Vater krankgeschrieben kurz vor Geburt/Elternzeit, Elterngeld

Hallo hab mal ne Frage finde dazu leider nix im Netz.
Mein Mann ist krankgeschrieben und das auch noch bis 27.06. Ausgerechneter ET ist 01.07. Er will Elternzeit (2 Monate) nehmen. Einen Monat direkt ab Geburt den anderen später. Meine Frage nun: Wie läuft es wenn die Geburt früher los geht und er dann eigentlich noch krankgeschrieben ist aber ab Geburt seine Elternzeit läuft? Ist die Krankschreibung somit aufgehoben und er bekommt ab der Geburt dann das Elterngeld??? Blicke da nicht durch

Vielen Dank für eure Antworten

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Hi,

mein Verstand (aber der kann auch, gerade in rechtlichen Fragen, eingeschränkt sein) sagt mir, dass die Krankschreibung natürlich nicht aufgehoben ist, weil du ET hast ... stell ich mir grad ganz lustig vor: Sommergrippe, hohes Fieber und alles dazu passende ... ET und plötzlich, von einer Minute zur anderen: genesen :-)

Ich glaub nicht, dass die Krankscheibung aufgehoben ist, nur ist er halt dann innerhalb der Elternzeit krank. Ab dem Tag der Eltenzeit sollte dann Elterngeld ausgezahlt werden ...
LG Mimi

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Leider ist es nicht nur ne Erkältung...;-(

Aber wenn er krankgeschrieben in der Elternzeit ist bekommt er Elterngeld? Ist ja auch bescheuert dann hat er ja nicht wirklich viel von seiner Elternzeit wenn er dann krank da hängt und dafür bekommt er nur 65 % Elterngeld. Wenn er nicht in Elternzeit geht bekommt er volles Gehalt weil er noch nicht länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist (Krankengeld)?? Ist doch bescheuert...

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Er muß doch die Elternzeit ohnehin schon angemeldet haben und hat keine große Wahl mehr...und irgendwann rutscht er doch auch ins Krankengeld, wenn Du davon ausgehst, dass er den ersten Monat nach der Geburt noch arbeitsunfähig krank bleibt.

LG,

W

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Die Krankschreibung ist natürlich nicht aufgehoben, aber Elterngeld kann er trotzdem beziehen!

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Die Krankschreibung bleibt natürlich, Elterngeld gibts natürlich. Aber hat er denn die Elternzeit schon bei seinem AG eingereicht?

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Habe meinen Mann gefragt und der hat gesagt, dass die Elternzeit mit dem Geburtstermin anfangen KANN oder aber ab dem Tag der tatsächlichen Geburt, wenn der Arbeitnehmer abkömmlich ist, aber dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt. Meistens werden solche Übergangszeiten dann mit Urlaub oder Überstundenausgleich abgedeckt. Wenn das Kind noch nicht da ist, und er ist krank, braucht er natürlich auch keinen Urlaub zu nehmen.

Wenn die Elternzeit läufte, meine ich zu wissen, braucht er keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr, weil er nicht mehr "in Arbeit" ist. Dann ist die Krankheit euer Privatproblem. Elterngeld bekommt er erst dann, wenn er offiziell in Elternzeit ist, nicht unbedingt ab Geburt.

Bei uns war es so, dass mein Mann die Elternzeit definitiv erst ab Geburtstermin eingereicht hat und unsere Tochter 10 Tag zu früh kam. Das hieß, dass er die zwei Wochen bis zur Elternzeit noch weiterarbeiten musste. Das war doof, weil ich dann mit den Kindern zwei Wochen alleine war. Weil ich im Geburtshaus entbunden hatte, bekam ich dann von der Krankenkasse eine Wochenbett-Haushaltshilfe und meine Hebamme kam natürlich jeden Tag vorbei.

Dann hatten wir zwei schöne Wochen als Familie zu 4. und danach sind wir mit Sack und Pack umgezogen. #schwitz Das war alles sehr anders als nach der 1. Geburt, wo ich quasi 4 Wochen fast nur im Bett und auf dem Sofa verbracht habe.

Kleiner Tipp: Wenn du im KH entbindest und dein Mann evtl. noch arbeiten muss, kannst du auch ein paar Tage noch auf der Station bleiben, wenn du noch unsicher bist. Da kriegt man sein Essen und das Bett bezogen und kann auch mal eine Schwester wickeln lassen, wenn man selbst noch wackelig auf den Beinen ist. Ist nicht zu verachten, der Rundum-Service! ;-)

Viele Grüße
Steffi