Antrag Elternzeit - so richtig???

Hallo Ihr lieben Urbianer,

so langsam aber sicher rückt der Geburtstermin unseres Kindes immer näher. Ich möchte nun so viel Papierkram wie möglich vorbereiten, dass ich mich nach der Geburt hauptsächlich auf unseren Zwerg konzentrieren kann. Seit Tagen rätsel ich über die korrekten Angaben im Antrag auf Elterzeit für meinen Arbeitgeber. Könnt Ihr mir bitte, bitte weiterhelfen, ob dies nun so korrekt ist???
(ausgehend vom ET 19. Juni 2012)

Sehr geehrter Herr .....,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes ................ , geboren am 19. Juni 2012.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 15. August 2012 beginnen und diese bis zum 3. Geburtstag meines Kindes in Anspruch nehmen.

Gerne würde ich meinen Beruf ab dem 2. Geburtstag meines Sohnes in Teilzeit ausüben.
Über ein klärendes Gespräch diesbezüglich würde ich mich sehr freuen.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

10000000000 Dank vorab für`s Durchlesen und kommentieren. :-)

Eure 4just1day

PS. Für den Fall, dass dies wichtig ist: lt. Gesetzt habe ich wohl keinen Anspruch auf Teilzeit, da die Firma nicht mehr als 15 Mitarbeiter hat. Ich möchte meinem Chef aber trotzdem mitteilen, dass ich Interesse habe Teilzeit arbeiten zu kommen.

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Hallo,

ich finde, das klingt gut. Einzige Änderung: Elternzeit bis zum 3. Geburtstag wird "angemeldet". Nur wenn Du einen Teil der Zeit nach dem dritten Geburtstag nimmst, musst Du das "beantragen".

Alles Gute.

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1. muss es heißen: "Hiermit melde ich Elternzeit an", denn der AG kann nicht ablehnen und 2. würde ich nur 2 Jahre anmelden und mich erst dann entscheiden, was ich weiter mache. Mehr musst du nicht festlegen. bis 7 Wochen vorher kannst du das mit dem 3. Jahr dann noch entschieden (wichtig, falls was passiert oder noch ein Kind kommt o.ä.).

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Prima. Hab die Formulierung entsprechend geändert. Was allerdings die Länge der angemeldeten EZ angeht - das check ich nicht. Ich dachte die 3 Jahre sind geschickter da ich dann ja Kündigungsschutz genieße und weiterhin krankenversichert bin. Verkürzung jederzeit möglich. Oder hab ich jetzt so einen Knoten im Kopf? Was die Teilzeitgeschichte angeht: Durch die Blume wurde mir quasi schon eine Absage erteilt. Deshalb eben gleich 3 Jahre ... Uff.

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Du musst dich nciht gleich auf 3 Jahre festlegen. DAdurch sind 2 Jahre geschickter, weil du dann hinterher flexibler bist mit dem letzten Jahr Elternzeit.

Verkürzungen sind nicht möglich in der Regel!

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Dann werde ich wohl doch erst 2 Jahre anmelden und das 3. Jahr gegebenenfalls noch anhängen ... Danke für Deine Hilfe!

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Hallo,

ich würde einfach schreiben:

Sehr geehrter Herr xy,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem ... (8 Wochen nach dem ET) die 3-jährige Elternzeit antrete.

Mfg

Das mit der Teilzeit würde ich persönlich zu einem anderen Zeitpunkt klären.

GLG