Ab Ende Dezember für 2 Wochen arbeitslos- trotzdem zur Arge?

Hallo,

Ich habe zum 21.12. meine Kündigung erhalten, zeitgleich dazu meine schriftliche Wiedereinstellungsvereinbarung (ab spätestens 15.1.2013 bin ich wieder bei meinem Chef angestellt, tendenziell wahrscheinlich eher als am 15.).
Nun habe ich mich pflichtgemäß bei der Arge gemeldet und heute rief meine Vermittlerin an und teilte mir mit, ich hätte keinen Anspruch (arbeite erst seit 1,5 Monaten dort, war vorher in Elternzeit). So weit so gut (oder auch nicht?!), muss ich denn jetzt trotzdem nochmal persönlich dahin, um mich arbeitsuchend zu melden, auch wenn ich weder was von denen will, noch was bekomme und schneller wieder weg bin, als die die Anträge bearbeiten könnten?

Danke fürs Lesen!

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Vielleicht einigen wir uns erst mal auf die richtigen Begrifflichkeiten:

1. "Arge" nannte man bis vor ca. 2 (ZWEI) Jahren die ARbeitsGEmeinschaften aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agentur, nicht ARgentur), die für das ALG II (Volksmund und BLÖDzeitung: "Hartz 4" zuständig sind. Heute heißen alle Einrichtungen, die das ALG II regeln "Jobcenter".

2. ALG I (und um das geht es dir vermutlich) bekommt man bei der Bundesagentur für Arbeit und keiner "Arge".

An deiner Stelle würde ich mich arbeitssuchend melden, damit es keine unklaren und ungemeldeten Rentenzeiten gibt. Und ob dir tatsächlich nichts zuteht, würde ich nicht von einer mündlichen Aussage abhängig machen. Es kann gut sein, dass Einkommen/Arbeitszeiten von vor der Elternzeit berücksichtigt werden können. Also: Antrag stellen.

Ich war seinerzeit mal nur 19 Tage arbeitslos und habe immerhin für diese Zeit einige hundert € ALG I bekommen.

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Ok, also Jobcenter, nicht Arge- habsch verstanden ;-)

Vor der EZ hatte ich "nur" einen 400- €uro- Job, der wird mir definitiv nicht angerechnet.

LG

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Nee, nicht Jobcenter, fürs ALG I ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Wobei es auch sein kann, dass Du (mit Famillie) evtl. sogar für einen Monat ALG II-Anspruch hättet...

*verwirrungkomplettmach* ;-)

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Du musst dich schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und dort dann einen Antrag auf ALGI stellen.

Natürlich hast du nach der Elternzeit einen Anspruch, wenn du vorher auch versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Denn Elternzeit hat man ja nur mit AG, also hast du einen Anspruch. Was ist denn aus dem AG geworden, den du während der Elternzeit hattest? Oder was hast du vorher gemacht?

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Ich war vorher nur auf Minijobbasis beschäftigt, habe also tatsächlich keinen Anspruch.

LG

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Wann warst du auf Minijobbasis beschäftigt? In der Elternzeit? Vor der Elternzeit? Hattest du evtl. gar keine Elternzeit?

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#sonne

ganz wichtig! aufjedenfall arbeitslos melden...es geht auch um deine Rentenversicherung >Our Darkness< hat es ausführlicher erklärt warum...2 Wochen können sich später mal negativ auswirken.

lg

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Na gut, also auf jeden Fall doch nochmal hinfahren. Nur anrufen reicht ja wohl nicht. Danke!

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Hinfahren, Antrag abholen...so etwas wichtiges würde ich auch nicht telefonisch machen.

Den Antrag per Einschreiben schicken...oder persönlich abgeben und bescheinigen lassen das du den Antrag eingereicht hast (manchmal verschwinden Anträge auch mal;-))

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