Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit und Lohnsteuerklasse beim eigenen Arbeitgeber

Hallo,

ich hatte vor geraumer Zeit mit unserer Personalabteilung telefoniert. Ich überlege, bei meinem Hauptarbeitgeber (Krankenhaus) ab Juni 2013 Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Es handelt sich dann wahrscheinlich nur um 25% oder weniger. Meine Elternzeit gehr dort bis 04/14.

Nun sagte mir die Dame am Telefon, dass ich dann für die 25% eine 2. Lohnsteuerkarte, nämlich die 6er, bräuchte, bzw. dass es nach 6 abgerechnet wird.

Warum kann ich nicht ganz normal während der Teilzeitgeschichte bis Ende der Elternzeit auf meiner 4er weiter arbeiten? Mein Vertrag ruht doch bis dahin, muss es denn zwingend auf 6 laufen? Dann hat sich das nämlich für mich erledigt und ich schaue wieder nach einer 400€ Geschichte bis Ende der Elternzeit (habe noch eine laufen, wo ich auch in Elternzeit bin bis 05/13, allerdings läuft da der Vertrag im Juli 2013 aus und ich vermute, er wird nicht verlängert werden).
Kann mir das jemand plausibel erklären? Denn bei 25% und Lohnsteuerklasse 6 brauch ich das garnicht erst anfangen...

Lg Melle

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Hallo,

klär das doch besser mit der Personalabteilung. Wieso sie eine zweite Lohnsteurkarte für Dich benötigen ist mir auch unklar. Dein alter Vertrag ruht doch. Du könntest - rein theoretisch mit Zustimmung des AG - auch in der Elternzeit TZ bei einm anderen AG arbeiten - auch da wäre nicht die sechs richtig, sndern die vier.

LG, Andrea

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Hah? Das habe ich doch...Sie gab mir die Auskunft, dass es die 6er sein muss, WEIL der ursprüngliche Vertrag ruht während der EZ...sie konnte es aber nicht näher begründen, nur das es eben so ist...
Deshalb frage ich hier, ob mir das jemand erklären kann!

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Nein, es kann dir niemand erklären, weil das eigentlich Unsinn ist.

Einzig und alleine, wenn du z.B. nach TVL oder TVÖd bezahlt wirst und dir trotz Elternzeit Weihnachtsgeld zusteht, dann brauchst du noch eine Lohnsteuerkarte. Aber und nun kommt der springende Punkt, da kann sie dann die 6 nehmen und du kannst die 4 für die Teilzeitstelle nehmen.

Schlag ihr das doch mal vor, sie könnte für den ruhenden Vertrag die Steuerklasse 6 haben.

Sonst mit dem Finanzamt telefonieren und da nachfragen! Oder über den Betriebs-/Personalrat.

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Also ich kann mir nicht vorstellen dass das so richtig ist. Schließlich ist das doch kein zweitjob, sondern nur eine Teilzeitbeschäftigung im Erstjob. Und wieso überhaupt Steuerklasse 4? In Elternzeit müsstest du doch 5 haben.

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Schwachsinn, wieso muss ich 5 haben? Wir haben 4/4 und daran ändert sich auch in der EZ nichts...

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ja wenn man das zusätzliche geld verzichten möchte, bitte sehr.

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