Muss Probetag bezahlt werden?

hallo und guten abend,

ich hatte vor paar wochen schon mal die frage gestellt. jetzt bräucht ich bitte nochmal detailliertere informationen.
also nochmal kurz zum sachverhalt:
ich habe letzten monat bei einem amb. pflegedienst probegearbeitet und mich dann entschlossen, dort anzufangen.
das ging einen tag gut, bis ich dann meinen dienstplan gesehen hab, der plötzlich gar nicht mehr nach absprache war weil sie einfach keine pflegekräfte haben, etc und anderes war auch noch, also hab ich das klären wollen, mein chef liess sich aber auf keine diskussion ein und dann hab ich für den nächsten tag den dienst gleich abgesagt, bzw sofort wieder gekündigt.
ich kenne solche spielchen inzwischen und vertue da keine zeit mehr.

es handelt sich also um den probetag und den einen arbeitstag.
ich hab heute auf mein konto geschaut, sie haben leider nichts überwiesen, auch nicht den offiziellen arbeitstag.

so, jetzt meine frage: ist der arbeitgeber WIRKLICH verpflichtet den probetag zu vergüten?? wenn ja, hat dann jemand den entsprechenden paragraphen für mich parat?
ich merke schon, das wird wieder ein kampf, aber ich sehe es nicht ein, denn ich hab nichts zu verschenken und gearbeitet hab ich dafür ja auch. das sind bei 10,-/std. nämlich dann insgesamt eine woche zu essen.

wäre euch über jede info dankbar!

#herzlich diana

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Arbeit muss grundsätzlich vergütet werden, aber die andere frage ist ja auch, hast du die Kündigungsfrist eingehalten?
NIcht das dein Chef noch was von dir dafür bekommt, weil du das nciht getan hast!

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Kündigungsfrist? War ja noch in der Probezeit....

vg



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Ja und, wie kommst du darauf, dass man dann fristlos kündigen kann.
Ich glaube, du solltest froh sein, wenn da nicht vom AG noch etwas kommt, denn wenn er nun neimanden gefunden hat und ihm damit KOsten entstanden sind, gehen die eigentlich zu deinen Lasten.


Die Frist laut BGB in der Probezeit ist 2 Wochen, also ich wäre ganz vorsichtig, worüber ich mich beschwere!

Manchmal kann man echt nur den Kopf schütteln!

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Wer seine Rechte einfordern will, sollte auch seine Pflichten kennen...#aha

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Für Deinen Fall greift dieses:

http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html

Das Problem an der Geschichte ist nur, wie von den anderen schon beschrieben, das Du Dich nicht an die Kündigungsfristen gehalten und von der Arbeit einfach unentschuldigt fern geblieben bist.

Ein entschuldigtes Fehlen wäre schon gewesen, wenn Du Dir einen gelben Schein vom Arzt geholt hättest, bis zum Ende der Kündigungsfrist oder der AG Dich von seiner Seite aus freigestellt hätte.

Hättest Du nen gelben Schein gebracht, hättest Du sogar für die komplette Zeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung Anspruch auf Lohnfortzahlung gehabt. Also, weitaus mehr, als die 2 popeligen Tage, um die es Dir jetzt hier geht.....

Jetzt wäre ich an Deiner Stelle, aufgrund des unentschuldigten Fehlens, ganz ruhig. Denn der AG kann in der Tat Regress von Dir fordern, Schadenersatz, Kosten für Personalersatz etc....

Das willst Du doch nicht wirklich riskieren, oder????

Ich kann schon verstehen, dass es einen aufregt, wenn die Arbeitsbedingungen auf einmal ganz anders lauten, wie vereinbart.

Trotzdem bin auch ich der Meinung, wie die Anderen auch, bevor man Dinge einfordert, sollte man auch seine Rechtslage kennen und Du solltest wissen, dass Du gegen geltende arbeitsrechtliche Gesetze verstoßen hast und dafür durchaus zur Verantwortung gezogen werden kannst.

Dir alles Gute, Janette

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Hallo,
du schriebst:
"Hättest Du nen gelben Schein gebracht, hättest Du sogar für die komplette Zeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung Anspruch auf Lohnfortzahlung gehabt."

Nein hätte sie nicht, da sie noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hatte.

Gruß
Demy

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ja, die rechtslage wollte ich klären, indem ich diesen thread verfasst hab, und um konstruktive antworten gebeten hab. aber ihr müßt schon alle ziemlich frustriert sein da draussen #schmoll

ich weiss nicht, ich kann mich schon gar nicht mehr aufregen über die ganzen dummen antworten, die null auf das thema abzielen, weder feinfühlig oder sonst was sind, keinem helfen und nur danach gesucht wird, ob jemand einen rechtschreibfehler gemacht hat oder sich sonstiges "zu schulden" hat kommen lassen.

aber klar, durch die anonymität des internets ja kein problem.
den meisten von euch möcht ich echt nicht im dunkeln begegnen, und erst recht nicht bei tageslicht.

ich finde man kann auch anders antworten, ohne immer gleich beleidigend zu werden. DAS find ich nämlich asozial.

aber ich bin ja selbst schuld, wie mein männe schon immer sagt, wenn ich mich in solche foren einlogge.

echt, alle in einen sack und draufhaun. erwischt sicher keinen falschen.

#winke
diana

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Hallo Diana,

kündigen ist die eine Sache, das kannst Du.

Was aber nicht geht, ist von der Arbeit wegbleiben. Dass Dir der AG dann kein Geld bezahlt, ist klar.

Du kannst natürlich versuchen, per Arbeitsgericht, den Lohn für die beiden Tage einzuklagen. Aber ich befürchte mal, da hast Du schlechte Karten.


LG

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NEIN, ist er nicht und außerdem zählt das unter "Schwarzarbeit", da du im anstellungsverhältnis bist, ist ein Grund für Fristlose...

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NAtürlich ist der AG verpflichtet Probearbeit zu bezahlen, wenn nichts anders vereinbart ist!

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#kratz

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