Neuregelung Urlaub Erzieherin?

Hallo zusammen,
kann mir einer helfen? Stimmt es dass aufrund der Übergangsregelung ( Tarifstreik 2012)die Erzieherinnen nun alle 30 Tage Urlaub im Jahr haben?
In meinem Vertrag stehen 20 Tage + 8 Tage weil ich 41 Jahre alt bin. Meine Chefin hat von dem Thema und der möglichen Änderungen nichts gesagt!
Danke

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Hallo!

Ja für den öffentlichen Dienst schon. Ich habe noch 26 Tage Urlaub und freu mich, dass es bald mehr gibt. Allerdings; bis das nach "unten" durchkommt, dauert es ja bekanntlich etwas. Gut Ding will Weile haben. Ich denke/hoffe das es bis September Post von der Personalstelle gab. ;-)

LG Sabine

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Hallo ihr Beiden!

Die Änderung hat nichts mit dem Tarifstreik zu tun, sondern mit einem Gerichtsurteil vom März 2012, das besagt, dass die Urlaubsstaffelung nach Alter nicht zulässig ist (so in etwa..).
Ihr beide solltet euch unbedingt informieren, wir in Ba-Wü mussten dazu einen extra Antrag bei unserem Träger stellen, und das sogar rückwirkend für das Jahr 2011. Habe meinen Antrag am Donnerstag beim Träger abgegeben und am Montag bewilligt bekommen, wichtig ist dabei auch, dass er euch unterschreibt, dass der "Resturlaub" aus 2011 noch nicht verfallen ist, sonst habt ihr unter Umständen Pech gehabt.

Nuja, ich werde dieses Jahr 40, hätte also so oder so 30 Tage bekommen, nun hab ich noch einen Tag aus 2011 übrig, da sag ich doch nicht nein...

Liebe Grüße,
Steffi

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Im Prinzip korrekt was steffi sagt.
Allerdings ging es um eine konkretes Urteil des Bundesarbeitsgerichts bezüglich TVöD.
Mit konkreter Wirkung für den TVöD.
Für diverse andere Arbeitgeber die den öffentlichen Tarif anwenden oder gleichgestellt sind und auch private Arbeitgeber mit entsprechender Staffelung wird sich die Folgewirkung sicher noch entfalten.
"Laut der Präsidentin des BAG werden allerdings nach und nach alle altersbezogenen Regelungen in Tarif- und Arbeitsverträgen auf den Prüfstand kommen."
Der Anspruch für 2011 dürfte verfallen sein. In den meisten Fällen ist hier eine Ausschlußfrist bis 31.03.2012 geregelt (so auch § 7 Abs. 3 S. 3 Bundesurlaubsgesetz).

Bei dem ganzen geht es aber nicht um einen Anspruch von 30 Urlaubstagen, sondern die jüngeren Mitarbeiterinnen dürfen nicht benachteiligt werden.
Falls Du bereits die Höchstgrenze erhältst, dann wird es wohl dabei bleiben.
Die konkrete Zahl mit 20+8 kann ich nicht nachvollziehen. Normalerweise existiert die Staffelung 26/29/30 Urlaubstage.
Das Urteil: Bundesarbeitsgericht in Erfurt 9 AZR 529/10

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Hallo Uwe,
habe dazu noch einige konkrete Fragen:
meine Tochter ist 29 Jahre alt u. arbeitet seit ca. 4 Jahren als Erzieherin in einer privaten kita GmbH. Direkt in Stuffgart.

1. nach welchen Tarifen müßte dort bezahlt werden, bzw. alles Weitere geregelt sein ( Arbeitszeit, Gehalt etc.)?
2. wo finde ich diesen Tarif - im IT?
3. speziell die Frage: wie hoch wäre demnach ihr Urlaubsanspruch für 2013?

Herzlichen Dank für Deine, wie ich glaube, sehr kompetenten Antworten.

Herzlichst
jocinho