monatliche Pendlerpauschale?

Guten Morgen!

Mein Bekannter erzählte gestern, dass er die Pendlerpauschale monatlich bekommt, weil er einen weiteren Anfahrtsweg hat. Mein Mann hat eine einfache Strecke von 35 km und ich von 15 km. Das wäre ja doch sehr viel Geld, was wir bekommen könnten (Nach meinen Info 30 Cent pro km).

Aber wenn wir dann die Einkommensteuererklärung am Jahresende machen, kann es dann sein, dass wir hohe Rückzahlungen tätigen müssen (Steuerklasse 3 und 5). Hat da jemand Erfahrungen?

Wer bekommt hier die Pendlerpauschale monatlich? Gibt es einen Mindestsatz an Kilometern und können beide Ehepartner diese Pauschale beantragen.

Für Infos wäre ich dankbar. Den Antrag bekommt man sicherlich beim Finanzamt.

LG

brianna123

1

Evtl. haben sie den als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen, aber dann bekommt er nicht dieses Geld, sondern zahlt nur für das Bruttoeinkommen, abzüglich der von dir berechneten Summe, Steuern.

2

Mache nicht den Denkfehler und gehe davon aus, dass Du die Dir errechnete Summe km x multipliziert mit 0,30 € auch so vom FA zurück bekommst.

Beispiel: Frau Mustermann hat im Jahre 2011 30.000 € brutto verdient. Sie hat Fahrkosten gemäß Pendlerpauschale von 5.000 € aufgewendet.

Das FA zieht diese 5.000 € dann vom Gesamtjahresbrutto ab, bleiben also noch 25.000 € Jahresverdienst übrig. Somit minimierte sich das zu versteuernde Einkommen um 5.000 €.

Das wird aller Wahrscheinlichkeit nach eine Gutschrift der zuviel gezahlten Steuern ergeben. Vielleicht, je nach Steuerklasse, zw. 300 - 500 € Gutschrift.

Also bekäme Frau Mustermann 300 - 500 € vom FA erstattet, max bis zu dem Betrag, obwohl die Werbungskosten höher wären, den Betrag, den sie auch an das Finanzamt abgeführt hat.

Man kann nicht mehr Steuergelder erstattet bekommen, als man selbst in dem Jahr an das FA abgeführt hat.

LG Janette

3

Hi,
man kann ab einer bestimmten Entfernung einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Mit 15km wird das eher nicht gehen (Vermutung meinerseits), mit 35 vielleicht.

Natürlich bekommt ihr nicht die 30 Cent pro KM, sondern pro km einfache Strecke können 30 Cent abgesetzt werden - ein sehr großer Unterschied. Wie viel das letztendlich ausmacht hängt davon ab, wie hoch Euer Steuersatz ist.

Was aber auch wichtig ist: unterm Strich zahlt ihr genau so viel Steuern, egal, ob mit oder ohne Freibetrag. Ihr zahlt halt MIT Freibetrag (noch) weniger voraus als ihr es jetzt tut. Ob ihr eine Nachzahlung leisten müsst hängt einzig von der Frage ab, ob ihr übers Jahr genug vorausgezahlt habt oder nicht. Diese Frage kann dir niemand beantworten, aber das könntet Ihr Euch mit einem entsprechenden Programm und etwas Fleißarbeit selbst ausrechnen (ob das mit dem kostenlosen Elster klappt weiß ich nicht, wir nutzen WiSo, und das könnte man für derartige Planspielchen schon verwenden).

Aber die Chance nicht genug vorausgezahlt zu haben steigt natürlich, wenn man alles mögliche ausnutzt um weniger vorauszuzahlen (Klassenwahl III/V, Freibetrag...).

Google mal nach Freibetrag Lohnsteuerkarte, vielleicht wirst du da fündig ab wie viel km das überhaupt geht. Vor vielen Jahren hatte ich mit einfacher Strecke 40km einen eingetragen (noch unverheiratet, also so hohe Steuern wie möglich aufgehalst ;-)). Ich musste keine Nachzahlung leisten, bekam aber entsprechend weniger wieder (logisch, doppelte Erstattung gibts natürlich nicht).

Den Antrag gabs damals online, damals musste ich den mit der Lohnsteuerkarte zusammen ans FA schicken. Wie das heute abläuft - keine Ahnung.

Viele Grüße
miau2

4

Aktuell ist das so, das Du Dir vom AG die letzte Lohnsteuerkarte holst (2010), damit gehst Du zum Finanzamt und lässt das eintragen.

Was Du mitnehmen musst ist ein Antrag auf Lohnsteuerermässigung, gibts im Netz als PDF, oder die füllen das direkt mit Dir aus.

Das wars dann schon, Lohnsteuerkarte wieder zum AG und dann greift das meist ab dem folgenden Monat.

LG