Elterngeld und (Klein)Gewerbe

Moin!

Ich bekomme z.Z. Elterngeld und möchte in naher Zukunft ein (Klein)Gewerbe anmelden.

Wie ist das wenn ich das Gewerbe anmelde und noch nichts verkaufe? Muß ich da mit nervigen Behörden rechnen weil ich a) Elterngeld bekomme oder b) ein Gewerbe habe aber nichts verkaufe?

In erster Linie geht es mir darum das ich schon Verkaufsware anfertigen möchte für später, dazu brauche ich aber Material. Die Rechnungen für's Material muß ich ja aufheben für die einfache Buchführung, da sollte ich das Gewerbe doch aber schon haben, oder?

Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt ;-)

LG

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Hallo,

bei meiner ersten Tochter hab ich Erzíehungsgeld bezogen, als ich mich selbstständig gemacht hab.Es wurde sofort eingestellt, da man nur max. 30 Std. / Woche arbeiten durfte.
Und selbstständig sagt ja schon das Wort: SELBST und STÄNDIG.

Bei Elterngeld ist es auch so, dass man 30 Std. /woche arbeiten gehen darf, aber alles, was über den Sockelbetrag von 300 € ist, wird angerechnet.

Selbst wenn es nur ein Kleingewerbe ist, bist du dennoch selbstständig. Ich weiß nicht, ob dir dann überhaupt noch Eltergeld zustehen würde.

Gruß Irene

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Guck mal hier:

http://www.gruenderlexikon.de/serie/nebenberufliche-selbstandigkeit-und-elterngeld

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Danke, aber das hilft mir nicht weiter da ich ja nicht verkaufen möchte während ich Elterngeld beziehe, das Gewerbe würde ja ruhen, abgesehen von den Ausgaben für Material.

LG

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Du musst angeben, wieviel Stunden du da arbeitest, ist es unter 30h wird nur der Gewinn angerechnet, hast du noch keinen, dann ändert sich nichts am Elterngeld!

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Also werden die mich nicht laufend nerven? Prüfen können sie es ja erst wenn ich meine Steuererklärung mache.

LG

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Nein, werden sie nciht. Du gibst vorher an, was du meinst, was du an Gewinn hast und musst dann hinterher die Steuerreklärung nachreichen.
Aber, im schlimmsten Falle kann es sein, dass sie dir nur 300 Euro zahlen monatlich und den Rest erst sptäer, das wäre dann aber eine zienlich blöde Variante, aber zulässig!

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Tipp:

Melde das Gewerbe auf "Schatz" an.

Gruß

Manavgat

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Geht nicht, darf er als Beamter nicht! Aber Danke!

LG

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Was ist mit Deiner Mutter oder Deinem Vater?

Gruß

Manavgat

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