Arbeitsunfall und Kinderbetreuung??

Hatte gestern einen Arbeitsunfall Diagnose Bänderdehnung oder ~(an)riß des rechten Sprunggelenkes -habe höllische Schmerzen und Unterarmgehstützen bekommen--Nun das Problem-mein Mann muss morgen wieder arbeiten. Hier wuselt aber noch ein 16monat altes Kind umher-(die anderen gehen bereits zur Schule)-haben weder Oma noch Opa-stellt denn die Unfallkasse Hessen eine Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuung? Oder muss ich mich bei der Krankenkasse melden?
Ich bin total verzweifelt und habe Angst das ich nun allein da stehe. #zitter
Mein Mann sieht das alles entspannt, er denkt das löst sich schon allein#schock

Wer kann helfen??

Grüße von cbelana

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http://www.bgn.de/9116/29648/1

Nicht der aktuellste Link, aber soviel wird sich da sicher nciht geändert haben.

vg, m.

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Hallo
Ich denke schon das dir eine Haushaltshilfe zusteht.

Hast du denn für morgen und die nächsten Tage schon jemanden parat?

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Dafür gibt es eine Haushaltshilfe.

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Solange du nicht privat versichert bist, zahlt sowas deine Krankenversicherung.
Was um alles in der Wlet machst du denn morgen? Kann dein Mann evt. frei nehmen, bis ihr jemanden habt? Ich hatte mir den Fuß gebrochen, als meine große 16 Monate war, das war ne blanke Katastrophe. Zum Glück konnte meine Mutter einspringen, man kann ja kaum sich selbst versorgen...

Gute Besserung
Susanne

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Wenn es ein Arbeitsunfall war, dann zahlt die Krankenkasse nichts, auch die private Unfallversicherung nicht.
Bei der Unfallkasse nachfragen.

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Da es ein Arbeitsunfall war, ist ihre KV sowieso egal. Die zählt da eh nicht, sondern die Berufsgenossenschaft.

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Hallo,

wir hatten das ganze umgedreht. Mein Mann hatte einen Arbeitsunfall und brach sich den Fuß. Wir hatten auch keinen.

Wir haben dann mit der BG gesprochen, dass wir jemanden Samstags brauchen, da ich da arbeiten bin und mein Mann die Betreuung übernimmt. Da dies ja nicht geht, muss eine Lösung her.

Wir hatten dann einen Pflegedienst hier. Diese kam immer dann, wenn ich arbeiten war und mein Mann aufpassen musste.

Klär das mit der BG. Dir steht auf jedenfall eine Haushaltshilfe zu. Nicht nur für die Betreuung. Unsere Dame vom Pflegedienst hätte auch den Haushalt gemacht. Aber das war nicht nötig. Nötig war nur die Kinderbetreeung.

LG Fusselchen