Aufhebungsvertrag mit anschließend neuen Vertrag??

Hallo zusammen,

ich hätte da mal ne frage:

Meine Elternzeit endet Ende Mai. Jetzt war ich bei meinem Chef und er hat mir folgendes angeboten:
Da ich ja meine vorherige Vollzeitstelle nicht mehr antreten kann, würde er mir einen Aufhebungsvertrag (meines alten Vertrages) anbieten und anschließend einen neuen Vertrag (Teilzeitjob) anfertigen mit 3 Monaten Probezeit.
Kann ich hier nicht einen Änderungsvertrag verlangen, da sich ja sonst nichts ändern wird außer meine Wochenstunden??
Da ich sowieso dass gefühl habe, dass er mich loswerden will, denke ich, dass er mir sowieso in den 3 Monaten kündigen wird.
Keine Ahnung.

Bitte um eure Meinungen dazu!

Vielen Dank,
sternchen111185

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Ich würde wohl schriftlich die Änderung (für eine bestimmte Zeit allerdings nur) der Stunden beantragen. Alles ander bringt nur Nachteile!

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Hallo,

würde auf keinen Fall einem Aufhebungsvertrag zustimmen, habe mal gelesen, dass man eventuell auf seine soz. Rechte komplett verzichtetet. Also in deinem Fall z.B Mutterschaftsgeld. Es wird so getan als ob dein Arbeitsverhältnis gar nicht bestanden hat. Würde an deiner Stelle VOR der Unterschrift mit einem Anwalt sprechen.

Zudem können sich die meisten AG nach einer Unterschrift des Aufhebungsvertrages an keine Zugeständnisse mehr erinnern und in den Verträgen steht meistens so was wie “ mündliche Vereinbarungen gelten nicht”.

Ein Änderungsvertrag ist in diesem Fall, meiner Meinung nach besser.

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Hallo Sternchen,

ich würde mir hierzu professionelle Unterstützung (Anwalt oder evtl. Betriebsrat) holen.

Soweit ich informiert bin muß Dein Chef Dir eine Teilzeitstelle nach der Elternzeit ermöglichen, sofern der Betrieb es zulässt. Dh. aber eigentlich nur, daß es eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag gibt. Wenn Du jetzt einen neuen Vertrag mit Probezeit unterschreiben sollst vermute ich mal, daß er dann die Probezeit nutzen wird um Dir zu kündigen :-(. Da er Dir eine Teilzeitstelle angeboten hat kann er "eigentlich" nicht damit argumentieren, daß der Betrieb es nicht zulässt, aber wahrscheinlich hast Du hierzu nichts schriftlich und keine Zeugen.

Ich würde folgendes machen (allerdings bitte mit Rechtsbeistand vorher abklären!). Anschreiben, daß Du "wie besprochen" nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehren möchtest und um Änderung Deines Vertrages bittest und hoffst, daß er Dir die Unterlagen zu Aufhebungsvertrag und den neuen Vertragsentwurf zuschickt ODER Du rufst nur an, daß Dir die Vertragsunterlagen zuschicken soll und wenn Du es in der Hand hast, läßt Du Deinen Rechtsbeistand schreiben, daß Du nur einen geänderten aber keinen neuen Vertrag akzeptierst ODER Du akzeptierst einen Aufhebungsvertrag - aber dann nur mit ordentlicher Abfindung...

Wie dann die Stimmung zwischen Dir und dem Chef sein wird.... schwierig wahrscheinlich, daß kannst nur Du abschätzen.

Gruß & viel Glück W.

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Hallo Sternchen!

ich würde dem in keinem Fall zustimmen.

Selbst wenn er dich behält würde dann dein neuer Arbeitsvertrag erst hab diesem Datum gelten und alle anderen Fristen (z.B. Betriebszugehörigkeit, Jubiläum, etc.) werden wieder auf Null gestellt und du wirst wie eine Neueinstellung behandelt.

Was aber kein Problem ist, ist den Vollzeitvertrag weiterlaufen zu lassen und eine (z.B. auf 2 Jahre) befristeten Zusatzvereinbarung zum Vollzeitvertrag zu treffen in dem dann die Teilzeit geregelt ist.

Ich bin auch mit meinem 40 Stunden vertrag übernommen worden und habe eine befristete Zusatzvereinbarung über Teilzeitarbeit mit 26 Stunden. Ich arbeite in einem größeren Unternehmen und dass ist absolut üblich. Wenn die Befristung ausläuft hast du wieder deinen Vollzeitjob oder ihr trefft eine neue Vereinbarung.

Aufhebungsvertrag und dann neue Probezeit geht gar nicht!!!!!

Über wieviel Stunden läuft den die Teilzeit?

LG
Tanja

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Du wärst bekloppt, wenn Du das machst!


Er soll Dir einfach bescheinigen, dass Dein Arbeitsverhältnis für zunächst die Dauer eines Jahres (oder 2 Jahre) in ein Teilzeitarbeitsverhältnis über geht und ansonsten alle! Vertragsbestandteile erhalten bleiben.

Der baut darauf, dass Du blond bist!

Gruß

Manavgat

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#schock Auf gar keinen Fall unterschreiben!!!!

Laut Teilzeit und Befristungsgesetzt ( TzBfG) hast Du ein RECHT darauf, wenn es für den Betrieb zumutbar ist ( mehr als 15 Arbeitnehmer)
Hier der Pasus:

§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

Google den ganzen § 8 da steht noch mehr drin.

LG
Jeannylie

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Das mit der vorgeschalteten Probezeit ist in dem Deinem Fall so wie so wahrscheinlich rechtswidrig, da die Probezeit auch an gewisse Komponenten geknüpft ist, die Du absolut nicht erfüllst, da Du kein "Neuling" bist.

Musst mal googeln, es gibt Gesetze, die das Thema "Probezeit" genau definieren.

Das würde ich Deinem Chef auch mal sagen, dass er sich in Zukunft mal besser informieren soll.

Ansonsten, nichts unterschreiben!!!! Wie die Anderen Dir schon empfohlen haben, max. einen Zusatz zum bestehenden Vertrag, aber keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen!

LG Janette

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Hallo,

danke für eure Vorschläge.

Meinen unbefristeten Vollzeitvertrag habe ich erst im August 2008 erhalten. (angefangen hab ich im Februar 2008). Bin dann aber schon im September schwanger geworden.
Er hat mir sogar unterstellt ich hätte ihn damals in bezug auf meine Familienplanung angelogen. Obwohl ich damals wirklich nicht vor hatte jetzt schon schwanger zu werden, zumal ich ja erst angefangen hatte.

Dass mit dem Aufhebungsvertrag mit anschließend neuen Vertrag mit Probezeit wird er wahrscheinlich wirklich nutzen um mir da gleich zu kündigen.
Hab eigentlich gar keine Lust noch einen Fuß in die Firma zu setzen.
Aber was soll ich machen, bin auf einen Job angewiesen (wer ist das nicht)...

Ich werd mich jetzt mal irgendwo informieren ob das so rechtens ist...

aber ich hab das gefühl, dass dann meine Arbeit sowieso die hölle wird...

naja, danke schon mal für eure Vorschläge...

LG
sternchen111185