Nicht verheiratet-Unterhalt?!

Hallo Ihr Lieben!

Ich hätte da mal eine Frage.. mein Freund und ich planen ein Kind zu bekommen! Wir sind (noch?!) nicht verheiratet.. stimmt es, dass mein Freund nach der Geburt Unterhalt zahlen muss ans Kind oder an mich?
Das gemeinsame Sorgerecht müssen wir auch beantragen beim Jugenamt oder??

Was müssen wir noch beachten,wenn wir nicht verheiratet sind und das Kind da ist???#gruebel Welchen Nachnamen muss/kann es bekommen?

Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten!

#blume

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Im Trennungsfall muss er Unterhalt zahlen, wenn ihr zusammenlebt, dann geht doch eh alles in einem Topf.

Gemeinsames Sorgerecht müsst ihr nicht machen, würde ich auch von abraten. Das kann man später immer noch ändern.

Nachname ist egal, das könnt ihr euch aussuchen.

Die Vaterschaft muss extra anerkannt werden (muss nicht), ich glaube, das macht man beim Standesamt wo auch das Kind angemeldet wird.

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Danke für die schnelle Antwort!! Was heisst denn wohl genau Vaterschaft anerkennen? Er muss doch nicht wohl auch einen Vaterschaftstest machen? Ich mein, ich weiss es ja und würde es ja auch bestätigen ,dass er der Vater ist.

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einfach nur zum Standesamt gehen und beide die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben...mehr ist das nicht.

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Das Jugendamt tritt nur in Aktion, wenn es dazu aufgefordert wird. Dein Freund muß keinen Unterhalt - auf dein Konto - zahlen, wenn ihr entweder ohnehin zusammenwohnt oder wenn du es nie beantragt hast. Natürlich ist dein Freund - wie du auch - unterhaltspflichtig, nicht aber unbedingt barunterhaltspflichtig.

Das gemeinsame Sorgerecht KANNST du einrichten, musst es aber nicht (wobei derzeit geprüft wird, ob die derzeitige deutsche Gesetzgebung nicht gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist). Dein Freund hat dabei kein Mitspracherecht. Er darf nur die Vaterschaft anerkennen oder aber nicht. In letzterem Fall kann ihn ein Vaterschaftstest dazu zwingen. Die Anerkennung der Vaterschaft ist natürlich Voraussetzung für das gemeinsame Sorgerecht.

Wenn der Papa bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt hat, kann das Kind auch den Nachnamen des Papas bekommen, ansonsten bekommt es den der Mama.

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Ich würde das sorgerecht erstmal behalten und dem Kind meinen Namen geben.

Das bei einer Heirat zu änder, ist kein Problem, wenn ihr das wollt.

Andersrum gibt es nur Probleme.

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Dein Freund muß keinen Unterhalt zahlen, solange ihr zusammen wohnt.
Folgt irgenwann eine Trennung dann muß er zahlen.
Das gemeinsame Sorgerecht könnt ihr bereits beantragen muß aber nicht. Bei meinem Großen hatte ich alleiniges Sorgerecht und war froh darüber. Jetzt bei meinem jetzigen Lebensgefährte haben wir das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter beantragt.
Nachname ist egal. Jedoch, wenn ihr vorhabt zu heiraten und das sicher für euch ist, könnt ihr gleich den Nachnamen des Partners nehmen.

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1. das sorgerecht würde ich NICHT teilen solange ihr nicht verheiratet seit (das kann man aber sehen wie man will)
wenn ihr heiratet hat ihr automatisch das gemeinsame sorgerecht, solange wir ihr nicht verheiratet seit hast DU das alleinige (und das hat auch einen sinn)

2. das kind bekommt nach der geburt automatisch DEINEN namen, außer du willst dass das kind den namen des vaters bekommt --> mach dir bewusst, im falle ihr heiratet NICHT wird dein kind immer anders heissen als du.
also meiner meinung nach ebenfalls dumm ;-)

3. trennt ihr euch ist er selbstverständlich zum unterhalt verpflichtet. lebt ihr zusammen habt ihr ja bestimmt eh das geld zusammen?

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Dass die meisten hier unisomo davon abraten das Sorgerecht zu teilen (was eigentlich das Normalste in der Welt sein sollte, wenn beide gemeinsam und BEWUßT ein Kind in die Welt setzen) ist erschreckend).

Wenn dann sollte aber wenigstens ganz genau genannt werden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen bis hierzu geraten wird (z.B. Dauer des Zusammenlebens etc.)

Oder gilt dieser Rat ohne Einschränkungen (was noch erschreckender wäre).

Es wäre nett wenn die Fraktion der Sorgerechtverweigerer hierzu Stellung beziehen könnte.

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Leider nur Schweigen im Walde.