Ende Elternzeit-Teilzeitantrag zu spät eingereicht---was nun?

Hallo
da hatte ich nun seit März Bedenkzeit wegen Fortführung meines Arbeitsverhältnisses in TZ oder Beendigung mit Abfindung. Und nun habe ich die Frist von 3 Monaten verpasst, bin jetzt 9 Wochen vor Ende meiner Elternzeit und habe den Antrag heute (vorher bei Personalabteilung besprochen) per email eingereicht und schicke morgen noch das original per Einschreiben.

Von Abfindung war keine Rede mehr, obwohl mir meine Leitung (Firmensitz ist Frankfurt, ich arbeite in München) auf meine Nachfrage hin sagte, dass diese keine zeitliche Begrenzung habe...klar ist mir, dass ich keinen gesetzlichen Anspruch habe...hm. aber habe ich jetzt überhaupt ANSPRUCH auf Teilzeit, wenn ich meinen Antrag zu spät abgegeben habe?

Was kann mir denn nun im schlimmsten Falle passieren? Kennt sich jemand aus?

Danke schonmal
Anja

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Guten Abend!

Was ist denn wenn du erstmal wieder Vollzeit arbeiten gehst (wenn du vorher vollzeit warst) und dann den Antrag nochmal stellst? M. W. geht da doch #kratz (lasse mich gern berichtigen). du musst halt dann nur das Datum zu welchem du in Teilzeit gehen möchtest ändern (dann halt 3 monate später). Ich hatte damals meinen Antrag zwar rechtzeitig eingereicht, musste aber erstmal vollzeit arbeiten gehen , weil die Sache vor Gericht ging. Hat sich ca. 3 Monate hingezogen, dann wars durch und ab da gings Teilzeit weiter... Ich hatte bis dahin eine liebe Tagesmutter für die Betreuung meiner Tochter, vielleicht wäre das eine Option für dich, falls es daran liegen sollte..

Lg, verena

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danke für die Antwort!
sprich, wenn die den Antrag jetzt ablehnen würden, dann können sie das rechtlich getrost machen, denn ich habe ja die Frist versäumt, oder?
aber warum wird das Datum wegen TZ nicht einfach fristgerecht dann geändert, sprich eben 3 Wochen später. Dann müsste ich doch nur 3 Wochen Vollzeit gehen, oder nicht? oder ist rechtlich gesehen nun mein ganzer Antrag futsch?
irgendwie steh ich voll aufm Schlauch.
Vollzeit geht vll. 2-3 Wochen mal, aber sicher keine 3 Monate oder länger. Ich muss mit dem Zug fahren, 1 Stunde. Und unser Kiga macht um 7.15 auf, und um 16.45 zu. Rein zugtechnisch habe ich aber max die Möglichkeit, 6 Stunden arbeiten zu gehen. Momentan ist mein Vater ja arbeitslos zu Hause, d.h. er könnte sicher ein paar Wochen das abholen und betreuen von 1-2 Stunden übernehmen, aber da ist kein Verlass, denn er könnte genauso gut morgen schon wieder einen Job bekommen. Und mein Mann ist selbstständig, der kann auch nix übernehmen...

Bin gespannt, was die mir antworten in der Firma.

LG Anja

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Dann stell einfach direkt den neuen Antrag hinterher, wenn du die Zeit bis Teilzeit überbrücken kannst ist das gut. rechtlich gesehen hast du jederzeit anspruch auf Teilzeit.

lg

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"aber habe ich jetzt überhaupt ANSPRUCH auf Teilzeit, wenn ich meinen Antrag zu spät abgegeben habe? "
Nein, eigentlich nicht mehr. Diese Sonderregel gilt ja nur für Eltern, die aus der Elternzeit kommen und das trifft auf dich ja nun nicht mehr zu. Du hast ja dann schon wieder in Vollzeit gearbeitet.
Naja, der "worst case" ist, dass du eben Vollzeit wieder arbeiten musst. Kannst du das nicht (z.B. wegen fehlender Betreuung), musst du entweder hoffen, dass dein AG dir Teilzeit gewährt - das wäre dann aber ein völlig neuer Arbeitsvertrag oder du musst kündigen. Abfindung bekommst du auf keinen Fall. Denn die gibt es ja nur, wenn der AG dir kündigt.

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Hallo
Danke für deine Antwort.
Den Satz "Du hast ja dann schon wieder in Vollzeit gearbeitet. " verstehe ich nicht. wieso hab ich denn jetzt schon Vollzeit gearbeitet? ich komme doch erst am 18.10. aus der Elternzeit zurück...

Und wegen dem kündigen. Es gibt doch auch noch den Aufhebungsvertrag. Notfalls wäre das eben ohne Abfindung, aber wenn ich selber kündige, krieg ich doch zusätzlich auch noch Sperre beim Amt, oder seh ich das falsch?

LG Anja

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"dann" bedeutet immer später und nicht jetzt ;-)
Einem Aufhebungsvertrag müssen aber beide Teile zustimmen. Und bei einer Kündigung gibt es keine Sperre, wenn du keine Betreuung hast. Allerdings gibt es dann nur anteilig ALG1.

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in einem betrieb mit über 15 mitarbeitern hast du auch ohne elternzeit einen anspruch auf teilzeitarbeit.
schlimmstenfalls kann es dir passieren, daß der antrag dennoch abgeleht wird und du dann die wahl hast zwischen vollzeit- oder gar nicht arbeiten..

lisasimpson

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Hallo
danke auch dir!
Anspruch schon, aber was ist denn mit der verstrichenen Frist?

meine Firma hat tausende Mitarbeiter, das an sich ist kein Problem. Einfach kündigen können sie mir auch nicht, da ich 9 Jahre im Unternehmen bin, sehr angesehen war vor der Elternzeit (vor 6 Jahren-2 Kids liegen jetzt dazwischen), und es gibt ja einen Sozialplan. Bisher wurden alle anderen Mitarbeiter an meinem Standort per Aufhebungsvertrag "entlassen", viele mit Abfindung...sprich, es wurde seitens der Firma bisher niemand "richtig" gekündigt.
ich schätze meine Firma eigentlich nicht als fies ein, die legen auch hohen Wert auf mich, haben nur leider auch die Wirtschaftskrise zu spüren bekommen, und würden mich lt Gespräch gern behalten, haben aber keine wirklichen Bedarf mehr, wo sie mich unterbringen könnten. Noch dazu hatte ich ein ziemlich hohes Gehalt, vll. hab ich Glück und sie bieten mir doch noch nen Aufhebungsvertrag an? hm.

LG Anja

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nein, warum sollten sie dich kündigen.
wenn sie so viele Mitarbeiter haben ,dann kann es sein, daß du hallt für ein paar wochen vollzeit arbeiten müßtet-
ist denke ich aber quatsch- wer hätte denn was davon?
ich würd einfach mal anrufen und versuchen ds zu klären..

lisasimpson

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Teilzeit kannst Du jederzeit beantragen.

kuckstu: www.teilzeit-info.de

Gruß

Manavgat

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Hallo
und danke auch dir.
der Link funzt leider nicht...

aber was ist denn mit der 3- monatigen Frist? das ist ja mein größtes Problem.

LG Anja

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http://www.bmas.de/portal/21260/uebersichtsseite__arbeitsrecht.html#a_21262

Gruß

Manavgat