Nebenkostenabrechnung im Wohnhaus mit Gewerbe?

Hallo,

eine Freundin von mir hat eine Wohnung besichtigt, die ihr an sich sehr gut gefällt, und die sie mieten möchte. In dem Haus sind noch vier weitere Wohnungen und ein Frühstückscafé im Erdgeschoss. Der einzige Haken an der Sache ist, dass es im Haus keine separaten Wasseruhren gibt, und dass der gesamte Wasserverbrauch aller Parteien auf die m² der Wohnungen bzw. des Cafés umgelegt werden. Meine Freundin hat nun die Befürchtung, dass sie die Kosten des Cafés mitträgt. Da ich keine Ahnung von Vermietung an Gewerbe habe, frage ich nun hier. Ist es erlaubt, dass Wasserkosten für Gewerbe und Wohneinheiten gemeinsam abgerechnet werden?

Viele Grüße
Holly

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Ich sag es mal so...Wir wohnen in einer Wohnung die zu einer Eigentümergemeinschaft gehört, die wiederum insgesamt 140 Wohnungen hat. Bei uns ist es genauso. Bei uns werden ALLE Kosten (außer Heizung und Strom) per qm gezahlt. Keine Kosten werden pro Kopf umgelegt. Für uns ist das gut - wir sind ein 4-Personen-Haushalt mit 2 Kleinkindern. Wir duschen/baden täglich,... Es gibt hier auch viele leerstehende Wohnungen, die Eigentümer zahlen natürlich auch. Manche nutzen ihre Wohnungen auch nur als Feriendomizil - und zahlen auch fürs ganze Jahr. Es gab schon viel Ärger hier deswegen. Es ist verdammt ungerecht. Aber Wasseruhren kosten viel Geld. Und warum sollen ausgerechnet diejenigen, die von der derzeitigen Regelung profitieren, Geld für Wasseruhren ausgeben? Als Ergebnis haben sie dann eine höhere Nebenkostenabrechnung.
Auf der anderen Seite...mich fragt auch niemand, ob ich es gerecht finde, jährlich 250€ für einen Fahrstuhl zu zahlen, den ich nie nutze, da ich im EG wohne.
Aber als Laie würde ich sagen, Gewerbe und Wohneinheiten müssen eine getrennte Abrechnung bekommen.

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Genau, es geht meiner Freundin hauptsächlich um das Gewerbe.
Klar steht die Familie mit vier Kindern besser da als das kinderlose Pärchen, wenn nach m² abgerechnet wird, aber der Unterschied dürfte dennoch beim Gewerbe erheblich höher sein, vor allem in der Gastronomie.

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die Stadtwerke bauen für Gewerbebetriebe schnell ein eigene Wasseruhr ein.

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Aber doch nur, wenn der Vermieter es in Auftrag gibt, oder?

Und falls es nicht so ist, wie wird dann abgerechnet?

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ihr könnt darauf bestehen da der Vermieter ja das gewerbe sowieso getrennt abrechnen muß , auch Heizung und Müll

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Hallo Holly,

Urteile zur Nebenkostenabrechnung gemischt genutzter Immobilien (Gewerbe + Wohnen) sind Legion. Die Probleme enden dabei aber nicht beim Wasserverbrauch. Auch die Umlage der Grundsteuer(Grundsteuerhebesatz A für Gewerbe ist üblicherweise höher als Hebesatz B für Wohngebäude) und anderer Nebenkosten ist oft strittig. Allerdings hat sich in der Rechtsprechung des BGH in den letzten 10 - 15 Jahren eine recht klare Linie herausgebildet, nach der, kurz gefaßt, die höheren Kosten der Gewerbemieter vor der Umlage der Restkosten auf die Wohnungsmieter herauszurechnen sind. Wie das im Detail zu geschehen hat, oder auch geschehen kann, ist natürlich immer wieder umstritten.

LG

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Hallo,
wir hatten den Fall mal (eine Bekannte von mir hat in einer Hausverwaltung gearbeitet, ist jetzt so ungefähr 3 Jahre her) und da hat der Vermieter argumentiert: im Mietvertrag steht, dass die Umlage nach m² erfolgt und die Mieterin hat unterschrieben.
Da kam die Mieterin dann auch nicht gegen an.
Es ist ja nicht nur das Wasser, sondern auch der Abfall, der ggf. gemeinsam gesammelt und entsorgt wird.
Dann habe ich aber auch von einem anderen Urteil gehört, das zwei Gewerbeeinheiten betraf. Der Vermieter hat da auch - wie im Mietvertrag vereinbart - die Wasserkosten nach m² umgelegt, nur, dass die eine Mieteinheit ein Reinigungsunternehmen war, was bekanntlich viel Wasser verbraucht. Die andere Gewerbemieterin ist dann gegen vorgegangen und hat Recht bekommen.
Tja, scheint wohl auch an den Rechtsanwälten oder Gerichten zu liegen. Fall 1 ging nur über die Rechtsanwälte, Fall 2 übers Gericht.

Und nein, ich würde den Mietvertrag nicht unterschreiben, solange nicht geklärt ist, dass die Gewerbeeinheit extra abgerechnet wird und zwar nach tatsächlichem Verbrauch bzw. dass die Umlagen transparent weiterberechnet werden und der Schlüssel ebenso plausibel ist.
Da kann die Wohnung noch so schön sein. Wenn deine Bekannte da im Monat 100 € (ggf. mal sehr hoch gerechnet) zuviel Betriebs-/Nebenkosten blechen muss, macht ihr das bestimmt auf Dauer auch keinen Spaß und irgendwie ist man doch auch froh, wenn man nachhause kommt und nicht erst "durch" ein gut besuchtes Cafe muss, sondern einfach mal seine Ruhe hat.

vG
ficus

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Sie wird alles nochmal genau durchrechnen und es sich dann überlegen, denn Lage und Ausstattung sind wirklich top. Vielleicht ist ja auch schon mit einem Zwischenzähler vor der Wasseruhr getan.

LG
Holly