Stundenlohn als Tagesmutter???

Hallo Zusammen!
Meine Frage steht ja schon fast oben;-)
Wollte mal fragen was Ihr als Tagesmütter so für einen Stundenlohn habt, da ich ab Oktober das Kind einer Freundin als Tageskind nehme, da sie wieder arbeiten kann. Ich will sie natürlich auch nicht "ausnehmen", aber das Sozialamt möchte ich auch nicht sein, da ich ja dann doch auch eine große Verantwortung habe. Die Kleine kommt teilweise auch schon zum Mittagessen usw...
Würde mich über zahlreiche Antworten sehr freuen!
Liebe Grüße
jovilover74

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Hallo.

Hier bekommen die Tagesmütter, die übers Jugendamt qualifiziert sind, von der Stadt um die 3,20 die Stunde (die Eltern bekommen dann eine Kostennote von der Stadt), wurde letztes Jahr von 2,86 erhöht.

Die Tagesmütter handeln es unterschiedlich, ob sie noch extra Essensgeld nehmen. Meine hat kein Essensgeld genommen und auch nur den Stundensatz der Stadt (wovon sie sich versichern musste, Steuern bezahlen etc).

Gruß von der Hedda.

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Ich bekomme vom JA in unserem Landkreis 3,90 € die Stunde. Privat nehme ich je nach Einkommen 4-8 €.

Aber mal ne andere Frage: Bist du ausgebildete TM ? Also mit 160 Std. Kurs usw. ? Weil wenn nicht, kann das ärger bedeuten.

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Hallo.

Inwiefern soll das Ärger bedeuten?
Natürlich kann die TE die Kinder betreuen, auch ohne den Kurs.
Es gibt übrigens eine Menge Tagesmütter, die den Kurs nicht haben, da er noch nicht allzu lange Pflicht ist. Und auch diese Tagesmütter werden vom Jugendamt vermittelt, wenn sie überprüft worden sind, werden nur geringer bezahlt.
Und schlußendlich ist der Kurs nur Pflicht, wenn man durch das Jugendamt bezahlt werden möchte, sprich dort als qualifizierte Tagesmutter geführt werden möchte.

Wenn die TE ganz normal Steuern und Versicherungen bezahlt oder als Kindermädchen im Rahmen eines 400,- Jobs von der Familie angestellt wird, kann sie das auch ohne den Kurs tun.

Klär mich bitte auf, warum Du meinst, dass dem nicht so ist.

Gruß von der Hedda.

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Leider geht deine Antwort an der derzeitigen rechtlichen Gegebenheiten vorbei.

Ich kommentiere mal deine Antwort:

Inwiefern soll das Ärger bedeuten?
- Sollte die Betreuung über mehr als drei Monate oder mehr als 15 Stunden in der Woche mit Bezahlung gehen, muß man eine Pflegeerlaubnis vorweisen. Wenn man die nicht hat, hat man Ärger am Hals, so ist das nunmal in unserem Staat.

Natürlich kann die TE die Kinder betreuen, auch ohne den Kurs.
- Stimmt teilweise. Ich selbst habe auch nur 120 Std. absolviert und darf Kinder betreuen und habe eine Pflegeerlaubnis. Meine Einschränkung ist jedoch, daß ich nicht in fremden angemieteten Räumen Kinder betreuen darf.

Es gibt übrigens eine Menge Tagesmütter, die den Kurs nicht haben, da er noch nicht allzu lange Pflicht ist. Und auch diese Tagesmütter werden vom Jugendamt vermittelt, wenn sie überprüft worden sind, werden nur geringer bezahlt.
- Bei uns wird keine TM geringer bezahlt, nur weil sie nicht alle Stunden absolviert hat. Aber das ist ja von JA zu JA unterschiedlich. Und ja, natürlich dürfen diese TM arbeiten, wenn sie den Kurs absolviert haben und geprüft sind. Das habe ich ja auch nie bezweifelt. Ich ging davon aus, daß die TE erst noch einen Kurs machen muß bzw. gerade gemacht hat und das wäre ja dann nach den neuen Richtlinen/Gesetzen.

Und schlußendlich ist der Kurs nur Pflicht, wenn man durch das Jugendamt bezahlt werden möchte, sprich dort als qualifizierte Tagesmutter geführt werden möchte.
-Stimmt nicht! Wo kämen wir denn da hin, wenn hinz und kunz ohne Pflegeerlaubnis, den das JA ausstellt und ohne den man nicht als TM arbeiten darf, sich als TM selbstäntig machen könnte. Der Kurs ist Grundvoraussetzung um überhaupt eine Pflegeerlaubnis zu erhalten.

Wenn die TE ganz normal Steuern und Versicherungen bezahlt oder als Kindermädchen im Rahmen eines 400,- Jobs von der Familie angestellt wird, kann sie das auch ohne den Kurs tun.
-Also, erstens: Wenn die TE als TM bei sich zu Hause oder in fremden angemieteten Räumen ein Kind betreuen möchte muß sie vorweisen: Pflegeerlaubnis, Kurs I und II (in unserem Landkreis), Rotkreuzkurs, Hausbesuch mit Persönlichkeitsbeurteilung, pol. Führungszeugnis. Dann kann sie sich selbständig machen als TM.
Was das Thema Kinderfrau angeht, gehst du gerade in eine völlig andere Richtung. Da ist man nicht selbständig, sondern Arbeitnehmer und die Eltern sind Arbeitgeber und führen Lohnnebenkosten ab. Bei uns im LK ist auch für Kinderfrauen der TM-Kurs Pflicht.


Klär mich bitte auf, warum Du meinst, dass dem nicht so ist.
-Warum ich das weiß ? Ganz einfach: Ich bin Vorstand eines Tageselternvereins und habe mit der Materie täglich zu tun.

Gruß von der Hedda.

Auch einen Grüße zurück.

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