Arbeit als Honorarkraft - Erfahrungen?

Hallo,

ich bin derzeit noch mitten im Studium, meine Elternzeit ist gerade ausgelaufen und ich bin nun privat versichert. Durch meine derzeitige Praxisstelle habe ich jetzt eine studienbegleitende Honorarstelle in Aussicht und würde im Vorfeld gerne wissen, was da der Unterschied zu einem 400-Euro-Job ist und welche Erfahrungen ihr damit gemacht habt bezüglich Besteuerung, Stellenwert bei späteren Bewerbungen etc... Mein Mann und ich sind Steuerklasse III und V...ich natürlich als bis dato nicht Verdienende auch in der "schlechteren" Steuerklasse - was würde denn übrig bleiben von einem ca. 400 Euro-Verdienst monatlich?

Danke für Eure Erfahrungen!

LG

Andrea

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Bei einem 400 Euro Job hat man keine Abzüge.

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Hallo,
ich bin keine Expertin habe aber selber während des Studiums als Honorrarkraft gearbeitet! Wenn ich mich nicht irre hast du diese Freibetrag von fast 8000 Eruo im Jahr... Hier ist es glaube ich wurscht was du machst. Also ich habe zumindest nichts gehört von Finanzamt etc ;) Ich hoffe das bleibt auch so!

Jetzt muss ich es aufgeben, da ich weder AlG 2 noch sonst was bekomme und somit Steuern und KK zahlen müsste. Ich würde mich da nochmal schlau machen aber als Studentin hat man recht gute Karten, da ihr aber verheiratet seid... Wer weis was der Staat sich da ausgedacht hat.
Viel Glück

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Als Honorarkraft musst Du keine Sozialversicherung zahlen. Aber Achtung: bei der Krankenkasse gibt es Grenzen. Du machst eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Heißt: Fahrtkosten, Fortbildung, Büroartikel, Telekommunikation usw. gegen das Honorar. Die Differenz ist zu versteuern, d. h. bei der Steuererklärung anzugeben. Da Du dann sicher nachzahlen musst, solltest Du einen Teil für die Steuer aufheben.

Gruß

Manavgat

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DAs kommt darauf an, wo du als Honorarkraft was machst. Als Lehrer z.B. hat man einen jährlichen Freibetrag wo weder Sozialversicherung noch Steuern zu zahlen sind"

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Ich wäre in einer Familienbildungsstätte beschäftigt als Ansprechpartnerin für den Bereich Integration/Inklusion für Kursleiter, Eltern, PResse etc.

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Da dies aber keine Lehrtätigkeit wäre, wäre der Freibetrag wohl eher nicht nutzbar.