rückständiger und zukünftiger Unterhalt und Kreisjobcenter

Hallo Leute,

ich hoffe, es kann mir von euch jmd. helfen.

Ausgangslage: habe mich von meinem Ehemann letztes Jahr getrennt, wir haben einen gemeinsamen 1,5-jährigen Sohn, für den er mehr oder weniger Unterhalt zahlt. In dieser Angelegenheit hab ich einen Anwalt beauftragt, der jetzt ab April Klage auf Unterhalt eingereicht hat. Rückständiger Unterhalt wurde von ihm nicht miteingefordert, mit der Begründung : „dass auf Grund der Leistung des KreisJobCenters die Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit auf das KreisJobCenter übergegangen sind.“ Was bedeutet das genau? Kann mir das jmd. erklären.

Ich bin zZt. in Elternzeit und auf der Suche nach einer Teilzeittätigkeit und bekomme Hartz IV. In den Bescheiden wird zwar das von dem Anwalt ausgerechnete Unterhalt angerechnet, aber ich bekomme es ja nicht immer und wenn dann auch nur zum teil von meinem Ex ausgezahlt.

„Darüber hinaus sollte für die Zukunft der Unterhalt durch das KreisJobCenter vereinnahmt werden. Während Sie nachfolgend den vollen ALG II Satz erhalten, mag sich sodann das KreisJobCenter mit Ihrem getrennt lebenden Ehemann hinsichtlich der Zahlungen auseinandersetzen.“

Was soll ich mit diesem Satz anfangen? Wo wende ich mich da genau hin? Wie wird das gehandhabt? Bekomme ich dann den Unterhalt vom KreisJobCenter anstatt von meinem Ex?

Tut mir leid, wenn die Fragen für manche total dumm klingen, aber ich kenne mich hier leider überhaupt nicht aus. Und habe auch niemanden, der mal in so einer ähnlichen Lage war, den ich mal ansprechen kann.

LG

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Hallo,

also wenn das Jobcenter dir den Unterhalt für euer Kind anrechnet, obwohl du ihn nicht bzw. nur teilweise bekommst, solltest du nochmal mit deinem Anwalt reden. Bekommst du vom Jobcenter volle Leistungen für das Kind, obwol der Vater unterhaltspflichtig ist, steht dem Jobcenter das Geld zu. Die sind dann ja in Vorleistung gegangen.

Und ja, es soll wohl künftig so laufen, dass das Jobcenter dir komplette Leistungen zahlt und sich das Geld vom Kindsvater wiederholt. Keine Ahnung, ob die sowas machen.

Gruß
Sassi

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Aber auch nur der Teil den sie auch zahlen, wenn er mehr zahlen müsste, dann geht der Rest an sie, Ähnliches bei UVG Leistungen, da steht dem JA auch nur das zu was sie zahlen, bzw. gezahlt haben und nicht mehr.

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Genau.

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Hallo,

ja, der Unterhaltsanspruch deiner Kinder geht auf das Jobcenter über, weil davon auszugehen ist (wie bei ziemlich jedem Kind, was Unterhalt erhält), dass es komplett aus dem ALG II rausfällt, bei Erhalten des KU, des KiGe und eventuell WoGe.
(siehe dazu §33 SGB II)

Du musst das Jobcenter darauf hinweisen (eigentlich unverzüglich), dass du keinen Unterhalt bekommst. Damit kann Unterhalt nicht als anzurechnendes Einkommen gewertet werden. Denn das geht nur, wenn er fließt.

Um die Berechnung des dir zustehenden Kindesunterhalt muss sich dann das Jobcenter bemühen. Natürlich enstehen hier auf lange Sicht (einmal, weil das JC noch gar nicht weiß, dass dein KU nicht fließt und einmal, weil die Berechnung länger dauert) dann sicher auch Überzahlungen/Unterzahlungen, die nachberechnet werden müssen.

Alles in allem verstehe ich aber nicht, warum dein Anwalt dir das alles längst nicht schon geraten und erklärt hat.

Welchen Unterhalt rechnet das Jobcenter dir derzeit als Einkommen an?

Grüße