Erbschaftsverzicht für die eigenen Abkömmlinge......

Hallo,

ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

Zwischen meinem Mann und seinem Vater läuft es seit vielen Jahren nicht besonders gut. Viele Mißverständnisse auf beiden Seiten, kein Verstehen wollen auf Seiten des Vaters (Oberamtsrat aD, 68 J. alt). Sein Vater ist sehr schwierig. Kann zum Beispiel seinem Sohn nicht sagen, wenn er etwas gut gemacht haben. Überalles wird sich lustig gemacht. Auch wenn alles super geworden ist (Baustellen im Haus, mein Mann ist Handwerker) findet mein SV etwas und mokiert sich darüber.
Nun ist es soweit, dass mein SV und Stiefmutter zwar Kontakt zu uns wollen, aber gleichzeitig hat er meinem Mann heute eine Erbschaftsverzichtserklärung vorgelegt. Nach Zahlung von Summe X verzichtet mein Mann auf sein Erbe und gleichzeitig verzichtet er auch für seine Kinder (Abkömmlinge, unsere gemeinsamen Kinder).

Wäre der Vertrag so rechtens?
Muss ich nicht seperat für unsere Kinder verzichten?

Ich sollte selbst mal erbern, habe dies aber ausgeschlagen, ebenso für unsere Kinder. Da musste mein Mann ebenfalls zum RA und das Erbe für unsere Kinder ausschlagen.

Weiß jemand Rat?

Viele Grüße und Danke
Cyndi

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Glaube nicht, daß er überhaupt für die Kinder verzichten kann und muß. Solange Dein Mann lebt, sind eure Kinder ja gar nicht erbberechtigt, wenn der SV stirbt.

Die Kinder hätten ja nur einen Erbanspruch, wenn Dein Mann früher sterben würde als Dein SV.

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Danke für deine Antwort.

So steht es im Vertrag. Dass er für sich und seine Abkömmlinge verzichtet.

Es kann ja passieren, was ich nicht hoffe, dass mein Mann vor meinem SV stirbt.

Würden dann wegen der Unterschrift meines Mannes, unsere Kinder tatsächlich keinen Erbanspruch gegen den Opa haben, wenn er verstirbt?

Ich hätte auch erben sollen. Da es nur Schulden waren (Verwandtschaft, die ich nicht mal kenne), habe ich für mich und unsere Kinder das Erbe ausgeschlagen.
Mein Mann musste das beim RA für unsere Kindr ebenso tun. Deshalb würde ich jetzt davon ausgehen, dass dieser Passus unwirksam wäre, also dass unsere Kinder in diesem Fall doch anspruchsberechtigt wären, oder?

4

Doch, dein Mann kann für ihn und für eure Kinder verzichten.
Aber den Verzicht für eure Kinder, den musst du auch noch unterschreiben.

Ich würd mir aber gut überlegen, ob sich das lohnt....

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Hallo Cyndi.

Also eine handfeste rechtliche Auskunft wirst du wohl nur von einem Notar erhalten können. Wenn ich es richitg verstehe, soll dein Mann eine gewisse Summer erhalten und den Rest des Erbes soll dann jemand anderes erben, oder?
Kenne das schon so auf die Art und Weise. Ich habe vor einigen Jahren auch ein großes Grundstück von meinen Eltern bekommen und habe gleichzeitig beim Notar auf weitere Erbansprüche verzichtet. Ich hatte damals noch keine Kinder, drum weiß ich nicht, ob ich im jetzigen Falle auch für vorhandene Kinder unterzeichnen könnte/müsste.

LG

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Hallo,

Erbschaftsausschlagung und Erbverzicht sind zweierlei Sachen.

Ersteres machst du NACH dem Tode des Erblassers, wenn der Nachlass zB verschuldet ist. Zweiteres machst du VOR dem Tode des Erblassers (ja, der heißt auch vor dem Tode schon so ;-)) und das dann aber auch nur notariell. Alles andere ist nicht rechtskräftig.

Sieh mal hier:

http://www.ratgeber-recht24.de/Verfuegungen_Pflichtteil_und_Erbverzicht/Erbverzicht.html

LG
nineeleven

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Vielleicht könnte eine Familientherapie helfen....
Denn wenn das Verhältnis stimmt bzw aufgearbeitet ist, dann lösen sich manche Sachen von alleine...

lg

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Danke für deine Antwort. Normalerweise wäre das ein guter Ansatz. Aber mein SV hat seine Meinung über eine Person und davon ist er auch nicht abzubringen. Du sagst A, er will B verstehen. Ich habe schon so viel versucht, es funktioniert nicht. Er sagt, dass er nicht helfen wird, egal wie oder womit. Wo ist da noch eine Basis? Mit solchen Leuten bin ich nicht mal befreundet. Und mein Mann kann einfach nicht mehr. Er macht deswegen schon eine Therapie.

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Also, er kann aufg seine Ansprüche verzichten.

Wenn der Vater alles auf seine Enkel vererben würde und er seinen Pflichtteil ausbezahlt bekäme, dann könnte er nichts machen.

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Wenn es denn so wäre. Die Enkelkinder werden auch ausgeschlossen.

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Was genau hindert deinen Mann eigentlich daran, seine Unterschrift auf dieser Verzichtserklärung abzulehnen? Er wird doch nicht dazu gezwungen. Außerdem muss eine solche Vereinbarung eh bei einem Notar gemacht werden...ansonsten ist sie unwirksam.

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