Ab wann steht einem wieder Arbeitslosengeld I zu

Hallo Ihr Lieben

Mein Bruder war von Mai 2009 bis Mai 2010 arbeitslos. Er arbeitet seit 1 Mai 2010 über einer Zeitarbeitsfirma also 7 Monate. Zurzeit ist es so das die Aufträge in der Firma zurück gehen und es sein kann das er Betriebsbedingt gekündigt wird. Das würde ja heißen er müsste Hartz 4 beantragen. Das will er aber nicht und deshalb bewirbt er sich schon woanders. Jetzt hat er im Internet gelesen das man in 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet haben muss um wieder neu Arbeitslosengeld I zu bekommen. Stimmt das? Und muss man 12 Monate voll durchgearbeitet haben oder gillt das auch wenn man 7 Monate gearbeitet hat einen Monat nicht und dann wieder 5 Monate gearbeitet hat?

Danke schonaml im vorraus

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Hallo

also mir wurde das so erklärt, das es Wurscht ist ob man am Stück gearbeitet hat oder ben mit Pausen, man drf blos in den Pausen, keine Leistung vom Amt bekommen haben.

So hat mir das die vom Amt damals erklärt, ob es aber zu 100% stimmt, weiß ich nicht.

Vielelicht antwortet ja noch jemand der es sicher weiß.

Lg

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Ja, das ist so. Es war früher so, dass man in drei Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben muss, heute vielleicht in 24 Monaten. Ich weiß nicht, wie das geregelt ist, wenn er zwischendurch AlG II bezieht. Muss er sich halt erkundigen.

LG
Carola

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Er muss innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Diese Monate müssen nicht am Stück gewesen sein.

Es ist auch egal ob er zwischendurch ALG II oder Wohngeld bekommen hat. Hauptsache er kommt innerhalb der letzten 24 Monate auf 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

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Aber hier sind doch die Monate dann wahrschenilich erstmal verbraucht (wenn er ein Jahr lang ALGI erhalten hat) und es zählen dann nicht die letzten 24 Monate sondern erst ob er ab Mai 2010 12 Monate hat, oder?

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Man geht immer 24 Monate rückwärts und schaut was in dieser Zeit war.

Da er seinen Anspruch aufgebraucht hat geht man natürlich nur bis maximal zu diesem Zeitpunkt zurück. Innerhalb seinen Anspruchs auf ALG I hat er schließlich keinen neuen Anspruch erworben bzw. erwerben können und die Zeit davor zählt nicht.

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Hat er in dem einen Jahr von Mai 09 bis 2010 denn ALGI erhalten?