Bildungsgutschein trotz Lebensgemeinschaft ?

#schmoll Guten Abend
Habe mal ne wichtige Frage
bin ab april arbeitssuchend gemeldet und bezihe dann Arbeitslosengeld
Da ich nur eine helfer ausbildung habe , hatte ich mein Berater angesprochen wie es mit einer Umschulung bzw bildungsgutschein aussehen würde
für eine 3 jährige Gesundheits und krankenschwesterausbildung > da bessere jobchancen.
Er wollte sich für mich einsetzen und schlau machen.
Jetzt ist mir heute wie ein Blitz in den Kopf geschossen das ich ja mit meinem Freund zusammen wohne und es da bestimmt theater geben wird :-[

Dummerweise habe ich da vorher nicht dran gedacht.

Kennt sich jemand aus ob mir trotzdem die ausbildung bezahlt werden würde??

Habe einen Sohn mit in die Beziehung gebracht.

Oder wie kann man es am geschicktesten anstellen??

WÄre dankbar für Antworten

Liebe Grüsse

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Hallo.

Ich habe einen ähnlichen Fall unter den Teilnehmerinnen einer meiner Maßnahmen gehabt.
Sie lebte mit ihrem Lebensgefährten zusammen und zu Beginn der Maßnahme (deswegen wurde sie auch in diese "gesteckt") erhielten sie als Bedarfsgemeinschaft AlgI und AlgII.
Es war eine Maßnahme für Berufsrückkehrer, in der z.B. auch Umschulungen angestrebt wurden. Ihre Umschulung war mündlich genehmigt worden, auch einen Schulplatz hatte sie.

Der Lebensgefährte bekam einen Job und sie fielen aus dem AlgII-Bezug raus ... sie durfte zwar die Maßnahme noch zu Ende machen, aber sie hat keinen Bildungsgutschein mehr für die Umschulung erhalten, da durch des Rausfall aus dem AlgII-Bezug die Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren.

Das war bitter, aber leider nicht zu ändern.

Wenn Du allerdings AlgI beziehst und die Voraussetzungen für eine Umschulung gegeben sind, spielt es keine Rolle, ob Du mit Deinem Freund zusammenlebst.

LG

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Danke für deine Antwort

Ja richtig. Beziehe ALG 1 und nicht Hartz 4
Mir sagte gerade schon jemand das es nur bei ALG 2 Probleme geben würde.
Wie sich das vom geld dann zusammen setzen würde weiss du nicht zufällig?#kratz

Ich denke Miete anteilig odersowas werden die doch aber dann nicht zahlen oder?

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Hallo.

Du erhältst weiterhin Dein Alg I (zumindest ist das bei Weiterbildungen so, müsste aber bei Umschulungen über Bildungsgutschein genauso laufen) plus Fahrgeld (bei AlgII-Maßnahmen gibt es noch einen Pauschalbetrag für die Kinderbetreuung, wenn nötig, weiß aber nicht, ob das auch bei AlgI-Weiterbildungen/Umschulungen auch so ist).
Bei Weiterbildungen verlängert sich zudem der Bezugszeitraum des Alg I (bestimmte Anzahl von Tagen, da gibt es eine bestimmte Formel, werden drangehängt - ob das auch bei Umschulungen so ist, musst Du klären).

LG

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