Kinderzuschlag, Wohngeld statt ALG2?

Hallo ihr Lieben,

ich habe vor ca. 4 Wochen eine neue Stelle als Buchhalterin gefunden, erstmal 16 Stunden die Woche, bekomme 640 EUR brutto.

Ich suche momentan auch eine neue Wohnung, die ich später auch selbst bezahlen kann, also so max. 450 EUR warm.

Nun meine Frage: Kann ich, sobald ich eine Wohnung finde, Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen? Ich möchte gern aus dem ALG2-Bezug raus.

Wenn ja, muss ich zuerst ALG2 auslaufen lassen und dann die anderen Anträge stellen? Wie würdet ihr am besten vorgehen?

Es wäre super, wenn ihr ein paar Tipps für mich hättet.

Achja, die Stelle wird voraussichtlich ab Juli auf 30 Stunden aufgestockt, wie würde sich das auf den Bezug der o.g. Leistungen auswirken?

Ich wünsche euch allen einen schönen Feiertag und danke euch schonmal für eure Antworten.

LG

Marion

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Zunächst mal finde ich deine Stelle total unterbezahlt.... Teilzeit in dem Job sollte mehr einbringen!

Zum Thema selbst: es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen ALGII und Wohngeld mit Kinderzuschlag. Und was macht es für einen Unterschied, wenn die Sozialleistung nicht ALGII sondern Wohngeld heißt? Abhängig bist du so oder so.

LG Kathi

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Hallo Kathi,

danke für deine Antwort.

Ich habe Bankkauffrau gelernt und nun eine Weiterbildung zur Fachkraft für Finanzbuchhaltung gemacht und mit dem Job hats nach dem 1. Vorstellungsgespräch geklappt. Und als Berufsanfänger schienen m.M.n 10 EUR die Stunde angemessen.

Bin einfach heilfroh, dass ich sofort eine Chance bekommen habe, da die meisten Steuerbüros etc. jemanden mit Berufserfahrung wollen, und die kann ich als Buchhalter nicht vorweisen.

Ich wünsche dir einen schönen Abend.

Viele Grüße

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Ich möchte gern aus dem ALG2-Bezug raus.

Völliger Unfug!

Sowohl Wohngeld, als auch Kindergeldzuschlag und ALG2 sind Sozialleistungen. Du machst Dir nur das Leben schwer. Wenn Du eine Änderung bei Deinem Einkommen hast, dann geht bei allen Stellen der Beantragungswahnsinn erneut los. Bei ALG2 teilst Du einfach nur die Änderung mit und gut.

Gruß

Manavgat

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Soweit ich weiß, fährt man mit Kinderzuschlag und Wohngeld besser, da es untereinander nicht angerechnet wird.

Allerdings kann es sein, dass ihr Einkommen zu niedrig ist, um Kinderzuschlag zu bekommen.

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Hallo!

Da du nichts von einem Mann erwähnt hast, gehe ich jetzt mal von aus das du alleinerziehend bist und Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss für dein Kind erhälst.
Denn das wird als Einkommen für das Kind gerechnet, also würde sich der Kinderzuschlag auf 7 Euro belaufen, wenn du UV bekommst.

Das hatte ich mir auch alles anders vorgestellt, nur ich hatte keine andere Wahl um quasi zu wechseln, denn als Auszubildende bekommt man kein ALG2, da das ja von dem Bafög bei mir gedeckt ist.
lg daniela