Pauschal versteuertes Fahrgeld / Elterngeld

Hallo,

suche gerade das Internet ruaf und runter und finde keine vernünftige Aussage zu meiner Thematik #augen

Ich beziehe jeden Monat die gleiche Höhe an pauschal versteuertem Fahrgeld. Wird das jetzt mit anerkannt für die Berechnung des Bruttoentgeltes oder nicht? Wie das mit dem steuerfreien Anteil aussieht ist mir klar, aber wie sieht es eben mit dem Betrag an pasuchal versteuertem Fahrgeld aus...?!

Und, by the way, vielleicht kennt sich noch jemand mit der Beitragsfreistellung für die Direktversicherung während der Elternzeit aus?! Das würde ich nämlich gerne machen, allerdings würde ich dann gerne nach Rückkehr in den Job (also nach einem Jahr) wieder in voller Höhe weitersparen. Geht das?

#danke schon mal!

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DA du ja keine Fahrtkosten in voller Elternzeit hast, werden diese natürlich mit dem Elterngeld auch nciht ersetzt!

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Danke.
Wo steht das denn?
Im Antrag müssen sie vom Arbeitgeber in der Verdienstbescheinigung ausgewiesen werden, im Gegenteil zum steuerfreien Bezug. Und der Bezug wird versteuert und regelmäßig gezahlt.

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Aber es ist ein Ersatz für eine Ausgabe, die wegfällt. Und damit muss es nicht ersetzt werden!
Du wirst es wahrscheinlich im entsprechenden Paragraphen im EStG nachlesen können, dass es danach kein Einkommen ist!

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