Volljährigenunterhalt bei nicht bestandener Prüfung?

Hallo,

meine Schwester hat ihre Ausbildung nichtbestanden und ich konnte leider nichts finden, was eindeutig besagt, dass meine Eltern Unterhaltspflichtig sind, wenn sie jetzt eine andere Ausbildung anfängt.

Das ist so....

Meine Schwester hat eine Ausbildung zur PTA angefangen. Dies war eine Privatschule und geht eigentlich 2 Jahre.

Meine Schwester hat das 1. und das 2. Ausbildungsjahr jeweils wiederholt.

Die Absschlußprüfung hat sie auch nach Widerholung nicht geschafft.

Meine Eltern sind am Ende. Die Schule hat über die Jahre viel Geld gekostet und meine Schwester hatte nicht nur einen vollen Kühlschrank, sondern auch noch ihr Kindergeld und nebenher noch Geld bekommen.

Sind meine Eltern immernoch unterhaltspflichtig?

Danke euch.

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Hallo

Normalerweise sind die Eltern bis zum Ende der 1 Ausbildung zuständig für den Unterhalt.

Wie das in dem Fall ist, wenn man das nach 2 mal wiederholen nicht schafft, weiss ich nicht.
Vielleicht sollte deine Schwetser sich mal ein bisschen mehr Mühe geben

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Wie alt ist denn deine Schwester? Bekommt sie jetzt noch Kindergeld? Was macht sie denn jetzt ganz genau? Seit wann ist deine Schwester denn wieder ohne Job? Und was hat sie gemacht, als sie erfahren hat, dass sie nicht bestanden hat? Der kleinste Fehler deiner Schwester enthebt deine Eltern aus der Unterhaltspflicht. Generell zahlen deine Eltern bis zum erfolgreichen Ende der 1. Ausbildung. Aber auch da gibt es ein Höchstalter.

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Hi,

ergänzend zu den anderen Usern:

Woran lag es, dass sie scheitert?

Ein Kind, das noch Unterhalt bezieht, hat die Verpflichtung, die Ausbildung auch nachhaltig und zielstrebig zu vollziehen. Wenn sie nicht gelernt und Party gemacht hat kann es sein, dass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat.

Dann muss sie es ggf. mit Arbeit versuchen. Wenn sie eine weiter Ausbildung macht, dann werden sie sich einigen müssen. Gerichtlich würde ich die Chancen auf 50/50 schätzen, besonders wenn sie schon älter ist und mehrfach wiederholt hat.

LG

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Meine Schwester ist 22 Jahre alt.

Woran es lag, dass sie durchgefallen ist, lässt sich nur mutmaßen. Ich könnte allerdings nicht lernen, während ich in Internet surfe oder den MP3-Player im Ohr habe.

Sie ist jetzt durchgefallen (vor ein paar Tagen). Jetzt hat sie sich wohl ne Ausbildung in einem Friseur gesucht. Da sie nicht wirklich mit uns spricht, wissen wir es nicht genau.

Meine Mutter ist psychisch sowieso schon "angeknaxt".

Das respektlose und arrogante Verhalten hat sie jedem Familienmitgleid gegenüber.

Meine Eltern sehen es nicht ein, ihr weiterhin das Geld in den Rachen zu schieben. Sie verkennt den ernst der Lage!

Meine Mutter hat noch die Hoffnung, dass sie aufwacht, wenn ihr der Geldhahn zugedreht wird.

Bei Unterhaltsanspruch müssten meine Eltern ihr dann neben dem Kindergeld auch noch was zahlen.

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Hallo,
Da kann ich jetzt nur eines sagen, deine Schwester ist noch zu jung. Und offensichtlich hat sie sich auch sofort nach Nichtbestehen der Prüfung um etwas neues bemüht. Ich würde da mal sagen, deine Eltern haben noch Unterhalt zu leisten. Aber dieser Unterhalt darf auch in Naturalien sein - keineswegs in Geld (besonders, wenn sie noch zu hause wohnt). Und einen Anspruch auf das Kindergeld hat sie sowieso nicht.
Warum nehmt ihr nicht einmal die Düsseldorfer Tabelle und schaut nach, wieviel die Eltern ueberhaupt Zahlen müssten? Irgendwie habe ich das Gefühl sie zahlen eh viel mehr, als sie müssen.

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> Und einen Anspruch auf das Kindergeld hat sie sowieso nicht.<

Wieso nicht?

Lichtchen

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Wohnt Deine Schwester noch zu Hause? Wie hoch wäre ihr Gehalt bei der 2. Ausbildung?

Gruß
GR

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Hallo,

deine Schwester hat also statt in 2 Jahren in 4 Jahren die Ausbildung gemacht und zweimal die Prüfung nicht bestanden. Eigentlich haben deine Eltern ihr somit eine Ausbildung finanziert und sie sollte keinen Anspruch auf eine 2. Ausbildung haben (die ja sowieso nicht auf die 1. aufbaut). Außerdem scheint sie ja keine plausiblen Gründe für das Nichtbestehen haben (wie z.B. längere Erkrankung). Anstelle deiner Eltern würde ich den Unterhalt einstellen und das Geld erstmal zur Seite legen. Deine Schwester müsste klagen. Ihre Chancen dürften aber unter diesen Umständen nicht sehr hoch sein. Allerdings kann man bei Gericht auch böse Überraschungen erleben, deswegen erst einmal Geld beiseite legen. Auch würde selbst wenn ihr Lehrlingsgehalt angerechnet werden. Aber einfach weiterzahlen würde ich nicht, sonst stellt sie in 3/4 Jahren wieder fest, dass sie das falsche gelernt hat und fällt wieder durch die Prüfung.

LG bluehorse

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Ich würde Ihr wenn sie unter meinem Dach lebt das Kindergeld nicht auszahlen. Zumahl sie glaub ich jetzt auch keines mehr erhält da mit Nachweis des offiziellen Prüfungsergebnisses ist die Ausbildungszeit beendet.