Abfindung bei Ausscheiden wg. Krankheit?

Hallöchen!

Kann mir jemand Antwort darauf geben:

Hat jemand, der wegen Krankheit ausscheidet (die volle Zeit wurde ausgeschöpft, Krankenkasse zahlt nicht mehr, wurde ausgesteuert, dann arbeitslos gemeldet) einen Anspruch auf Abfindung?

Bauhauptgewerbe, 18 Jahre in der gleichen Firma tätig, weder Arbeitgeber, noch Arbeitnehmer hat Kündigung ausgesprochen.

Vielen Dank im Voraus

Bille

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Nein.

Gruß,

W

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Hallo Bille,

in Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.

Mir ist nicht ganz klar: Wenn weder AG noch AN gekündigt haben, dann besteht der Arbeitsvertrag doch weiterhin? Wie kann er sich da arbeitslos melden...?

LG Multivitamin

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"in Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung"

Dies stimmt so nicht. "In der Regel keinen Anspruch" trifft es besser. Bei Kündigungsschutzklagen gibt es unter gewissen Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.

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Die Krankenkasse zahlt einen bestimmten Zeitraum (etwa 1 1/2 Jahre) Krankengeld.

Danach wird man automatisch ausgesteuert und man muss sich arbeitslos melden.

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Hallo,

wenn jemand ausgesteuert wird wegen Krankheit, heißt es doch, er ist absolut arbeitsunfähig.

Was bitte kann da der AG für? Warum sollte er ihm eine Abfindung zahlen müssen?

Gruß
Sassi

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Hallo Sassi!

Ich habe ganz höflich gefragt und auch nicht davon geschrieben, daß wir darauf bestehen wollen o.ä. Des weiteren habe ich auch nicht gesagt, daß der AG etwas dafür kann.

Du darfst gern genau so höflich antworten.

Ich habe lediglich gefragt, weil ich es nicht weiß.

Jetzt weiß ich es und es ist ok so.

Es wäre netter von Dir gewesen, mich einfach zu informieren, anstatt solche Gegenfragen zu stellen, die leicht agressiv auf mich wirken.

Ich wünsch Dir trotzdem einen schönen Tag!

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Dies ist aber Verhandlungssache. Einen Anspruch gibt es nicht. Aber in der Praxis ist es oft üblich, daß man sich mittels Aufhebungsvereinbarung einschl. einer Abfindung trennt. Viel Erfolg :-)

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