im Dez. Hochzeit, wie ist das mit der Steuererklärung

Bin mal gerade neugierig geworden, und das muss und will ich fragen...

wenn ich im Dezember heirate, und vorher Steuerklasse 1 hatte, kann ich dann für das ganze Jahr rückwirkend auf Steuerklasse 3 berechnet werden. und so Geld zurück bekommen aus der Steuererklärung???

Frag mich das nur, weil meine Freundin in diesem Glauben ist, das Geld schon ausgerechnet hat und eigentlich auch gerade am ausgeben ist... nur leider stimmt ihr "finanzielles" Wissen nicht immer...

Und ich bin ehrlich, ich kann mich nicht erinnern wie es bei uns war, haben im Oktober geheiratet und sind dann auf 4/4 gegangen.

Vielen Dank fürs erklären, helfen und beraten

Fruchtzwergerl

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Das kommt drauf an....

Wenn im Dezember geheiratet wird und der Steuerklassenwechsel rückwirkend für den Dezember gilt, dann wäre auch das ganze Jahr betroffen. Ich bin mir nur nicht sicher, dass der Ummeldemonat hier bereits gilt und nicht erst der Folgemonat...

Hat sie im laufenden Jahr gearbeitet? Für das Heiratsjahr gilt nämlcih bereits die Zusammenveranlagung und es kann sein, dass sie nix zurück kriegen...

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Sie hat im laufend Jahr nicht gearbeitet. Sie hat sogar Harz 4 beantragt und auch gezahlt bekommen. Deswegen wundert mich das mit ihrer Rechnung...

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Na, das H4 Geld wird sie dann wohl teilweise zurückzahlen müssen, da die eheähnliche Gemeinschaft dann ja für das ganze Jahr gelten kann?

Wird bestimmt noch lustig...

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Hallo,

das Interessante ist nicht die Steuerklasse. Die regelt nur den steuerlichen Abzug vorweg.

Wichtig ist, wenn ihr geheiratet habt, dann könnt ihr für 2012 die Zusammenveranlagung wählen.

Jeder Steuerpflichtige hat ja einen Grundfreibetrag von 8.004 Euro. Zusammen also 16.008 Euro. Wenn Deine Freundin Hartz 4 bezogen hat, also keine steuerpflichtigen Einkünfte hatte, Du aber Lohnsteuer gezahlt hast, wird aus der Zusammenveranlagung höchstwahrscheinlich eine hohe Erstattung resultieren.

Es gibt im Internet zahlreiche Einkommensteuerrechner, da kannst Du eure Daten eingeben und eine überschlägige Berechnung machen.

LG

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Guten Abend,

Deine Freundin hat recht. Wenn sie im Dezember heiratet und einer der Eheleute mehr als der andere verdient und in die Lohnsteuerklasse 3 wechselt (und der andere logischerweise in die 5) wird man über die Steuererklärung das ganze Jahr mit der neuen Steuerklasse berechnet.

Verdienen beide ziemlich das gleiche, gehen beide in die 4 und somit Änderungen sich nichts...

Schönen Abend

Püppi

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Nein!

Die Steuerklasse wirkt immer erst ab dem Monat, in dem sie gewechselt wird und nicht rückwirkend, Ausnahme ist, wenn die Voraussetzungen für den Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber vorliegen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass man für die Zeit als Lediger - hier eben 10 Monate - Steuerabzug nach Stkl. 1 und dann eben 2 Monate nach Stkl. 3 (oder 4 bzw. 5) hat.

Die "überzahlte" Lohnsteuer wird dann durch die Veranlagung, also die Abgabe der Steuererklärung und die daraus resultierende Steuerfestsetzung erstattet.

LG