Entmündigung bei finanz. Angelegenheiten

Hallo,

kennt sich hier vielleicht jemand aus mit Entmündigungen? Folgender Sachverhalt: meine Schwiegermutter ist kaufsüchtig. Seit Jahren überzieht sie ihr Konto immer und immer wieder. Kurioserweise kauft sie immer Angebote, aber in solchen Mengen, dass ihre Rente dafür einfach nicht ausreicht. Laut unseren Berechnungen stehen ihr monatlich über 400 Euro zur freien Verfügung, eigentlich genug für eine Person allein.
Im Laufe der Jahre haben wir immer wieder irgendwelche Versicherungen gekündigt, damit ihr dermaßen überzogenes Konto mal wieder ausgeglichen werden kann. Nun ist es soweit, dass auch die letzte Versicherung, nämlich die die für ihr Begräbnis gedacht war, gekündigt wird um mal wieder das Konto auszugleichen.
Helfen lässt sie sich nicht, sie leugnet immer alles, das Konto wär überhaupt nicht überzogen ect. Aber uns ruft ja inzwischen schon die Bank an und fragt ob wir ihr nicht dabei helfen können! Aber keine Chance, sie lässt sich einfach nicht helfen und lügt uns an.

Nun ist meine Frage: wir wollen sie ja nicht komplett entmündigen, aber gibt es nicht die Möglichkeit dass sie bei finanziellen Dingen einen Betreuer gestellt bekommt? Das würden wir ja auch gern für sie machen. Aber wenn das so weitergeht kann sie bald überhaupt nix mehr zahlen und landet womöglich noch auf der Straße!

Bin dankbar über jeden Tipp!

LG
Sati

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das sog. entmündigen gibt es schon sehr lange nicht mehr1 eine Person kann vom Amtsgericht unter Betreuung gestellt werden. dazu ist aber immer ein ärztliches Gutachten erforderlich oder die person läßt sich selbst freiwillig unter betreuung stellen. deine SM ist eine erwachsene Frau und weder dement noch unzurechnungsfähig. Ihr habt keine Chance darauf die Betreuung zu übernehmen. btw. die Bank ruft euch an? Der würde ich böse die Hölle heiß machen denn es gibt soetwas wie ein Bankgeheimnis!

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Das war schon ok von der Bank. Meine Schwägerin hat eine Bankvollmacht, daher wissen wir auch immer wie es auf dem Konto aussieht.

Du meinst also wenn sie selber nicht bereit ist sich helfen zu lassen habe auch wir keine Chance? Dann müssen wir sie also einfach so weitermachen lassen bis sie vielleicht mal noch in die Privatinsolvenz muss oder so?

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Hallo,

die Hürden für eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenes sind sehr hoch.

Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist, weil der Volljährige seine Angelegenheiten aufgrund einer psych. Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§ 1896 BGB)

Ihr werdet sie wohl weitermachen lassen müssen.

VG

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Warum kann sie ihr Konto noch immer überziehen?

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Wenn der Dispo ausgeschöpft ist kann sie nicht mehr überziehen! Und soweit ist es jetzt.

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Wir haben so ein ähnliches Problem mit meiner Schwiegermutter. Sie ist schon weit übr 80 und lebt (noch) alleine.
Sie ist nicht kaufsüchtig - gönnt sich eigentlich nie was, trotzdem hebt sie unkontrolliert Geld ab. Wir vermuten mal, sie weiß nicht mehr, dass sie am Tag vorher schon was abgehoben hat.
Wo das Geld hinkommt????? Wenn wir Glück haben, liegt es irgendwo zwischen den Schlüpfern im Schrank. Wenn wir Pech haben, verschenkt sie es#kratz

Mein Mann hat Kontovollmacht.
Wir haben den Dispo auf 0 gesetzt, dann kann sie schon mal nicht überziehen.

Die Kontoauszüge holen wir am Auszugsdrucker selber, damit wir einen Überblick haben und, wir haben ein extra Sparbuch angelegt, auf den Namen meines Mannes, wo jeden Monat 200 Euro von ihrem Konto raufgehen, damit wir Rücklagen haben, falls sie mal wieder nichts mehr hat und eine Rechnung fällig wird.

Sie hat z. Bsp. im Herbst eine Heizöllieferung bekommen, die sie nicht zahlen konnte, weil sie von ihrem Sparbuch zusätzlich auch noch Geld abgehoben hat.

Sie bestreitet das alles und sagt dann aber auch "Ich kann mit meinem Geld machen, was ich will"
Im Prinzip hat sie ja auch Recht - aber da sie eben sonst nix braucht, ist es unerklärlich, wo das Geld hingeht.
Nachbarschaftshilfe oder betreutes Wohnen (wo sie definitiv besser aufgehoben wäre) lehnt sie strikt ab.
Uns sind die Hände gebunden, da sie noch nicht dement genug ist, dass man eingreifen muss oder kann.

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Entmündigung gibt es zum Glück nicht mehr, aber du kannst beim Amtsgericht eine Betreuung für Vermögenssorge beantragen. Dafür schreibst du einfach ausführlich auf, welche Probleme bestehen. Die Kosten für das Verfahren werden aus der Staatskasse bezahlt, sofern ein Vermögen über 2600 Euro nicht zur Verfügung steht (und das wird es hier wohl kaum). Die Betreuung kann aber nur eingerichtet werden, sofern Vermögensangelegenheiten nicht schon durch eine wirksame Vollmacht geregelt werden können. Vom Betreuungsgericht wird dann ein Kurzgutachten oder eine ärztliche Stellungnahme eingeholt, ob deine Mutter nicht mehr in der Lage ist, ihr Leben zu regeln. Wenn deine Schwiegermutter nämlich schon etwas Älter ist, kann es natürlich auch an einer beginnenden oder unerkannten Krankheit liegen. Und dann würde für diesen Fall auch eine Betreuung mit Vermögenssorge eingerichtet werden, damit sie sich nicht unverschuldet in Not bringt. Sollte sie allerdings gesund sein und einfach nur nicht mit Geld umgehen können, so solltet ihr dafür sorgen, das Miete und Versicherungen sicher bezahlt werden. Wozu sie ansonsten ihr Geld ausgibt ist ihre Sache. In dem Fall solltet ihr dann aber auch keine finanzielle Unterstützung zukommen lassen, weil sie so nie aus ihren Fehlern lernen wird.

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Hallo,

mit der Ausgangsfrage kenne ich mich leider nicht aus.

Ich möchte dir aber dringend raten, deiner Schwiegermutter kein Geld mehr zu geben.

*Helfen lässt sie sich nicht, sie leugnet immer alles*

Wieso KANN sie es denn überhaupt leugnen?
Weil IHR im Zweifelsfall immer einspringt. ;-)

Solange ihr das tut, hat sie kein Problem.

Ich weiß, das ist leichter gesagt als getan.
Aber ihr wisst doch selbst: Wenn ihr jetzt etwas gebt, ist sie sowieso bald wieder pleite.

Also lieber JETZT die Reißleine ziehen.

Ein Erbe kann man übrigens ausschlagen, wenn nur noch Schulden vorhanden sind.

LG

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Entmündigen geht nicht mehr so einfach wie das mal war. Aber im Grunde gibt es die Entmündigung noch aber sind die Maßstäbe viel höher gesetzt.

Aber wenn sie kaufsüchtig ist? Dann würde ich mit ihr mal einen Therapeuten aufsuchen. Bzw. würde ich mal mit einem solchen Therapeuten aufsuchen und mit ihm besprechen was ihr für möglichkeiten habt. Und vielleicht schafft ihr es ja auch sie zu einem Termin mit zubringen.

Wichtig ist denke ich das ihr, ihr keine Vorwürfe macht sondern ihr hilfreich zur seite stehen.

Vielleicht hilft das ja schon ein wenig weiter.