Gesund schreiben lassen? Wenn ja, wie?

Hallo...

Ich hab am 1.10 eine neue stelle angefangen in einer kinderarztpraxis... Wie es der Teufel so wollte, hatte ich Montag Abend Fieber mit grippalen Symptomen... Bin dann dienstags direkt morgens zum Arzt und er hat mich krank geschrieben bis einschl Freitag...:-(
Hab die Au auch direkt meinem Chef übergeben.. Er grinste nur und meinte, ich gab lange durch gehalten... Es sei normal, das man erst mal krank wird bei den ganzen Viren die da rum fliegen... Nun geht es mir aber wieder gut und da ich ja noch in der Probezeit bin, will ich so schnell wie möglich wieder arbeiten...

Nun meine frage: kann ich mich wieder gesund schreiben lassen und morgen wieder arbeiten gehen?? Hab den Teil für die kk noch nicht eingereicht, wollte ich morgen machen..

Danke und lg

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Dein immunsystem ist jetzt eher geschwächt, daher würde ich auch schön noch bis Freitag zuhause bleiben!

Mach dir keinen Kopf, die Ärzte, Schulleiter, Kindergartenleiter und co wissen,
dann Anfänger erstmal schööön krank werden.
War bei mir auch so.
Dafür wirst du später seltener krank.

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Aber es sieht trotzdem sch**** aus, wenn man nach 3 Wochen krank geschrieben wird...

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ich weiß!

Aber ich denke das ist besonders ist einer Kinderarztpraxis,

wo ja nur bzw. überwiegend kranke Kinder sind total normal!!!

Ich würde mal anrufen und sagen, dass du bereit wärst zu kommen,
wenn sie sich brauchen. Die werden dir vermutlich eh sagen,
dann du noch zuhause bleiben sollst.

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Soweit ich weiß, muss man sich nicht gesund schreiben lassen. Die Krankmeldung ist nur eine Empfehlung des Arztes. Kannst ganz normal morgen gehen, wenn du wieder fit bist und bist trotzdem versichert.

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Hi Mimi,

das verstehe ich nicht: "Die Krankmeldung ist nur eine Empfehlung des Arztes" ??
Ich habe gerade hier so ein Ding liegen, und da steht nicht: "Ich empfehle Ihnen, nicht zu arbeiten" sondern klipp und klar "ArbeitsUNFÄHIGKEITSbescheinigung für Fr. XY"

Und damit sagt er meinem Arbeitsgeber deutlich: Sie wird bis zum xy. nicht arbeiten können.

Die Arbeitgeber könnten nämlich hübsche Ansprüche stellen, wenn es nicht um eine Bescheinigung sondern um eine Empfehlung handeln würde....

b.

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Hallo,

so wie Mimi584 das schreibt wurde es mir auch von unserer Personalabteilung gesagt, als ich unsicher war, weil ich auch offiziell noch krank geschrieben war, ich aber früher wieder gehen wollte.
Der gelbe Schein ist lediglich eine Empfehlung, du kannst selbst entscheiden, ob du wieder arbeiten gehst oder nicht. Eine erneute Bescheinigung brauchst du nicht.

Nici

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Es gibt nur eine Krankmeldung. Eine Gesundmeldung gibt es nicht! Auch wenn's manche Leutchen einem so erzählen.. Man geht einfach hin und gut.

LG Janette

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Kinderviren sind fies. Bleib lieber noch zuhause und kuriere dich richtig aus, bevor du in einer Woche wieder flachliegst!

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MEEEEEEP Vorsicht: Ja, man kann sich "gesundschreiben" lassen. Das mußt Du sogar, sofern Du vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten willst.

Denn sollte Dein Chef es zulassen, trotz Krankschreibung Dich arbeiten zu lassen, riskiert er ein Bussgeld! Und Du evtl. auch. Sollte Dir nämlich was auf der Arbeit während der Krankschreibung passieren, dann kann die KK die jegliche Leistung verweigern. Und versichert bist Du auch nicht über die Berufsgenossenschaft, o.ä., da die dann nämlich sagen "Wieso Frau X, Sie waren doch krank, das war reines Privatvergnügen was Sie da gemacht haben"

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danke dir für die antwort... hat sich aber auch erledigt...

hab heut morgen in der praxis angerufen, gesagt das ich mich fit fühle und gerne wieder arbeiten kommen möchte... o-ton vom chef: "nenene frau xy, sie bleiben mal schön zu hause und kurrieren sich aus, ich will sie erst am montag hier sehen!"

hoffe nur, das es sich nicht doch negativ auf meine probezeit auswirkt...#zitter

lg

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Hallo,
das ist schlicht und ergreifend nicht richtig was du schreibst.

Wenn jemand eine AU hat, die bis zum Datum XY ausgeschrieben ist aber sich am Datum Z wieder gesund fühlt bzw. der Meinung ist wieder Arbeitsfähig zu sein, kann ganz normal zur Arbeit erscheinen und setzt den AG davon in Kenntnis die AU selber aufgehoben zu haben.

Weder bekommt der AG dafür ein Bußgeld, noch ist man über die BG nicht versichert.

Die AU Bescheinigung ist eine EMPFEHLUNG über die sich natürlich ein AG nicht hinwegsetzen darf, derjenige dem die AU gilt aber schon.

Gruß
Demy

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