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Ich denke, das war wohl ein Tippfehler seitens des Finanzamts.
Die Anrechnung der Lohnsteuer stellt losgelöst vom Steuerbescheid einen gesonderten sonstigen Verwaltungsakt dar. Dieser kann nach den Vorschriften der §§ 129, 130, 131 der Abgabenordnung geändert werden.

Du erlangst durch den Fehler einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil. Den Fehler hast du bemerkt und du bist nach dem Gesetz verpflichtet den Fehler anzuzeigen beim Finanzamt. Ansonsten erfüllt das den Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 4 Satz 2 der Abgabenordnung)

Meines Wissens ist die Chance recht hoch, dass das Finanamt das rausbekomt, da die Mitarbeiter regelmäßig kontrolliert werden um auch Steuerhinterziehung zu verhindern, die von den Mitarbeitern ausgeübt wird. Man bräuchte in dem Fall nur die gezahlte Lohnsteuer (wird zumeist elektr. übermittelt) und die angerechnete Lohnsteuer vergleichen. Bei dieser hohen Differenz würde zum. nachgefragt werden.

Ich würde sagen es liegt an dir, ob du es meldest, gesetzl. bist du m.E. dazu verpflichtet.

LG

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sag mal wie hast du dich denn entschieden?würde mich nur mal so intressieren.

Bei so einer großen Summe, hätte ich keine Ruhe. Ich würde es melden.
Also los sag, was hast du getan?
Und wie haben sie reagiert, solltest du es gemeldet haben??

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Hallo,

ich würde das melden ganz klar, und glaub mir es wird irgendwann auffallen.
Dann kannste dich nicht rausreden, von wegen du hast dir nichts dabei gedacht.


Ich finde die Doppelmoral in diesen Thread erstaunlich:

Wäre es ein Alg2Empfänger gewesen, der anstatt 290€ eine Summe i.H.v.920€ ausgezahlt bekommen hat und hier nachfragt, dann wäre der Thread um Einiges länger und mit deutlich höher erhobenem Zeigefinger ausgefallen...

Gruß,
Selma

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#pro

...und das wäre deutlich mehr gewesen als ein erhobener Zeigefinger...

b.

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Hallo nur zu Info; des lieben Schlafs wegen bin ich heute morgen vor der Arbeit gleich zum Finanzamt gefahren, und habe den obersten Chef gesprochen, der sich mehrfach für diesen Fehler endschuldigte. Ich krieg in wenigen Tagen noch mal einen neuen Bescheid, und die komplette Summe wurde heute Nachmittag bereits wieder von meinem Konto abgebucht. Ade Geld :-) Aber so ist besser. Bin dann mal auf die neue Berechnung gespannt, nen paar Hundert Euro dürften es da ja auch sein.


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#pro

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Guten Morgen!

Du hast an dieser Stelle ja echt etwas Glück!

Also bitte parke das Geld so, dass es Zinsen bringt. Am besten Tagesgeld.
Da es sich bei dem Fehler um eine offenbare Unrichtigkeit gem. § 129 AO handelt, kann während der Festsetzungsfrist von 4 Jahren jederzeit geändert werden. D.h. das FA kann, sofern der Fehler festgestellt wird, Deinen Bescheid ändern und das Geld zurückfordern. Die Festsetzungesverjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Du die Erklärung abgegeben hast. D.h. Du hast für 2010 in 2011 abgegeben? Dann beginnt die Frist mit Ablauf 31.12.2011 und endet sozusagen mit Ablauf 2015. Danach ist das Geld Deins.
Du bist nicht verpflichtet, den Fehler zu melden!!!!
Der Fehler fällt frühestens auf, wenn der Bearbeiter noch etwas an dem Bescheid arbeiten muss, z.B. Beteiligungseinkünfte eintragen, oder bei der Festsetzung der nächsten Erklärung.

Also bitte, Geld nicht ausgeben, aber arbeiten lassen.

Wir hatten mal einen Fall, dass ein Steuerpflichtiger die Steuererstattungen von einer völlig fremden GmbH erhalten hat. Es fing langsam an, mit ab und an Umsatzsteuer von insgesamt maximal 10.000 € und endete mit einer Körperschaftsteuererstattung von über 270.000 € Erst Monate später hat sich die GmbH beim FA gemeldet, und das Geld wurde zurück verlangt. In der Zwischenzeit gab´s halt Zinsen........

Viel Glück!