Hallo,
Ich habe mich mal gefragt ob man nach den 10 Jahren Schulpflicht eigentlich noch weiter mit der Schule machen muss?
Da ich sehr gerne als Tattoowiererin arbeiten würde es jedoch so gesehen keine richtige Ausbildung dafür gibt und mann deswegen auf keine Berufsschule muss, da ich aber erst 16 bin möchte ich jetzt gerne wissen ob ich bis ich 18 bin trotzdem noch Schulisch etwas machen muss.
Bin zur Zeit nämlich auf einer Berufsschule für Friseure und wollte eigentlich den Berufsweg einschlagen da es mir jedoch keinen Spaß und Freude bereitet, hatte ich mich dazu entschlossen es abzubrechen.
Wollte mich jetzt einfach informieren ob ich es wirklich so machen kann wie ich es mir vorstelle.
Würde mich über schnelle Antworten sehr freuen
Glg Milli
Wie lange Schulpflicht?
Hallo Milli,
in Deutschland bestehen keine 10, sondern 9 Jahre Schulpflicht. Nach 9 Jahren hätte man seinen Hauptschulabschluss und das ist das Minimum, was man erreichen sollte.
Ich selbst kenne einen "Tattoo-Onkel" mit eigenen Geschäft, was auch recht erfolgreich läuft.
Ich kann Dir dazu nur sagen, dass man neben einer guten Ausbildung, auch eine künstlerische Ader haben sollte, um wirklich gut in dem Geschäft zu sein.
Wenn Du bisher nichts mit Kunst am Hut hattest, z. B. malen oder noch besser Airbrush, wird es schwer für Dich werden, in dem Beruf dauerhaft zu bestehen.
Es gibt Kurse, wo man es lernen kann. Diese muss man aber selbst bezahlen. Bis man es wirklich drauf hat, dauert es eine sehr lange Zeit und Du brauchst viele freiwillige Probanten, die es mit sich machen lassen würden.
Die Investitionen in ein eigenes Geschäft sind auch nicht zu unterschätzen. Das man irgendwo mit einsteigen kann, ist sehr selten, dafür musst Du schon richtig was drauf haben.
Es wäre besser, Du würdest die angefangene Lehre nicht abbrechen, sondern durchziehen. Dann hättest Du wenigstens einen Abschluss in der Tasche. Darauf könnte man weiter ausbauen, auch wenn es nicht in dem erlernten Beruf ist.
Einige Friseure machen eine Zusatzausbildung zur Visagistin/Stylistin.
Ich wünsche Dir viel Glück für Deinen weiteren Weg!
LG Janette
Hallo Janette,
ich glaube du irrst dich.
ich habe auch 9 Jahre Schule gehabt (hauptschule). habe mich dann aber wenig um eine ausbildung bemüht und musste dann noch ein jahr zur überbrückung auf ne hauswirtschaftsschule, damit ich meine schulpflicht erfüllt habe.
lg
Hey,
Du hast mich mit Deiner Behauptung ganz aus der Bahn geworfen
Hab gerade nochmal nach gelesen. Es ist bundeslandabhängig. In Schleswig-Holstein sind es 9 Jahre (Hauptschule). Und die 9 Jahre sind auch die Regel, bis auf wenige Ausnahmen.
Anders ist es bei der Berufsschulpflicht. Diese gilt in Schleswig-Holstein bis zum 18. Lebensjahr.
Guck mal hier auf den Link. Unten ist ne wunderschöne Tabelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)
LG Janette
Ja, du musst noch etwas machen. Es gibt in Deutschland nicht nur eine Schulpflicht, sondern auch eine Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht ist 9 Jahre. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Beendigung der allgemeinen Schule. In deinem Fall könnte es aber sein, dass du der Berufsschulpflicht schon Genüge getan hast durch die halbe Ausbildung zur Friseurin.
Aber an deiner Stelle würde ich mir das mit dem Abbrechen sehr gut überlegen. So lange geht deine Ausbildung nicht mehr. Danach kannst du doch trotzdem als Tattoowierer arbeiten - aber nebenbei hast du immernoch eine abgeschlossene Ausbildung (das ist finanziell immer von Vorteil). Zumal man die Tattoogeschichte mit Friseur sehr gut kombinieren kann.
Moin,
zu Deiner Frage mit der Schulpflicht (Quelle Wikipedia):
Zu unterscheiden ist zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln (Beispiel: Für einen Schüler, der zweimal sitzengeblieben ist, endet die Vollzeitschulpflicht am Ende der 7. bzw. 8. Klasse). Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 endet.
Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr. Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland.
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Aber mawarum machst Du nicht erst die Lehre zuende und versuchst dann, als Tätowiererin Fuß zu fassen? Wenn Du jetzt abbrichst, war alles, was Du bisher dort erreicht hast, umsonst.
Machst Du die Lehre erst zuende, hast Du - falls es mit dem Tattoostudio nicht klappt oder es Dir auch keinen Spaß mehr macht - noch eine abgeschlossene Ausbildung. Auf die kannst Du besser aufbauen als auf gar nichts. Und im Lebenslauf macht sich ne abgebrochene Lehre nie gut, egal, was Du später arbeiten willst. Man wird Dich für faul halten.
Ok, ich hör mich gerade an wie eine alte Spießerin Aber ich finde, ich hab trotzdem Recht
LG, Nele
Hallo,
zu meiner Zeit (vor 10 Jahren) war (Berufs-)Schulpflicht bis 18 Jahre.
Grüße
Die Zeiten sind vorbei
Nicht unbedingt:
Land Beginn
Alter Dauer
Jahre
(1) Baden-Württemberg[6] 5–7 Abschluss Grundschule (i. d. R. 4 Jahre) und 5 Jahre weiterführende Schule (§ 73 - 76 SchG; zusätzlich Berufsschulpflicht für 3 Jahre oder bis zum Ende des Schuljahrs in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig) oder Besuch einer weiterführenden Schule, §§ 77f.)
(2) Bayern[7] 5–7 9 (zusätzlich 3 Jahre Berufsschulpflicht oder ein Berufsvorbereitungsjahr oder bis zum 21. Lebensjahr)
(3) Berlin[8] 5–6 10 (§ 42 Berliner SchulG[9])
(4) Brandenburg[10] 5–7 10 (§ 39 BbgSchulG, Links s. u.) Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet hat
(5) Bremen[11] 6 12 (§ 54 Brem. Schulgesetz)
(6) Hamburg 5–6 9 (Berufsschulpflicht für zwei Jahre oder bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird)
(7) Hessen[12] 5–7 9 (§ 59 Hess. Schulgesetz)
(8) Mecklenburg-Vorpommern 6 Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem der Schüler das 18.Lebensjahr vollendet hat (§ 42 SchulG M-V)
(9) Niedersachsen[13] 6–7 12 (oder weniger nach § 65 (2) NSchG)
(10) Nordrhein-Westfalen[14] 6 10 (Berufsschul- oder Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr, bei Beginn einer dualen Ausbildung vor dem 21. Lebensjahr auch über das 18. Lebensjahr hinaus) (§§ 37,38 SchulG NRW)
(11) Rheinland-Pfalz[15] 6 12 (§7 SchG) oder weniger (§ 60 (2) SchG)
(12) Saarland 5–8 9
(13) Sachsen 6–7 9 (Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr)
(14) Sachsen-Anhalt[16] 6 endet nach 12 Jahren, 9 Jahre Vollschulzeitpflicht, danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder vgl.
(15) Schleswig-Holstein 6–7 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr.
(16) Thüringen[17] 6–7 9
Hallo,
das Leben besteht nicht nur aus Spaß und Freude.
Wenn dir ein kreativer Beruf wie der der Friseurin keinen Spaß macht, wird es nicht lange dauern, bis auch die Tätowiererei langweilig wird.
Gruß Marion
Hallo du
also so viel ich weiß hat man eine Berufschulpflicht von drei Jahren, so war es bei mir.
Die wo keinen Ausbildungebruf erlenrt haben, mussten einmal in der Woche in die Berufschule, d agab es sogenannte Jungarbeiterklassen.
ich würde an deinner Stelle ehrlich gesagt, erstmal die normale Lehre fertigmachen.
Aber da smusst ud natürlich selber wissen, was du machst.
Hach, ich werde alt *g* Ich sage jetzt: Lehrjahre sind keine Herrenjahre.
Zieh erstmal die Ausbildung durch, manchmal muss man sich halt ein bisschen durchbeißen.
Weißt Du, meine Lehrgänge sind übervoll mit Jugendlichen, die gesagt haben "Mir macht meine Ausbildung grad keinen Spaß, es wird anstrengend und unlustig, ich hau in den Sack" und dann sitzen sie da und finden nix neues.
Wenn Du abbrechen willst, such Dir ERST was Neues und wenn du alles schriftlich unter Dach und Fach hast, dann kannst Du abbrechen.
Bist Du gut (sehr gut!) im freien Zeichnen? Kannst Du Vorgaben anderer kreativ umsetzen? Es geht ja im "Alltagsgeschäft" eher darum Kundenwünsche nach Wunsch zu erfüllen als große künstlerische Freiheit an den Tag zu legen.
Vieles kannst Du lernen, aber die Grundfertigkeiten musst Du mitbringen.
Was ich nicht weiß ist, ob ein Tätowierer Dich "in die Lehre" nimmt, so lange Du unter 18 bist. Wenn er seriös ist und etwas auf sich hält vermutlich nicht.
Bis du 18 bist besteht eine Bildungspflicht, d.h. du musst Prüfungen usw. nachweisen.
Hallo Milli,
ich komme jetzt mal mit einem anderen Punkt, der aber wahrscheinlich nicht unerheblich ist.
Ich würde mich nie im Leben von einem 16jährigen Mädchen tätowieren lassen und ich würde den Laden, der so ein junges Ding beschäftigt, für absolut unseriös halten.
Und mir ist nicht so ganz klar, woher dein Berufswunsch kommt.
Weißt du, wie viele der Tätowierer ihr Handwerk lernen?
Sie üben an sich selbst, an toten Schweinen und erst einige Zeit später an befreundeten Freiwilligen.
Und wirklich gut, wird man erst nach einer ganzen Weile. Und solange du nicht wirklich gut bist, verdienst du keinen Cent, denn keiner, der ein bisschen bei Trost ist, lässt sich von einem schlechten Tätowierer stechen.
Also mach lieber erstmal deine Ausbildung zu Ende, dann hast du wenigstens einen Brief.
LG
M.
*Ich würde mich nie im Leben von einem 16jährigen Mädchen tätowieren lassen und ich würde den Laden, der so ein junges Ding beschäftigt, für absolut unseriös halten.*
Das hatte ich auch im Hinterkopf.