Steuererklärung als Azubi?

Hi,

also ich hab letztes Jahr im September meine Ausbildung angefangen. Wie funktioniert das jetzt mit der Steuererklärung?
Laut meiner Lohnsteuerbescheinigung 2011 zahle ich keine Lohnsteuer. Habe alle meine Daten in das Lohnsteuerprogramm eingegeben und am Ende kamen Null Euro raus, eben weil ich ja keine Lohnsteuer bezahle. Aber Fahrtkosten usw habe ich ja trotzdem, die man absetzen kann, sowie weitere Dinge.

Wie mache ich das jetzt am Besten? #kratz

LG

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Wenn du keine Steuern bezahlt hast, kannst du auch keine Steuern wiederbekommen, also auch keine Dinge absetzen!

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Aber es geht ja nicht nur um die Lohnsteuer, sondern auch um die Fahrtkosten, die Werbungskosten usw. Ich hab mal gegooglelt, aber ne gescheite Antwort hab ich da auch net gefunden.

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Doch es geht nur um die Steuern.
Diese Kosten senken nur dein Einkommen und damit die zu zahlenden Steuern.
Da du aber keine zahlst, weil dein EInkommen eh zu gering ist, sind die Ausgaben uninteressant.

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Zahlst Du keine Steuern, brauchst Du auch keine Lohnsteuererklärung machen!

Was willst Du denn wiederbekommen, wenn Du nichts eingezahlt hast?!

Die Jahresabrechnung bekommt jeder, der in irgendeiner Form als Arbeitnehmer gemeldet ist.

Lg

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Da Du es offensichtlich nicht verstehst:

Fahrtkosten, Werbungskosten, etc. kann man von VON DER STEUER absetzen - das impliziert allerdings, dass man erstmal Steuern gezahlt haben muss #aha. Und auf diese gezahlte Summe an Steuern wirken sich zB Fahrtkosten dann mindernd aus.

Da Du aber keine Steuern zahlst, kannst Du auch nichts von der Steuer absetzen - bestechende Logik, nicht wahr?

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Also ganz so schlimm, wie meine Vorredner behaupten, ist es nicht. Zwar stimmt es, dass du durch deine Steuererklärung dieses Jahr kein Geld vom Finanzamt wiederbekommen wirst, aber das heißt ja nicht, dass es sinnlos ist, diese Steuererklärung zu machen.

1. Du machst die Steuererklärung jetzt und strebst einen Verlustvortrag an und achtest natürlich darauf, dass das Finanzamt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags gem. § 10d EStG" erläßt
2. Du machst erst einmal gar nichts und wenn du dann Geld verdienst und Steuern zahlen musst machst du das nachträglich - jedoch höchstens für die letzten 4 Jahre. Dazu musst du natürlich alle Belege aufheben.

Der Verlustvortrag hilft dir erst dann etwas, wenn du wirklich so viel Geld verdienst, dass du Steuern zahlen musst, oder du z.B. heiratest und euer gemeinsames Einkommen so hoch ist, dass ihr Steuern zahlt.

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Hallo,

du kannst dir beim Arbeitsamt Ausbildungsbeihilfe beantragen, die deckt dann auch die Fahrtkosten anteilig mit ab. Geht aber nur, wenn du alleine wohnst und nicht bei deinen Eltern.

LG Saskia