Öffentlicher Dienst - gleichwertiger Arbeitsplatz. Worauf bezogen?EILT

Hallo,

eine kurze Frage da der Sachverhalt ansich den Rahmen sprengen würde.

Gleichwertiger Arbeitsplatz: richtet sich nach der eigentlichen Ausbildung die man hat, oder nach der letzten Tätigkeit / Stelle.

Ich bin Angestellte im mittlerer Dienst / Verwaltungsfachangestellte, habe aber die letzten Jahre eine Stelle im gehobenen Dienst gehabt. Dann 14 Monate Elternzeit. Nun heißt es, nur noch Stellen für mich im mittleren Dienst in der EG 9. DieEG hatte ich zuletzt. Da gibt es aber keine Stellen im mittleren Dienst! Nur Stellen mit EG9 im gehobenen Dienst, die "darf" ich nicht bekommen.

Kann mir jemand meine Frage beantworten und viell sagen wo ich das nachlesen kann. Irgendwie habe ich schon viel gelesen aber letztendlich meine Frage nicht beantwortet bekommen und es eilt sehr!!!

lg und danke

Christina

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Aus einem Rechtsforum:
"Der Arbeitgeber muss allerdings dafür Sorge tragen, dass Sie eine anderweitige vertragsgerechte Beschäftigung erhalten. Er darf Sie nicht - wie von Ihnen angedeutet - mit einer geringerwertigen Tätigkeit betrauen."

Im ÖD ist es ja generell so, dass die Ausbildung vorgibt, in welche Entgeldgruppe du eingestuft wirst, damit hängt dann auch zusammen, ob es der mittlere bzw. gehobene Dienst ist. E9 ist eigentlich der mittlere Dienst....Ausnahmen bestätigen die Regel.

Was steht in deinem AV? Wo wurdest du eingruppiert? Denn nur das zählt.

In den Ländern werden gerade viele Stellen im ehemaligen gehobenen Dienst in Stellen des mittleren Dienstes umgewandelt. Da kann man genauso wenig machen wie damals, als die BAT-Stellen in Stellen des TVöD umgewandelt wurden.

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E9 ist eigentlich der gehobene Dienst.

Aufgrund der Umstellung von BAT auf TVÖD konnte es dazu kommen, dass der mittlere Dienst E 9 zugeordnet sind.

ALLE Stellen, die jetzt mit E9 ausgeschrieben werden, sind gehobener Dienst.

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Gut, dann war ich falsch.

Dennoch wäre es gut zu wissen, was bei der Threadstarterin im AV steht.

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Das, was Du zuletzt hattest!

Gruß

Manavgat

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Hallo und vielen Dank für die Antworten.

Wie bereits hier schon bemerkt ist dieses Thema nicht einfach. Gerade die EG 9.
Was ich weiß ist, das die EG die letzte Stude mittlerer Dienst und die erste Stufe ( bzw Gruppe) gehobener Dienst beinhaltet.

Ich war früher BAT Vb. Das war noch mittlerer Dienst. In 2005 also ab Eintritt des TVÖD in die EG ) übergeleitet worden. Wie gesagt, in dieser Gruppe findet man mittl. und gehob. Dienst.

In meinem Fall ist es so, das ich halt zuletzt 7 trotz Ausbildung des mittl. Dienstes auf einer Stelle im geh. Dienst saß.

Dies soll nach Rückkehr aus der Elternzeit nicht mehr möglich sein. Also angebl. nur noch eine STelle im mittleren Dienst mit der EG 9.

Daher meine Frage zum gleichwertigen ARbeitsplatz. Richtet sich das nunmehr nach der Ausbildung, so wie es mein AG jetzt vertritt? Oder nach der letzten Stelle die man hatte.....

Schwierig schwierig......... da teilen sich die Meinungen...

Also ich war schon der Meinung, das es eine gleichwertige Tätigkeitb sein muss. Unabhängig der Ausbildung.


Mittwoch ist Termin beim ARbeitsgericht, daher wollte ich das noch mal für mich geklärt wissen......

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Hallo,

das kommt drauf an, ob deine Stelle im gehobenen Dienst dir dauerhaft übertragen war oder ob du sie nur vorübergehend hattest (können auch mehrere Jahre gewesen sein, spielt keine Rolle). Wenn du sie dauerhaft hattest, muss man dir nach der Elternzeit eine gleichwertige Stelle im gehobenen Dienst anbieten; solltest du nur vorübergehend beauftragt gewesen sein, hast du schlechte Karten und musst dich auch mit einer Stelle im mittleren Dienst zufrieden geben.

LG helly

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Danke für deine Antwort. Sie war dauerhaft. Definitiv. Kannst du mir sagen wo ich das nachlesen kann? Finde nichts konkretes :-(

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Sorry, das weiß ich leider auch nicht; ich denke, es steht irgendwo im Tarifvertrag, weiß aber nicht genau wo.
Bei mir ist es jedenfalls so. Hatte nämlich im Mutterschutz noch meine Tätigkeit im geh. Dienst dauerhaft übertragen bekommen und dort hat man mir das so gesagt.
Viel Glück #klee

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Hallo, ich versteh gerad dein Problem nicht, du hattest zuletzt EG 9 (der TVÖD unterscheidet ja nicht zwischen EG 9 im mD und EG9 im gD). Also musst du nach der Elternzeit wieder irgendeine Stelle der EG 9 zugewiesen bekommen. Egal ob was frei ist oder nicht. Worum genau streitet ihr euch denn jetzt?
Die gleichwertige Tätigkeit richtet sich immer nach der letzten Bezahlung/Tätigkeit. Wenn du von BAT zur EG 9 übergeleitet wurdest und zuletzt nach EG 9 bezahlt wurdest, hast du auch den Anspruch darauf, jetzt nach EG 9 bezahlt zu werden, du hast aber keinen Anspruch darauf, höherwertige Tätigkeiten des geh. Dienstes, die auch nach EG 9 bewertet sind, übertragen zu bekommen. Dein Anspruch besteht nur auf die Bezahlung.
Um was genau geht es dir denn? Stellenzulagen o.ä. gibt es doch in dem Fall auch nicht, oder habt ihr einen besonderen Sparten-TV?
LG,
Kathi

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Hallo,

danke für deine Antwort.
Es ist so, das ich zwar meine EG behalten habe und somit auch daselbe Geld bekomme wie vor der Elternzeit, aber eine Stelle zugewiesen bekommen habe die nicht gleichwertig ist sondern niedere Tätigkeiten sind als meine alte Stelle.

Und das möchte ich nicht hinnehmen.
Mein AG argumentiert in kurzform:
Ich war früher Verwaltungsfachangestellte mittlerer Dienst, bin auf dieser STelle übergeleitet wprden in EG9, es sind neue Aufgaben dazu gekomen so das diese Stelle definitiv gehobener Dienst / ist.

DIese Tätigkeite hatte ich dann ein paar Jahre gemacht, bis zur Elternzeit.

Jetzt sagt der AG, mir stehte eine Stelle im mittleren Dienst mit der EG 9 zu. EIne Stelle im gehobenen Dienst mit der EG 9 nicht!

Ich sitze zur Zeit auf einer außerplanmäßigen Projektstelle, diese Tätigkeiten sind keine aus dem gehobenen Dienst.

Mein AG widerspricht sich dort auch da er sagt wie gesagt, ich kann nur immittleren Dienst bleiben aber auf der anderen Seite hätte er sein Direktionsrecht richtig ausgeführt, da diese Stelle gehobener Dienst wäre....ein absolutes durcheinander....schlimm....aber leider normal bei uns :-(

Fakt ist, ich war zuletzt im gehobenen Dienst und poche auf so eine Stelle wieder. Ich möchte wieder eine anspruchsvolle ARbeite wie vorher haben. Auch wenn ich für "Luschenarbeiten" das gleiche Geld bekomme.


lg

Christina

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Hallo, ok, Problem erkannt, so dachte ich mir das schon beinahe. Aber ganz ehrlich da rechne ich dir schlechte Chancen aus. Hast du wenigstens Verw.lehrgang 2 der andere Befähigung gür den geh. Dienst? Wielange warst du denn höherwertig tätig? Wenn du vorher quasi "aus Versehen" falscherweise höherwertig eingesetzt wurdest, hättest du Anspruch auf Zulage für diese Zeit (in deinem Fall aber witzlos, da beides EG 9), du erwirbst aber durch Gewohnheitsrecht keinen Anspruch auf höherwertige Beschäftigung.
Bin auf das Urteil aber gespannt, schon beruflich (bin Personalleiterin im ö.D.).
Ich drück dir trotzdem ganz doll die Daumen, dass es klappt, liegt ja auch oft am Richterwillen.
Ganz liebe Grüße,
Kathi :-)