Arbeitsunfall - jetzt Spätfolgen - wie vorgehen

Hallo zusammen,

ich stelle mal hier eine Frage für einen Mitarbeiter - vielleicht kann mir einer hierzu ein paar fragen beantworten oder mir mal einen Link zukommen lassen.

Ich habe einen Mitarbeiter, der vor ca. 4 Jahren einen Arbeitsunfall hatte - irgendwie/irgendwas am Ohr (dies wurde auch der BG gemeldet) und er war lange in ärzlicher Behandlung. Nun ist es wohl so, dass er auf dem einem Ohr immer schlechter hört - er sagt schon fast gar nichts also geht er mal davon aus, dass es sich um einen Folgeschaden des Arbeitsunfalls handelt. Wie bzw. was kann er jetzt machen? Gibt es irgendwie eine Rente/Geld von der BG oder irgendwas?

Leider kenne ich mich da nicht so aus - er hat mir aber die Frage am Samstag gestellt - habe ihm gesagt, dass ich es versuchen werde am Wochenende rauszufinden, nur wirklich fündig geworden bin ich nicht. Meine Chefin (Personalleiterin) weiss es auch nicht - er hat von ihr als Antwort bekommen - Fragen sie doch ihren Arzt! Super oder?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten -

LG Johanna

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Was sagt denn die BG dazu?

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hallo johanna,

vielleicht war die antwort die er bekam nicht sonderbar freundlich, aber unrecht hat sie definitiv nicht.

wenn er von ausgeht, das es sich verschlechtert hat, so muss er ja zum arzt um dieses prüfen zu lassen, auch ob es noch spätfolgen des arbeitsunfalles sind.

da die akte des unfalles nie wirklich geschlossen wird, kann sie immer wieder erneut weiter geführt werden.

er muss zu dem arzt der ihn auch behandelt hatte, sprich worüber die berufsgenossenschaft auch bescheid weis.

sollte dieser nicht mehr praktizieren, so soll er bei der bg anrufen, die helfen ihm dann weiter und nennen einen arzt an dem er sich zu wenden hat. er kann nicht zu jedem arzt gehen, denn es muss ein durchgangsarzt sein.

ich habe vor zwei jahren auch einen a.unfall gehabt, bei mir ist das alles noch recht frisch was ich so weis vom werdegang ;-)

vg

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Eure Chefin war vielleicht nicht übermäßig freundlich aber natürlich muß zuerst einmal ein Arzt das Ganze beurteilen.
Momentan geht ja nur der Kollege davon aus, dass ein Zusammenhang besteht..

Gruß,

W

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Hallo Johanna,

eine Rente bekäme Dein Kollege meines Wissens nach erst, wenn eine MdB (Minderung der Berufsfähigkeit) von mindestens 20% vorliegt.
Wenn aber ein HNO und ein Hörgeräteakustiker nachweisen, dass eine Schwerhörigkeit vorliegt, stehen die Chancen gut, dass die BG die Kosten für Hörgeräte übernimmt, weil er ja sonst in der Ausübung seines Berufes gehandicapt ist.

Gruß, Andrea