Stimmt es, dass die ARGE keine Umschulung bezahlt, außer..

.. zum Altenpfleger?

Hallo zusammen,

ist es richtig, dass man während dem Alg II Bezug keine Ausbildung/Umschulung machen kann (egal ob schulisch oder dual). Dass man sofort komplett aus dem Alg II Bezug herausfällt, sobald man eine Ausbildung/Umschulung macht?
Die einzige Ausbildung/Umschulung, die von der Arge gefördert wird ist die zum Altenpfleger und selbst das wäre eine rechtliche Grauzone, aber die Möglichkeit besteht.
Ansonsten kann man weder eine Ausbildung, noch eine Umschulung, noch eine Weiterbildung machen.

Wie soll denn dann jemand, der keinerlei Qualifikationen hat, jemals aus dem Alg II Bezug rausfallen?

Ich z.B. als Alleinerziehende, wenn ich keine Ausbildung hätte, könnte mir es finanziell gar nicht leisten, jemals eine Ausbildung oder sonstige Qualifikation zu erwerben. Ich wäre also mein lebenlang auf staatliche Hilfe angewiesen durch Niedriglohn-Jobs.

Ist das so korrekt?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Gruß Lena

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Mein Mann ist mit Beginn der betrieblichen Ausbildung aus dem ergänzenden ALG2 gefallen. Stattdessen erhält er Ausbildungsvergütung + BAB.

LG

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Mein Bruder macht grad eine zweite Umschulung, die von der Arbeitsagentur gefördert wird und erhält dafür Geld vom Arbeitsamt - ich weiß leider nicht, wie genau es heißt, es ist weder ALG I oder ALG II. Vor einigen Jahren hieß es glaube ich mal Unterhaltsgeld, aber ich weiß nicht, ob das noch aktuell ist ;)

Prinzipiell ist es möglich, dass eine Umschulung gefördert wird (und nicht nur zum Altenpfleger), aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Und soweit ich weiß, muss die Umschulung auch in einen Beruf sein, in dem man relativ gute Chancen auf einen Berufseinstieg hat.

(Alle Angaben ohne Gewähr.)

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Unterhalts... man sollte nicht zuviel gleichzeitig machen, ich meinte "Übergangsgeld" ;)
Aber wie gesagt: Ich bin mir nicht sicher, ob es noch so heißt oder überhaupt offiziell so hieß.

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Stimmt nicht, dass man es sich nicht leisten kann.

entweder man kann Bafög + Bildungskredit beantragen oder eben Ausbildungsvergütung + BAB.

Nur muss man Bafög eben zurück zahlen, und das WOLLEN die meisten nicht. Viele gehen halt nach der Devise "Wenn ichs von der AfA/Arge nicht bezahlt bekomme, dann mache ich es nicht. Will ja schließlich nicht mit einem Berg von Schulden ins Arbeitsleben starten."

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Hallo,

stimmt so aber nicht ganz.
Den "Studenten-Bafög" muss man zurück zahlen, den "Schüler-Bafög" jedoch nicht ;-).

LG

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Die Arge übernimmt die Kosten einer Umschulung, durch die Bildungsgutscheine die sie vergibt.

Es ist so also möglich eine Umschulung zu machen, z.B.bei der DAA.
Dort ist es sogar möglich eine Teilzeitumschulung zu machen, sofern du alleinerziehend bist.
Dir würden sogar die Betreuungskosten für dein Kind mit einer Pauschale bezahlt, wie auch die Kosten für Bus&Bahn oder Spritt.

Frag doch einfach mal deinen Sachbearbeiter, ob sowas für dich in Frage käme.


Gruß,
Kashmir

P.S.das nur die Umschulung zur Altenpflege übernommen wird ist Schwachsinn.
Man hat ganz viele Möglichkeiten und bekommt auch sehr viel Unterstützung geboten um sich weiterzubilden.

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"Die einzige Ausbildung/Umschulung, die von der Arge gefördert wird ist die zum Altenpfleger und selbst das wäre eine rechtliche Grauzone, aber die Möglichkeit besteht.
Ansonsten kann man weder eine Ausbildung, noch eine Umschulung, noch eine Weiterbildung machen.!"

Wo hast du denn den Unsinn her?

1. Kann man auch als allein erziehende eine reguläre Ausbidlung machen und Dein Kind hätte u.U. noch Anspruch auf Hilfen durch die ARGE plus du auf den Mehrbedarf Alleinerziehung zum Beispiel, der ist vom Auschluss nämlich nicht betoffen. Außerdem könntest du für dich BAB dazu bekommen.

2. Gelten auch für ALG II-Bezieher diese rechtlichen Voraussetzungen für eine "Umschulung":

http://www.agentur-fuer-arbeit.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-09-2009-Aenderung-FbW-Anlage.pdf

Und es gibt noch diese Hinweise, wobei der Punkt der betrieblichen Umschulung sicher interessant ist:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-09-2009-AH-FbW-Anlage.pdf

Grundsätzlich gilt aber: Es sind Ermessenleistungen.

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Hallo,

zuerst wird nur der Altenpflegehelfer bezahlt #cool

LG Marion

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Guten Abend.

Nein, das stimmt nicht.
Schau mal einfach im http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/portal (Kurstnet) der Arbeitsagentur nach und gib bei den Suchoptionen "Berufsausbildung" ein und klicke "Nur Angebote mit Bildungsgutschein" an.
Da gibt es einige Angebote in unterschiedlichen Berufsfeldern.

Ich selbst habe schon im Rahmen meiner Dozentin-Tätigkeit Teilnehmer in Umschulungen gebracht und das war NICHT nur "Altenpfleger/in".

Wobei ich persönlich immer die betriebliche Ausbildung empfehle, wenn es über BAB und Bafög finanzierbar ist (dann muss man dementsprechend beraten und bei den Anträgen helfen), da schulische Ausbildungen in der freien Wirtschaft nicht denselben Stellenwert haben (zu Recht in meine Augen, habe nämlich auch schon Teilnehmer gehabt, die solche schulischen Ausbildungen, z.B. zur Bürokauffrau, gemacht haben und das Know-How war unterirdisch).

Gruß von der Hedda.

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Ich bin gelernte Hotelfachfrau und habe in der Branche kaum noch ne Chance. 2 kleine Kinder, Mann bis abends auf Arbeit, keine Oma da, Freunde die auch bis abends arbeiten. Selbst mein Arbeitsvermittler ist der MEinung dass ich da ganz schlechte Karten habe.

Habe auch wegen Umschulung gefragt. Aber ich dürfte auch nur zum Altenpfleger umschulen. das kommt aber nicht in Frage. Hätte da die gleichen Probleme wieder.

Ich denke immer ich bekomme keine Umschulung, weil ich das Amt ja nichts koste und denen es eigentlich wurscht ist ob ich nen Job finde oder nicht.

Heißt also versuchen irgendwo in ne andere Branche durch Minijob o.ä. reinschlüpfen und hocharbeiten...

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Nochmal eine kurze Bestätigung:

Mein Freund kam grad von diesem Eingliederungsgespräch und soll sich bis Mai überlegen, ob eine Umschulung für ihn in Frage käme (was er schon lange machen möchte!) und in welche Richtung er würde gehen wollen.
Keine Einschränkung von wegen nur Altenpfleger ;)