Nach Elternzeit nicht zurück in den Job

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Meine Elternzeit geht bis Januar 2013 und ich möchte nicht zurück in den Job. Mein Mann und ich gehen ende nächsten Jahres wieder in die Hibbelzeit und hoffen das wir im Sommer 2013 unser zweites Kind bekommen. Wie geh ich dem ganzen am besten vor, selber kündigen, dem arbeitgeber die schwangerschaft erst nur mitteilen. MUSS ich mich dann beim Arbeitsamt melden, oder geht das dann einfach so, dass ich mich dann nur über meinen Mann Familienversichern muss und das wars?! Ich hätte sowieso Probleme bekommen arbeiten zu gehen, weil mein Sohn auch erst Sommer 2013 in den KiGa kommt und ich keinen hätte der ab Januar auf ihn aufpasst.
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Ich weiss es ist zwar noch was hin, aber ich erkundige mich lieber zu früh als zu spät!
Daniela 2704

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Hallo,
zum ende der Elternzeit beträgt die Kündigungfrist 3Monate.
Dem Arbeitsamt brauchst du nichts zu melden, wenn du sowieso zuhause bleiben möchtest, erst wenn du dem Arbeitsmarkt wieder zur verfügung musst/solltest Du dich melden.
Was du machen solltest ist auf jeden fall eine Familienversicherung.

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Danke für deine Antwort. Weisst du denn zufällig, wenn ich dann wieder arbeit suche und mich beim Arbeitsamt melde, werde ich dann erstmal für drei monate gesperrt? Jemand meinte zu mir ich könnte mich da ganz einfach beim Arbeistamt nachfragen!?

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Wenn du gekündigt hast, weil du keine Kinderbetreuung hast, gibts keine Sperrzeit!

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Ich würde erst mal die Elternzeit machen und noch nicht kündigen. Was ist, wenn es mit dem zweiten Kind nicht sofort hinhaut oder ihr plötzlich auf deine Anstellung angewiesen seit. Ich fände es zu "heiß" jetzt schon zu kündigen. Entscheidung musst aber du treffen

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Ich würde auch erst drei Monate vor Ende kündigen! Jetzt sowieso nicht. Ich habe auch das Gefühl das ich nicht gerne wieder zurückgenommen werde, ich meine man merkt wenn man irgendwo nicht mehr willkommen ist und das ist mir jetzt schon öfters dort aufgefallen.

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Du brauchst garnicht kündingen, wenn Ihr Euer 2.Kind ein wenig vorzieht ;-)

Ich würde meinen sicheren Job nicht so ohne weiteres Kündigen. Da würde ich eher die Familienplanung so gestalten, dass der 2.Mutterschutz anfängt, wenn die 1. Elternzeit auffhört.

Sonst musst Du Dich ja Arbeitslos melden. Und ob Du Geld bekommst, wenn Du selber gekündigt hast weiß ich nicht. Und als Arbeitsloser wird denke ich das Elterngeld auch geringer sein.

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wieso muss sie sich arbeitslos melden? Das ist doch blödsinn...

ALG 1 bekommt sie nur, wenn sie arbeitssuchend ist - und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das ist /tut sie nicht - also wäre es schlichtweg Betrug, ALG 1 zu beziehen.

Soweit ich verstanden hab, hatte die TE das aber auch gar nicht vor. SIe wollte einfach nur zu Hause bleiben - ohne ALG 1. DAs darf sie natürlich. Aber dann braucht sie sich auch nicht arbeitslos zu melden...

LG
Frauke

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Muss mal ne Frage einwerfen. Wenn die TE sich also nicht beim AA meldet wie sieht es mit der Rente aus? Also das niemand einzahlt ist klar aber dann gibt es doch diese Fehlzeiten. Ist es nicht ratsam sich beim Arbeitsamt zwar zu melden aber nichts zu beziehen, nur, dass man überhaupt wo gemeldet ist?

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Hallo,
es gibt einen Unterschied zwischen "arbeitslos" und "arbeitssuchend".
Arbeitslos bist du, wenn du dein Kind untergebracht hast und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Findest du niemanden, bei dem dein Kind unter kommt, bist du nicht arbeitssuchend und erhältst auch kein Arbeitslosengeld, sondern du bist arbeitssuchend.
Arbeitssuchend melden musst du dich, sobald du davon Kenntniss erlangt hast. Wenn ein Vertrag beispielsweise ausläuft, musst du dich 3 Monate vorher bei der Agentur melden.
Ist die Frist kürzer, dann innerhalb von drei Tagen. Da die Kündigungsfrist IN der Elternzeit zum Ende der Elternzeit 3 Monate beträgt, müsstest du dich also mit der Kündigung bei der Agentur melden.
Die Arbeitslos melden musst du dich persönlich vor Ort (dafür gibt es auch Fristen).
Such mal im Internet nach "arbeitssuchend" und "arbeitslos" da findest du auch entsprechende Dokumente wie das hier: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/147.htm

vG
ficus

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"Findest du niemanden, bei dem dein Kind unter kommt, bist du nicht arbeitssuchend und erhältst auch kein Arbeitslosengeld, sondern du bist arbeitssuchend."

Alles klar ;-)

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Besser?
"Findest du niemanden, bei dem dein Kind unter kommt, bist du nicht arbeitslos (!) und erhältst auch kein Arbeitslosengeld, sondern du bist arbeitssuchend."

:-)