Wann Steuerklassenwechsel bei Elternzeit???

Hallo,

ich bin nun etwas verunsichert und brauche dringend Rat!
Ich bin verheiratet und in der 32 SSW. Ich gehe am 26.01. in den Mutterschutz. Um finanziell best möglich weg zu kommen, möchten wir meinen Mann in die Steuerklasse 3 nehmen und mich in die 5. Momentan sind wir in 4:4, da wir im Brutto fast gleich aufliegen.

Ein Wechsel pro Jahr ist möglich. Nun habe ich gehört, dass man noch vor Beginn des Mutterschutzes wechseln soll, da das Finanzamt es sonst als Betrug versteht. Stimmt das?

Ich bedanke mich schon im Voraus für konstruktive Antworten #danke

LG Christin

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Hallo,

Ihr hättet bereits bei der Planung der Schwangerschaft bzw. sobald Euch die SS bekannt war wechseln sollen. Du in die 3 und Dein Partner in die 5. Damit hättest Du mehr Elterngeld bekommen. Jetzt solltet Ihr beim umgekehrten Wechsel bis zum Beginn des Mutterschutzes warten, da Dein Elterngeld sonst noch weiter gemindert ist.

LG, Andrea

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Das hat doch überhaupt gar nix mit Betrug zu tun. Es steht Euch doch völlig frei, die Steuerklassen so zu wählen, das Ihr unter'm Strich am Besten raus kommt. Deswegen gibt es diese alberne 3/5 Möglichkeit doch.

Aber Obacht: Elterngeld unterliegt als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt. Sprich, Dein Elterngeld wird bei gemeinsamer Veranlagung bei der Lohnsteuererklärung auf das steuerpflichtige Einkommen Deines Mannes draufgeschlagen. Daraus ergibt sich dann (wahrscheinlich) eine höhere Steuerstufe für Deinen Mann, nach der sein steuerpflichtiges Einkommen (nicht das Elterngeld) dann nachversteuert wird. Also blüht Euch höchstwahrscheinlich eine Steuernachzahlung.
Ist vermutlich nur ein Bruchteil des erhaltenen Elterngelds, aber mal eben eine u.U. 4stellige Summe ans Finanzamt zu zahlen kann weh tun.

Ansonsten schliesse ich mich meiner Vorschreiberin an:
Niemals nicht in die 5 vor Beginn der Elternzeit wechseln! Verringert nur das Elterngeld.

Grüsse
BiDi

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DAs ist falsch, ein Wechsel nach Beginn des MUtterschutzes (außer bei Beamten) ist vollkommen unschädlich fürs Elterngeld!

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Hallo,

ich denke sie hat Mutterschutz und Elternzeit gleichgesetzt.

LG, Andrea

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Hallo Christin,

erst mal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft - ich bin 34.Woche und gehe jetzt am 11.1. in den MuSchu.
Wir haben es beim ersten Kind so gemacht, dass wir die Steuerklassen NACH den Mutterschutzzahlungen gewechselt haben. Es ist völlig egal ob und wann man wechselt, zuviel gezahltes Gehalt musst Du eben im kommenden Jahr erstatten, hattet ihr eine für euch ungünstige Kombination, gibt es eine Rückzahlung.
Wir haben immer das bestmögliche für uns gewählt denn die besten Steuern sind ja die, die man nicht zahlt.
Das Elterngeld splitte ich immer auf 2 Jahre, dadurch mindert sich das Jahreseinkommen (Progressionsvorbehalt) zudem lassen wir das EG auf ein Tagesgeldkonto einzahlen und benutzen es erst (wenn überhaupt) NACH der Steuererklärung. Sollten wir dann eine Nachzhalung haben tut das nicht weh denn ich hole das Geld dann von diesem Konto.
Ich bekomme nun das dritte Kind und bisher haben wir mit dieser Methode immer noch Geld vom Finanzamt wiederbekommen. So extrem scheint das mit dem Progressionsvorbehalt also gar nicht ins Gewicht zu fallen - jedenfalls nicht bei uns. Der Kinderfreibetrag steigt ja auch mit jedem Kind nochmal an und mindert das Gehalt wieder.

Alles Gute,

Miri

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Ein Wechsel ab Februar ist sinnvoll, wenn du nciht Beamtin bist, damit hat die geänderte Steuerklasse weder auf Mutterschaftsgeld noch aufs Elterngeld Auswirkungen, ihr bekmmt aber schon mehr bei deinem Mann ausgezahlt.