Elterngeld nach LM unpraktikabel

Hallo,

ich möchte als frischgebackener Vater 2 Monate Elternzeit nehmen. Allerdings ist aus betriebsinternen Gründen ein Antritt der Elternzeit ab dem Geburtstermin schlichtweg unmöglich (Geburt der Tochter am 22.09) Geplanter Start in die Elternzeit 17.10 (also kurz vor Beginn des 2. LM).

Wenn ich das richtig verstehe, verliere ich nun 5 Tage Lohn, weil mein Arbeitgeber vom 17.10 - 22.10 nicht bezahlt und das Elterngeld erst ab dem 22.10 ausgezahlt wird, weil die Elterngeldstelle wiederum nur volle LM berücksichtigt?

Gibt's da Eurer Meinung nach Möglichkeiten, den Geldverlust zu vermeiden?

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Ja, Du könntest die Elternzeit am 22.10. beginnen lassen.
LG

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Nein, genau das geht halt nicht. Der 17te ist der einzig mögliche Starttermin für die Elternzeit. DESWEGEN ja meine Frage!

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Du weißt aber schon, dass der AG nicht ablehnen oder vorschreiben kann?

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Versteh ich nicht.

Du gehst nach Rechnung zum 17.11.2011 in EZ, komme da genau auf 8 Wochen.

Die 8 wochen danach muss, glaube ich, deine Frau machen, zählt doch noch unter Mutterschutz.

LG

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Hallo,

dann hast Du die Elternzeit schlicht falsch beantragt.

Ich kenne Lehrer, die das problemlos hinbekommen haben. Elternzeit kannst Du nehmen wie Du möchtest. Elterngeld gibt es nur für volle Lebensmonate. Ist Eure Tochter am 22.09. geboren, bekommst Du dann nur Elterngeld, wenn Du vom 22.10 bis 22.12. in Elternzeit bist. (als Beispiel!) Bleibst Du nur bis zum 17.12. in Elternzeit gibt es kein Elterngeld.

LG, Andrea

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Das ist falsch, natürlich gibts Elterngeld für dei Zeit, er darf nur nicht umgerechnet mehr als 120h in den Tagen arbeiten.
Das EInkommen wird dann aber angerechnet!

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Hallo susannea,

ich glaube wir zwei reden aneinender vorbei.

Die zwei Vätermonate Elterngeld gibt es doch nur wenn der Vater auch wirklich zwei LEBENSmonate in Elternzeit geht, oder? Geht er jetzt nur vom 17.10.-17.12. in Elternzeit sind es doch nicht zwei volle Lebensmonate - also wird er kein Elterngeld bekommen? Oder habe ich da den Verständnissfehler? Elterngeld wird doch nur nach Lebensmonaten ausgezahlt.

Geht er natürlich vom 17.10. bis zum 22.10. in Elternzeit bekommt er zwei Monate Elterngeld und ist zusätzlich fünf Tage in "unbezahlter" Elternzeit.

LG, Andrea

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