schwanger ,hartz4,umzug?

hallo,ich bin mit dem 4.kind( trotz pille ) schwanger und mein mann und ich beziehen hartz4 ,zzt wohnen wir auf 156qm wo es aber nur 2 kinderzimmer (der kleinste schläft noch bei uns )gibt schlafzimmer,wohnzimmer küche bad und ein zimmer ohne strom,

normal wären ja nur 105qm erlaubt glaub ich,wie sieht es denn nun auf grund der ss aus mit einem umzug?was wäre da zu beachten?

bitte nicht steinigen

wär toll wenn ihr euch per pn melden könntet

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Und es ist kein Popcorn mehr im Haus. #koch

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nicht sehr hilfreich

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Hilf mir kurz, warum genau wollt ihr umziehen? Das erschließt sich mir grad nicht.

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Wahrscheinlich fehlen noch 2 weitere Kinderzimmer.

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wollen umziehen weil kein kinderzimmer mehr vorhanden ist und die beiden anderen nur 12qm gross sind,ausserdem zahlen wir uns hier mit den heizkosten dumm und dämlich,habe 160€ im monat nur heizung weil alles mieserabel bzw gar nicht isoliert ist

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Na das ist doch ganz einfach. Wenn dein Mann Arbeit irgendwo weit entfernt gefunden hat und einen unbefristeten Vertrag bekommen hat, dann dürft ihr natürlich auch umziehen. Das würde euch bezahlt werden.
Eure Wohnung ist offenbar so preiswert, dass das Amt sie genehmigt hat, trotz der riesigen Größe. Durch das zusätzliche Kind wird sie nun etwas angemessener, aber nicht viel. Warum also sollte da die SS den Umzug begründen?
Oder hat euch die ARGE zum Umzug aufgefordert? Dann ist nicht die SS der Grund, sondern die riesige Wohnungsgröße.

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nein die arge hat uns nicht aufgefordert zum umzug,mein mann sucht arbeit findet aber nichts und mich lehnen die firmen ab wegen der kids,aber wenn ich nun wen von der arge bitten würde sich die wohnungssituation anzusehen ,hätte ich dann nicht chance den umzug genehmigt zu bekommen?ich hatte eigentlich gehofft,das die auf grund der viel zu hohen heizkosten sagen das wir hier raus müssen,die arge übernimmt ja normal nur 121€ den rest zahl ich aus eigener tasche .

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Dann schau mal, ob du eine preiswertere Wohnung findest, die euch zusagt. Dann erlaubt die ARGE vielleicht den Umzug ob du natürlich noch die Umzugskosten erstattet bekommst ist eine andere Sache. Aber mit ein paar Freunden kann man da fast alles alleine machen. Ein gemieteter LKW und die Spritkosten dafür und der Rest ist eine Leistung von Freunden.

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Umziehen könnt ihr übrigens jederzeit, dazu ist keine Genehmigung von Nöten! Es zwingt euch niemand, in der Wohnung zu bleiben. Ihr könnt euch natürlich jederzeit eine andere Wohnung suchen. Ist diese von Größe und Kosten her angemessen, werden die Kosten auch getragen. Ist sie nicht angemessen, werden nur die Kosten in bisheriger Höhe getragen.

Was euch bei einem nicht genehmigten Umzug niemand erstattet sind Umzugskosten etc.pp. Könnt ihr das allein stemmen, braucht ihr niemanden um Erlaubnis bitten.

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wenn den beitrag jemand liest der wenig verdient aber SELBER erarbeitet

und der seinen kindern nicht alle ein eigenes zimmer leisten kann

und sich dann überlegt wie ihr die sauerarbeiten steuern rauswerfen wollt schon im geiste

der geht durch die decke

und nur mal so zur info

es gibt stockbetten

dann passen auch 2 kinder in ein zimmer

warum jedes kind immer ein eigenes zimmer haben sollen obwohl man

es nicht selber zahlt ( und ja das sehe ich dann als luxus an )

und eine meiner mitarbeiterin hat 5 kinder und ja sie geht

trotzdem arbeiten und ist sehr zuverlässig usw

also es gibt eine arbeitgeber die auch mütter mit mehr kids arbeit geben

aber die mütter bringen das rüber das sie arbeiten gehen wollen

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Hallo

Warum sollte die Arge den Umzug denn verbieten?

Darf halt nicht teurer sein als jetzt.

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Hallo,

Umzüge müssen immer mit dem Jobcenter abgestimmt werden. Solltest du ohne Zustimmung umziehen kann dies zu Kürzungen führen.

Zu beachten ist ja immer der entsprechend festgelegte Mietspiegel des entsprechenden Landkreises oder der entsprechenden Stadt etc.

Dort sind die angemessenen qm Zahlen und die dazugehörige Mietpreisobergrenze festgesetzt. Es ist auch nicht nur eine günstige Gesamtmiete zu beachten. Wichtig sind auch das die Betriebskosten so angesetzt sind das es nicht im nächsten Jahr zu Nachzahlungen kommt. Dann folgt die Mieterhöhung und zack ist die Wohnung unangemessen und übersteigt die MOG (Mietpreisobergrenze). Dann würdest du evt. wieder zu einem Umzug aufgefordert werden da die zu hohen Kosten für längstens 6 Monate übernommen werden und dann auf die MOG gekürzt. Und von was wölltest du das bezahlen? Mitunter wird nämlich oft mit viel zu niedrig angesetzten Nebenkosten versucht die Wohnung "günstig" zu vermieten.

Also wenn ich deine Sachbearbeiterin wäre, würdest du von mir eine klare Ablehnung bekommen. Die qm sind für die Personenzahl vollkommen ausreichend. Das jedes Kind ein eigenes Zimmer benötigt ist für mich kein Grund. Bei einer Zustimmung müsste das Jobcenter ja unter Umständen auch noch den Umzug zahlen. Mein Liebe, wir sind nicht im Schlaraffenland.

Andere Familien wo durchaus beide berufstätig sind, können sich mitunter nicht eine so große Wohnung leisten.

Denk mal drüber nach....

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Hab gerade noch dein Problem bzgl. der zu hohen Heizkosten gelesen.

Das kannst du beim Jobcenter vortragen. Vielleicht kannst du aufgrund dessen umziehen.
Mietangebot vorlegen, gesplittet in Grundmiete, kalte und warme Betriebskosten.
(kalte= Grundsteuer, Müllgebühren etc. warme= Heizkosten)
Aufgrund des fehlenden Kinderzimmers wirst du aber keine Genehmigung erhalten.

LG

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Braucht sie ja auch nicht.

Sie kann jederzeit umziehen, so lange das Ganze im Rahmen liegt und sie es vorher zumindest abspricht.
Wenn sie beispielsweise eine Wohnung findet, die genauso groß, aber nicht so blöd aufgeteilt und vielleicht noch isoliert ist, wieso sollte sie dann ncicht umziehen? Wäre doch blöd, wenn sie es nicht täte.

Und drei Eimer Farbe, ein, zwei Kumpels mit nem Bulli und ne Horde Freunde als Helfer kosten nicht die Welt - das schafft man ohne weitere finanzielle Unterstützung.

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aus Deiner VK: "ich bin fast 26 jahre alt und möchte mit meinem mann einen alten resthof kaufen"

Vielleicht übernimmt "das Amt" ja die Kosten dafür...........#winke

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"ich bin fast 26 jahre alt und möchte mit meinem mann einen alten resthof kaufen"

Hallo,

du solltest deine VK aktualisieren!

Ihr dürft jederzeit umziehen, die Wohnung sollte 105 m² nicht übersteigen und darf warm nicht mal 600,00 € mtl. kosten. Fast unmöglich, da was zu finden.

Auch Umzugskosten könnt ihr ohne Erlaubnis auf dem Amt nicht geltend machen.

Wenn die Wohnung keine gravierenden Mängel aufweist, wirst du wohl ein paar Kinder zusammen wohnen lassen müssen, aber glaube, das ist kein Problem bei der jetzigen Wohnungsgröße.

Gruß

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Achtung, nicht solche Auskünfte geben.

Die MOG (Mietpreisobergrenze) ist in jeder Stadt / jedem Landkreis verschieden!!!

München ist nicht gleich Leipzig ;-)

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Sie wohnt nicht in München, laut VK in Schleswig-Holstein.

Bin jetzt zu faul das rauszusuchen, weiß aber, dass es überall sehr schwer ist, eine Wohnung in dieser Preisklasse zu bekommen. In Leipzig mittlerweile fast unmöglich.

Dann nehme ich das mit dem Preis zurück...

LG

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