Jobcenter verlangt Umzug... brauch mal Info bitte

Hallo,

ich bin leider siet 4 Monaten Arbeitslos und bekomme 120,00 E Aufstockung vom Jobcenter. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, das meine Miete um 146,00 € zu hoch ist und die Kosten nicht übernommen werden können, und ich mich nach anderem Wohnraum umsehen muß !
Nachdem ich gestern auch noch die NK Abrechnung bekommen hab und fast 800,00 nachzahlen soll ( geh Montag erstmal zum Mieterbund da so einiges nicht stimmen kann ) , werde ich auf Wohnungssuche gehen. Ich weiß das das Jobcenter angemessene Umzugskosten zahlt, da ich mir diese ja momentan auch gar nicht erlauben könnte. Habe noch einige Bewerbungen laufen ... und hoffe darauf bald wieder in Lohn und Brot zu stehen :-)
Was passiert, wenn ich eine preiswerte Wohnung finde, das Jobcenter alles genehmigt und ich dann in der Zwischenzeit wieder eine Anstellung finde ? Muß ich dann für die Umzugskosten aufkommen, die ich mir dann aber finaziell noch nicht erlauben könnte ? Ich bin ja bereit die Kosten zu reduzieren, zumal ich ab Nov.12 90,00 € mehr NK zahlen soll und das auch meine MIttel bei normalem Angestelltenverhältnis überschreiten würde. Jedoch würde/könnte ich nicht innerhalb der nächsten 3 Monate umziehen, weil so ein Umzug ja auch Geld kostet und das muß ja auch erstmal angesparrt werden.
Ich hab jetzt total Angst, das wenn ich eine Wohnung finde und ich alles "klar" mache, ich dann nachher den Umzug nicht bewältigen kann.
Ich will und werde die nächsten 1-2 Monate sicherlich arbeit finden , und bin sicherlich nicht stolz darauf von Staat leben zu müssen, eher im Gegenteil... aber ich kann mir als AE wirklich nicht Leisten ggf. in die Schuldenfalle zu tapsen, zumal mir ja auch niemand was geben würde in der Probezeit. Ich steh auf dem Standpunkt, es wird erst gekauft, wenn auch das Geld da ist , und nun ist alles so Ungewiss.

Weiß jemand wie das Jobcenter sowas regelt ? Und nein ich bin nicht scharf darauf mir einen Umzug vom Staat zahlen zu lassen... für alle die jetzt wieder schlechtes denken !
LG

Zicke

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Wie sieht denn die Aufforderung zum Umzug genau aus, mündlich vom SB, oder schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung mit Frist 6 Monate ?

Wenn mündlich, dann gar nichts machen, weil muss schriftlich erfolgen.
Wenn schriftlich, dann musst Du auch nicht sofort umziehen, Du musst nur nachweisen können, dass Du Dich um preiswerteren Wohnraum bemühst.

Ein erster Schritt wäre bei der Stadt einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.

Dann wäre mal schriftlich zu erfragen, was sich das JC denn unter angemessen genau vorstellt. Bitte das Schriftstück nur gegen Empfangsbestätigung, oder im Beisein von Zeugen, die auch den Inhalt des Schreibens kennen und nicht mit Dir in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder näher verwandt sind übergeben.

Danach lässt Du Deinem SB dann immer brav nachweisbar Wohnungsangebote zukommen mit der Bitte um Prüfung der Angemessenheit, die bekommst Du aus kostenlosen Zeitungen, oder dem Internet - Internet hat den Vorteil, das man hier auf den meisten Portalen eine Art Mietspiegel aus allen in Frage kommenden Angeboten errechnen lassen kann und diesen dann mit zur Akte nimmt. Dadurch kann man nämlich recht gut nachweisen, dass die Angemessenheitsrichtlinien an den Haaren beigezogen sind und es diesen Wohnraum quasi gar nicht gibt.

Aber mach Dir keine großen Hoffnungen, Du wirst wahrscheinlich nichts finden.
Denn Sozialer-Wohnungsbau hat meistens Wartelisten bis zum Ende der Welt und alles andere passt den meisten Kommunen nicht vom Preis her.

Wie dem auch sei, nach 6 Monaten wird dann vermutlich gekürzt werden, wogegen Du dann klagen musst.
Und jetzt macht es sich bezahlt, dass Du Dich zuvor immer brav bemüht hast und neugierig warst, in 99,9 % der Fälle die ich so kenne mussten die JCs / Kommunen weiter bezahlen anstatt zu kürzen.

Das Spiel wird falls Du dann noch weiterhin arbeitslos sein solltest, in der Regel mehrmals so weitergehen, jede Menge Steuergelder in die Gerichtskasse spülen und am Ende rein gar nichts ändern an der Gesamtsituation.

Viel Spaß beim Krieg mit Sachbearbeitern, die in der richtigen Welt verhungern müssten.

Und jetzt überlasse ich das Feld mal wieder denjenigen, die mich und Dich jetzt gleich zerreißen werden, bzw. denken sie könnten es.

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Keine Antwort auf die Frage - 6, setzen.

sbl

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Blöder Kommentar! Hättest gar nicht erst aufstehen brauchen! :-P

Im übrigen ist der Beitrag fachlich vollkommen richtig und genau die Antwort auf den Beitrag der TE!

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Hallo,

wenn der Umzug durchs Jobcenter initiiert wurde und Du gerade erst wieder Arbeit hast, müssen die notwendigen Kosten übernommen werden.

Auch sonst ist das Jobcenter verantwortlich, denn ohne sie würdest Du nicht oder noch nicht umziehen, obwohl sie sich wahrscheinlich weigern werden, wenn Du erst mal in Arbeit bist.

Dann leg Widerspruch ein und klage, wenn nötig.

Alles gute.

abl

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Fachlich gar keine Ahnung, oder absichtliche falsche Tipps eines SBs um die TE in die Falle tappen zu lassen ?

Umzugskosten müssen wenn vorher beantragt werden und werden aber erst bearbeitet, wenn neuer angemessener Wohnraum gefunden und abgesegnet ist.
Und selbst dann muss man in der Regel noch klagen, wenn man sich nicht mit einem Taschengelder für Freunde die man nicht hat und den Kosten eines Transporters der einem am Ende ohne Führerschein nichts nutzt abspeisen lassen möchte.

Von der Versicherungsfrage bei dieser Art Zwangsumzug mal ganz abgesehen.

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"Und selbst dann muss man in der Regel noch klagen, wenn man sich nicht mit einem Taschengelder für Freunde die man nicht hat und den Kosten eines Transporters der einem am Ende ohne Führerschein nichts nutzt abspeisen lassen möchte."

Was meinst du eigentlich, wie Millionen Menschen mit kleinem bis mittlerem Einkommen umziehen? Genau: Mit Pizza, ein paar Kisten Getränke und hinterher einem Umtrunk für die helfenden Freunde sowie einem Miettransporter (und JEDER hat in seinem Freundeskreis jemanden mit Führerschein - ich hatte auch lange keinen FS und habe JEDEN Umzug als allein Erziehende ohne Unternehmen geregelt bekommen!).

Aus deinen Texten spricht unverschämte Anspruchshaltung.

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"Was passiert, wenn ich eine preiswerte Wohnung finde, das Jobcenter alles genehmigt und ich dann in der Zwischenzeit wieder eine Anstellung finde ? Muß ich dann für die Umzugskosten aufkommen, die ich mir dann aber finaziell noch nicht erlauben könnte ? "

Selbstverständlich müssen die Umzugskosten (+ evtl. vertraglich geregelte Renovierungskosten - meist in Form von Pauschalen und die Kaution - diese als Darlehen) übernommen werden. Wenn Du beginnst zu arbeiten, bekommst Du ja nicht sofort Gehalt.

LG
Ch.

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Die meisten dieser Bescheide sind falsch! Ich würde erstmal Widerspruch einlegen. Wende dich an einen sozialverband vor Ort und lass prüfen, ob es überhaupt günstigeren Wohnraum gibt!

Unabhängig davon muss die volle Miete 6 Monate in voller Höhe übernommen werden, wenn du trotz intensiver (von dir zu belegen!) Bemühungen nichts findest, dann auch darüber hinaus. Wenn du ohnehin nur die paar quickser bekommst, dann wäre zu prüfen, ob du dir das nicht sparst und Wohngeld + kindergeldzuschlag bekommen würdest.

Gruß

Manavgat

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Hallo Manavgat,

Wiederspruch habe ich bereits erfolgreich Ende August eingelegt, jedoch zu den "alten" Konditionen. Nachdem jetzt am Freitag die NK Nachzahlung von knapp 800 € gekommen ist( Oh Gott wo soll ich die bloß hernehmen) und somit auch wieder die NK erhöht werden, denke ich ist es mit dem Einspruch weit her. Ich muß dazu sagen, das meine Wohnung auch um 15 qdm zu gross ist, und mein ALG 1 nächsten Monat ausläuft. Also hat das Jobcenter schon recht und ich will sicherlich auch keinen Ausnutzen. Solange ich die Kosten selber tragen konnte ist das ja auch mein Problem , ob ich mir und meiner Tochter eine zu grosse Wohnung leiste, jetzt hat sich das Blatt gedreht ! Die Grundmiete ist jedoch unverändert...
Wie gesagt über kurz oder lang werde ich sowiso umziehen müssen, weil die Kosten mich auffressen. Ich bin jedoch nicht "bereit" von einer guten Wohngegend in die letzte Sozialgegend zu ziehen, um in den angemessenen Wohnraumpreis zu passen. Ja Wohnungen im sozialen Bennpunkt gibt es wohl zu dem Preis ...
Deswegen würde ich natürlich lieber aus eigener Kraft und mit eigenem Geld mir eine angemessene Wohnung im näheren Umfeld suchen... Aber selbst mit normalem Job und dem gleichen Verdienst wie vor 6 Monaten müsste ich min. 12 Monate sparen um mir diesen Umzug erlauben zu können, zumal die monatlichen Belastungen ja immer Höher werden ! Die Frage ist nun aber, würde ich den Umzug bei Arbeitsaufnahme als Kredit bekommen ? Werde sowiso diese Woche einen dringende Termin beim Jobcenter vereinbaren um dieses zu klären. Wollte mich nur mal vorab informieren.

Es ist schrecklich, wenn man mal in diese Notsituation kommt und dann wirklich einen Schritt vor dem totalen sozialen Abstieg steht!

LG Zicke