Elterngeld Vermietungseinnahmen

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zum Elterngeld. Mein Mann ist selbständig mit Vermietung und Verpachtung.

Was zählt für die Berechnung des Elterngeldes ?

Er kauft Häuser und vermietet diese. Werden da die Kredite abgezogen ? Im Steuerrecht kann er ja nur einen bestimmten Betrag abschreiben.

Hat da jemand Erfahrung ?

Vielen Dank

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was hat das denn mit deinem elterngeld zu tun? dein elterngeld berechnet sich aus deinem nettoeinkommen, da hat das immobiliengeschäft deines mannes nichts mit zu tun.

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Na vielleicht will der Mann Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen?

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dann müsste er ja auf einkommen aus selbständiger tätigkeit verzichten - ich kann mir kaum vorstellen, daß er dann die häuser verkauft oder auf mieteinnahmen verzichtet.
macht doch keinen sinn.

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Es zählt der Gewinn laut EInkommenssteuerbescheid!

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Also ich muß wohl meine Frage noch mal etwas konkretisieren.

Natürlich will mein Mann auch Erziehungszeiten in Anspruch nehmen, sonst macht ja die Frage keinen Sinn. :-)

Was aber eigentlich die Frage ist, ob Einkünfte aus der Vermietung überhaupt für die Berechnung relevant sind.

Uns was meint Ihr mit der Differenz von 2700 Euro ?

Arbeitszeitverkürzung ist auch eher schwierig. Es gibt keine festen Arbeitszeiten. Vermietet ist vermietet und besteht natürlich nicht jeden Tag die Pflicht in die Häuser zu schauen ... Ihr wisst was ich meine. Ihr seht ja euren Vermieter auch nicht jeden Tag.

LG und Danke

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naja, er bekommt ja nur elterngeld, wenn er auf einkommen verzichtet - da es eine lohnersatzleistung ist.
da das einkommen aber ungemindert weiterläuft, wenn ich das richtig verstehe, bekommt er auch kein elterngeld.
oder übt er noch einen anderen beruf aus, in dem er in elternzeit gehen möchte?

wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, vemietet dein mann häuser und bezieht sein einkommen daraus. eine weitere angestelltentätigkeit oder eine weitere selbständigkeit, in der er die arbeitszeit vermindern wird, liegt nicht vor.
dann hat er doch keinen einkommensverlust.

somit gibt es auch kein elterngeld.

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Ja klar sind seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung reelvant, wenn er sich damit selbstständig gemacht hat!

Klar geht dann somit eine Arbeitszeitverkürzung, er muss ja nur unter 30h/Woche im Monatsdurchschnitt sein. Wie macht ihr das denn, wenn ihr z.B: im Urlaub seid, dann arbeitet er doch sicher auch vor und nach (den Bürokram usw. und lässt den Rest eben weg), dass kann er doch dann auch machen!

Es wird maximal ein Einkommen von 2700 Euro anerkannt und daraus das maximale Elterngeld von 1800 Euro berechnet!
Alles was drüber ist findet keine Berücksichtigung!

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