Wiedereinstieg in Teilzeit während der Elternzeit

Ich habe eigentlich 2 Jahre Elternzeit genommen.
Nun haben wir überraschend einen Krippenplatz bekommen und so könnte ich vorzeitig, nach 15 Monaten, schon wieder in Teilzeit (ca 16 Stunden/Woche) einsteigen.
Diesen Wunsch hatte ich aber beim Elternzeitantrag nicht aufgeführt.
Kann der AG nun den Wunsch nach Teilzeit ablehnen??

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Huhu,

kann er - allerdings je nach Größe des Unternehmens etc. hat er schlechte Chancen, damit durchzukommen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, dass du in der Zeit wo anders Teilzeit arbeitest und dann nach den 2 Jahren wieder zu deinem AG gehst.

Ich bin quasi in der gleichen Situation - hatte allerdings schon mit Mitteilung der Elternzeit angegeben, dass ich ab Okt. 12 wieder Teilzeit arbeiten möchte... Geht jetzt dann wohl oder übel über Anwalt.

LG Jenny

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Wann hat denn dein AG die Teilzeit abgelehnt?

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Ende Mai hab ichs schriftlich bekommen...

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Hallo,

den Wunsch nach Teilzeit-Beschäftigung NACH der Elternzeit kann der AG i.d.R. NICHT ablehnen. Es sei denn, die Größe des Betriebes (ich glaube, weniger als 15 Mitarbeiter) spricht dagegen.

Dein AG kann es aber durchaus ablehnen, Dir eine vorzeitige Rückkehr aus der Elternzeit zu ermöglichen. Egal, ob nur mit ein paar Stunden oder Vollzeit- er muss Dich nicht früher als vereinbart wieder beschäftigen. Immerhin geht es bei Dir fast um die Hälfte der beantragten Zeit (also etwa ein dreiviertel Jahr von zweien), darauf wird sich kaum ein AG einlassen. Vor allem, weil in den meisten Fällen ja eine Vertretung für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in Elternzeit eingestellt wurde.

Aus dem Grund ist es immer sinnvoll, zunächst ein Jahr Elternzeit zu beantragen und diese dann bei Bedarf zu verlängern. Das geht problemlos- die Elternzeit nachträglich wieder zu reduzieren, ist dagegen wie gesagt selten möglich. Fragen kostet ja bekanntlich nichts- vielleicht könnt Ihr Euch "in der Mitte treffen" und Du kannst z.B. zumindest einige Monate früher wieder anfangen. Den Krippen-Platz würde ich übrigens trotzdem nehmen- brauchen werdet Ihr ihn ja bald darauf sicherlich und für die Zwerge ist es immer gut, wenn sie sich in Ruhe und stundenweise eingewöhnen können.

Viele Grüße,

Kathrin

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Hallo!

FALSCH!
Mann muss sich die ersten beiden Jahre für die Elternzeit festlegen. Wenn man 2 JAhre nimmt, kann man ohne Zustimmung des AG um das 3te JAhr verlängern.

Nimmt man 1 JAhr sind die beiden anderen weg.

(Verkürzen oder TZ in EZ ist schwierig wenn der AG nicht zustimmt.)

ZITAT AUS http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
...
Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Zwei-jahresfrist mit Beginn der Elternzeit. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um die noch verblei-bende Zeit flexibel gestalten zu können (diese also bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes zu beanspruchen oder mit Zustim-mung des Arbeitgebers zu übertragen).Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in bis zu zwei Zeitab-schnitte aufgeteilt werden. Um einen neuen Zeitabschnitt handelt es sich nur, wenn nach dem ersten bzw. vorhergehenden Zeitraum der Elternzeit sich zunächst ein Zeitraum anschließt, in dem der Elternteil sich nicht in Elternzeit befindet, also das bisherige Arbeitsverhältnis wieder voll auflebt. Eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Nicht beanspruchte Elternzeit kann mit Zustimmung der Arbeit-geberseite auch auf einen späteren Zeitpunkt – bis zur Vollendung des achten Lebensjahres – übertragen werden.
...

Gruß, SQ

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"Nimmt man 1 JAhr sind die beiden anderen weg."

Hallo,

FALSCH!!!

Wenn man zunächst nur ein Jahr beantragt, fallen die beiden anderen doch nicht automatisch weg! Natürlich bedarf es der Zustimmung des AG (das setze ich als selbstverständlich voraus, habe es deshalb nicht explizit dazu geschrieben), aber wenn diese erfolgt, kann die Elternzeit jederzeit bis zu den drei Jahren verlängert werden. Bzw. man kann das dritte Jahr zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Nichts Anderes steht übrigens auch in der von Dir zugrunde gelegten Info-Broschüre.

Erfahrungsgemäß ist es, wie gesagt, "so herum" einfacher, als "umgekehrt" die vorzeitige Rückkehr zu beantragen. Letztlich ist es IMMER von der Kulanz und dem Entgegenkommen des AG abhängig.

Viele Grüße,

Kathrin

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Ja kann er, wenn er aber mehr als 15 Mitarbeiter hat, dann nur innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen.

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ich habe auch früher als gedacht einen Kitaplatz bekommen und nun meine Elterzeit verkürzt. Ich habe 3 Jahre beantragt damals. War bei mir kein Problem, vielleicht solltest du einfach mal das Gespräch mit deinem Chef suchen.

Liebe Grüße Nicole