kindergeld, MuSchuGeld und ALG1 wird angerechnet. Elterngeld nicht!

Bei uns wird deswegen die Miete gezahlt und dann noch für alle Personen in der BG ein Betrag. Genau ausrechnen können nur die das, aber es ist genug.

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>>>Elterngeld nicht! <<<

Das gilt aber nur für den Sockelbetrag von 300 Euro.

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Doch, Elterngeld über 300/150 Euro wird natürlich angerechnet.

Gruß,

W

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Der Bedarf liegt bei Regelsatz für jeden von euch + angemessene Miete + Heizkosten.

Als Einkommen gelten das ALG I (wird komplett angerechnet), Mutterschaftsgeld vor der Geburt wird angerechnet, vom Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird nur der Teil angerechnet, der nicht beim Elterngeld angerechnet wurde, vom Elterngeld wird der Teil über dem Sockelbetrag (300 Euro bzw. 150 Euro gesplittet) angerechnet, Kindergeld wird komplett angerechnet.

Bedarf - anzurechnendes Einkommen = ALG II Anspruch.


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Ach so: Im übrigen bekommt nicht nur er dann ALG II, sondern ihr als Bedarfsgemeinschaft.

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http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2489469&pid=15799347&bid=28

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Ihr habt einen Bedarf von je 323 Euro für jedne Erwachsenen und 215 Euro für euer Kind.
Dazu angemessene Miete und Heizkosten.

Die angemessene Bruttokaltmiete (also Kaltmiete + Betriebskosten ohne Heizkosten) darf bei 3 Personen in Neubrandenburg bis zu 390 Euro betragen. Dazu noch die tatsächlichen Heizkosten, sofern angemessen.

Das heisst, ihr habt einen Bedarf von bis zu 1251 Euro plus Heizkosten.

Als Einkommen werden das Alg 1 deines Parnters (ohne Freibetrag, da kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit), das Kindergeld und der Anteil deines Elterngeldes, der über dem Sockelbetrag liegt. Also alles über 300 Euro bei normaler Auszahlung bzw. 150 Euro bei gesplitteter Auszahlung.


Alg 1, Elterngeld und Kindergeld werden zu 100% angerechnet. Freibeträge gibt es nur auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Wenn euer Bedarf also Höher ist als euer Einkommen, dann erhaltet ihr die Differenz als Alg 2.
Ist euer Einkommen Höher als euer Bedarf, dann könnt ihr ggf. Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.
Ansonsten müsst ihr eure Ausgaben senken bzw. die Einnahmen erhöhen.

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"Als Einkommen werden das Alg 1 deines Parnters (ohne Freibetrag, da kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit)"

Soso.

http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html

Heißt: 30,- € Freibetrag bei ALG I.

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Danke, wieder was gelernt.

Aber es ist doch richtig, dass hier nicht die Freibetragsregelung wie bei Erwerbseinkommen angewendet wird, oder?

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http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php

Beim Elterngeld sind 300,- anrechnungsfrei (bei Aufsplittung 150,- €), beim ALG I 30,- €. Kindergeld nimmt der Rechner automatisch als Einkommen an, wenn man die Kinderzahl eingibt.

Gruß
Ch.

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Oh je...das ist ja kompliziert #augen

Aber vielen lieben Dank für die Antworten #liebdrueck

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Im Netz gibts ALG2 Rechner, da kannst du genau ausrechnen was euch zusteht

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ja, hab ich schon gemacht aber man kann nur EK aus Erwerbstätigkeit eintragen...nicht aufstockendes alg II berechnen

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hä?