Elterngeld splitten nur bei 12 Monate möglich?

Hallo
lese sehr oft, dass jemand sein EG splitten lässt auf 2 Jahre und dann im 2. Jahr Zusatzverdienst nicht angerechnet wird. Aber gilt das nur bei Jahresfristen oder auch anders?
Also z.B. wenn beide Eltern 7 Monate nehmen würden, könnten dann beide auf je 14 Monate splitten und nach 7 Monaten ohne Abzug was dazuverdienen?
Werd aus den Paragraphen grad nicht schlau #kratz Baer vielleicht weiß es ja jemand?
danke

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natürlich verhält es sich dann genauso.
es geht ja dabei um den Bezugszeitraum und den auszahlungszeitraum.
wenn der bezugszeitraum vom 1-7 lebensmonat ist, dann hättest du dir ja das geld in der zeit voll auszahlen lassen können- machst du das nicht, dann verlängert sich damit der auszahlungszeitraum, nicht aber der bezugszeitraum

ist also ähnlich als würdest du mir die hälfte des geldes geben und ich überweise dir dann in den monaten 8-14 jeweils einen betrag.
nur aufpassen: das geht nur mit dem Elterngeld, nicht mit em mutterschaftsgeld!
wenn du also im lebensmonat 1 und 2 mutterschaftgeld beziehst, dann mußt du dir eben die hälfte davon selbst zurücklegen.
du würdest dann in den monaten 3-7 elterngeld beziehen und die auszahlung würde sich bis zum lebensmonat 12 verlängern (die monate 13 und 14 müßtest du dann eben von der hälfte des einbehaltenene mutterschaftsgeldes bestreiten

dein partner, der kein mutterschaftgeld erhält kann aber die vollen 7 monaten splitten

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oh super, dass Du Dich auskennst ... D A N K E

stimmt es, wenn ichs so verstehe:

1. mein Mann nimmt 7 Monate Elternzeit und bekommt Elterngeld, jetzt mal egal wie ers sich auszahlen lässt- das Thema lassen wir mal raus.

2. ich nehme 14 Monate Elternzeit und lasse das Elterngeld von 7 Monaten auf 14 splitten Elterngeld. Im Monat 1 und 2 bekomm ich Mutterschutzgeld in voller Höhe (auf jeden Fall mehr als Elterngeld), in Monat 8 und 9 quasi kein Elterngeld, weil ich da ja Mutterschutzgeld bekommen hätte

- was ist dann mit dem Geschwisterzuschlag? bekomm ich den zustätzlich zum Mutterschutzgeld oder wird der da mit verrechnet? bekäme ich dann im Monat 8 und 9 den halben Geschwisterzuschlag?
- in Monat 8-14 dürfte ich zwar nur stundenreduziert arbeiten, aber es würde nichts angerechnet werden - richtig?

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Hallo,

der Geschwisterzuschlag gehört zum Elterngeld und wird mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Den gibt es also in Deinem Beispile ebenfalls in Monat 8 und 9 NICHT.

Die Variante, die Ihr Euch da überlegt habt klingt sehr interessant. Bin gespannt, ob das alles so klappt. Vor allem die Kinderbetreuung stelle ich mir schwierig vor, da der Vater doch dann wieder Vollzeit arbeitet und Du maximal 30 Stunden. Und Krippenplätze unter einem Jahr noch schwieriger zu bekommen sind, als für z.Bsp. zweijährige.

LG, Andrea

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