Kündigung oder Aufhebungsvertrag!!!

Hallo, habe bei der Geburt meines Kindes nur 2. Jahre Erziehungsurlaub beantragt müsste eigentlich am 01.06.011 wieder arbeiten. In der zwischenzeit hat die Firma einen neuen Chef, ich war letzte Woche in der Firma um mich vorzustellung und die details zu besprechen. Gleichzeitg habe ich eine Krankheit bekommen, so dass ich höchstwarscheinlich die nächsten Tage einen Schwerbehindertenausweiss über 30 bzw 40 % bekomme, die Unterlagen sind seit 4 Wochen beim Versorgungsamt.

Habe soeben einen Anruf von meinem Chef bekommen dass momentan keine Stellen in der Fa. zum besetzen ist, im endefekt haben die ja gewusst dass ich nach 2 jahren wieder komme,

Kann die Fa. darauf bestehen das ich das 3. Elternjahr auch nehmen muss??
Ich denke, dass es eher mit meiner Krankheit zu tun hat, weil unsere Firma eigentlich niemanden mit Schwerbehindertenausweiss einstellt.
Rechtlich können sie mich ja auch nicht kündigen so dass warscheinlich ein Aufhebungsvertrag mir angeboten wird. Bin seit über 10 Jahre schon bei der Firma gewesen, welche rechte habe, was für Abfindung steht mir eigentlich zu, Wäre um Antworten sehr dankbar.

Gruß Anja

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Warum solltest Du einen Aufhebungsvertrag machen oder Dich zwingen lassen, noch ein Jahr Zuhause zu bleiben?
Dein AG wußte doch, dass Du zurück kommst und muß Dich nicht wieder einstellen, sondern einfach nur weiter beschäftigen.

LG

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Ja,aber die möchten mich ja nicht weiterbeschäftigen, was jetzt???

Die haben schonmal eine Mitarbeiterin weiterbeschäftigt obwohl die Firma sie nicht wollte und am endefekt hat sie die ersten 3 Tage an einem leeren Schreibtisch sitzen müssen ohne Pc und gar nichts, sie war dann so mit die Nerven am Ende das sie dann krankgeschrieben wurde und dann doch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat.

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Sie können dich nicht zwingen udn kündigen auch nicht, also bleibt nur weiterbeschäftigen ;)

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Zwingen können Sie dich sowieso nicht.

Ich denke mal, dein Chef hat jetzt schon die Hose voll, denn wenn du dann mal den "Schwerbehindertenstatus" hast, ist eine Kündigung nicht mehr so ohne weiteres möglich.

Also ich würde jetzt erstmal gar nichts machen und schon gar nicht unterschreiben!

LG Kathi

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Hallo Anja,

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.

Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen.

Auswirkungen:
•besonderer Kündigungsschutz,
•besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
•Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
•Betreuung durch spezielle Fachdienste.
jedoch nicht:
Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente

Hier kannst Du Genaueres nachlesen:
http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

Selber kündigen würde ich niemals und einen Aufhebungsvertrag nur mit einer sehr hohen Abfindung unterschreiben....

Dein Chef kann nicht darauf bestehen, dass Du Dein 3. Jahr Elternzeit nimmst - wenn Du nicht willst, lebt nach dem Ende Deiner zweijährigen Elternzeit ganz normal Dein alter Vertrag wieder auf.

Liebe Grüße und nicht einschüchtern lassen!
kddmg

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P.S.: Hab ganz vergessen zu schreiben, dass Du mit 30 % oder 40% keinen Schwerbehindertenausweis bekommst, sondern lediglich gleichgestellt werden kannst.

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Also mit einen GdB von 30 oder 40 bekommst du keinen SBA. Du kannst dann nur die Gleichstellung beantragen. Da du erst vor 4 Wochen den Antrag beim Versorgungsamt gestellt hast, wird das auch noch dauern. Bei meinen Söhnen habe ich 3 Monate auf den SBA gewartet. Das Versorgungsamt schreibt ja erst die Ärzte an. Die Gleichstellung dauert dann auch wieder. Also egal wie die Geschichte mit der Behinderung jetzt ausgeht...darauf kannst du dich derzeit nihct stützen. Hast du deinen Chef denn schon von deiner Behinderung berichtet?
Natürlich kann deine Firma dich kündigen. Wieso denn nicht. Ganz genau am 01.06. kann sie das tun. Ich nehme nicht an, dass du bis dahin SBA und Gleichstellung durch bekommst.
Die Elternzeit ist immer der Wunsch der Eltern - und nicht der des Unternehmers. Man kann dich nicht dazu zwingen.
Einen Aufhebungsvertrag können sie dir anbieten. Was genau drin steht, ist Verhandlungssache. Als Anhaltspunkt kannst du 1/2 Monatsgehalt/Arbeitsjahr rechnen.

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Man kann die Schwerbehinderteneigenschaft auch rückwirkend für einen bestimmten Zeitraum feststellen lassen. Genau für solche Dinge.

Die TE muss nur mal beim Versorgungsamt anrufen und ihre Lage schildern und dann mal dringend beim AA vorstellig werden.

Dann geht das ohne Probleme.

#winke

Janette

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Ja, kann man. So habe ich das z.B. bei meinen Kids gemacht. Du glaubst aber nicht ernsthaft, dass man 3 Monate nach der Kündigung und bereits während des ALG1-Bezugs beim alten AG wieder auftauchen kann mit der Gleichstellung bzw. SBA und die Rücknahme der Kündigung verlangen, oder? Ein Schwerbehinderter ist kündbar, nur braucht es dazu die Zustimmung der Behörde. Und rückwirkend wird die nicht verweigert. Das Problem der TE ist einfach, dass ihr die Zeit davonläuft. Sie soll lieber den Mund halten wegen ihrer behinderung und noch ein paar Monate länger in Elternzeit gehen. Ich habe es noch nie erlebt, dass eine behinderung von Anfang an vom Versorgungsamt in allen Punkten richtig eingestuft wurde. Sobald sie die Gleichstellung hat, kann sie dort wieder hingehen.
Da sie aber bereits oben den Fall ihrer Kollegin geschildert hat, habe ich eigentlich nicht viel Hoffnung, dass der AG so fair ist und das bei ihr anders macht.

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Abfindungshöhe: In der Regel 0,5 - 2 Monatsgehälter x Beschäftigungsjahre. Meistens wird was zwischen 0,5 und 1 Monatsgehalt x Beschäftigungsjahre gezahlt. (Anlehnung an Entscheide vorm Arbeitsgericht)

Du hast mit einem GdB von 30 - 40 KEINEN automatischen Schwerbehindertenstatus. Du kannst Dich mit dem Bescheid lediglich beim AA vorstellen und dort einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Würde ich auch UMGEHEND machen, sobald Du den Bescheid vom Amt vorliegen hast und dann dem AG vorlegen!

Auch ein schwerbehinderter Mensch ist kündbar! Es ist ein weit gefehlter Irrglaube das der Ausweis komplett vor einer Kündigung schützt! Es gelten nur straffere Bedingungen.

Nein, Deine Firma kann nicht drauf bestehen, dass Du das 3. Jahr hinten dran hängst.

Du hast jetzt 3 Möglichkeiten.

Dein AG bietet Dir eine Abfindung und Du sagst, das reicht Dir erstmal. Nimmst die Abfindung und sagst Tschüss.

Dein AG reibt Dir die Kündigung unter die Nase. Du hast bis dato hoffentlich schon den Gleichstellungsbescheid vom AA. Reichst innerhalb der gesetzlichen Frist Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Und wartest den Entscheid vorm Arbeitsgericht ab.

Du hängst das 3. Jahr hinten dran und versuchst dann nochmal Dein Glück.

Kündige bloß NICHT von allein! Solange Du den Arbeitsplatz tatsächlich ohne Einschränkungen gemäß der Kinderbetreuung erfüllen könntest, wäre eine Eigenkündigung für Dich nur zum Nachteil.

LG Janette

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Hallo,

vielen Danke für vielen Antworten.

Selber kündigen würde ich natürlich nicht machen, jedoch bin ich seit 1996 schon bei der Fa. und die wussten ja dass ich in 2 Jahre wieder komme.Ich meine,wenn die Kündigung von der Fa.kommt muss doch ein wirklich guter Grund dirnstehen oder sonst habe ich doch auch gute Chancen beim Arbeitsgericht, ich wahr so ehrlich und habe von meiner Krankheit erzählt wie ich mich wieder vorgestellt habe.
Wichtig ist für mich erstmal, dass die fa. micht nicht zwingen kann das 3. Jahr zu nehmen.

Nochmals danke
Anja

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hallo,
soweit ich weiß musst du dich, da dein sbausweis nicht 50% gibt, gleichstellen lassen. sonst greift der kündigungsschutz nicht.
gruß