Teilzeitarbeit befristen - TVöD

Hallo,

kennt sich jemand aus ob es im öffentlichen Dienst (TVöD) eine Klausel gibt, dass man als Arbeitnehmer nach Ende der Elternzeit ein Anrecht auf Teilzeitarbeit, die z.B. auf 5 Jahre befristet ist, hat.
Also dass man dann die Möglichkeit hätte nach diesen 5 Jahren Teilzeit wieder Vollzeit zu arbeiten weil z.B. der Ehemann arbeitslos geworden ist.

Weiss das jemand?

Viele Grüße

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Hallo

Ich bin auch TVÖD und ja, es geht. Man muss sich nach spätestens 5 JAhren festlegen, ob man seine alte Stelle wieder haben möchte

Bianca

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Hallo Bianca,

vielen Dank für Deine Antwort.
Und wenn der AG es nicht befristen möchte? Weisst Du ob man darauf bestehen kann? Wahrscheinlich nicht, oder?
Und kannst Du die 5 Jahre danach nochmal befristen auf weitere 5 Jahre oder ist die Befristung nur einmalig möglich?

Viele Grüße

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Hallo

Ich habe nun zum 3 mal befristet. Man kann bis zu 5 Jahren und danach muss man sich festlegen.

Ich glaube, wenn man kleine Kinder betreuut, hat man das Recht auf Teilzeit

Bianca

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Hallo,

ich bin auch im ö.D

Ich bin seit 2010 in Teilzeit und ich habe bisher nichts mit einer Regelung bzgl. 5 Jahren im Zusammenhang mit Teilzeit gehört. Das wäre mir auch vorher schon bekannt gewesen........War gerade ziemlich erschrocken und habe trotzdem noch mal bei unserem Personalamt nachgefragt. Von dort bekam ich die Info, dass es nicht so eine Regelung gibt.

Nur bei Sonderurlaub. Das ist aber ne andere Geschichte.

Vereinfacht gesagt, man kann seine Teilzeit verlängern wie man möchte. Vorausgesetzt man beantragt die Verlängerung rechtzeitig ;-)

Ich, wie auch die meisten hier, beantragen die Verlängerung fast immer für ein Jahr. Und das problemlos. Für einen längeren Zeitpunkt sich festzlegen finde ich persönlich zu riskant. ich weiß nicht was in einem Jahr ist. Und für den Arbeitgeber ist es bei uns auch ok.

Also wenn du die Möglichkeit hast, immer für ein Jahr die Stundenreduzierung zu beantragen / verlängern zu lassen, würde ich das an deiner Stelle machen.

lg

Christina

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Hallo

Bei uns steht es so drin

§ 1a Teilzeitbeschäftigung

(1) Mit vollbeschäftigten Mitarbeitern soll auf Antrag eine geringere als die regelmäßige Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

a) mindestens ein Kind bis unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche und betriebliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Teilzeitbeschäftigung nach Unterabs. 1 ist auf bis zu 5 Jahre zu befristen, soweit der Mitarbeiter dies in dem Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit verlangt. Sie kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen.

Vollbeschäftigte Mitarbeiter, die in anderen als den in Unterabs. 1 genannten Fällen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren wollen, können von ihrem Dienstgeber verlangen, dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen.
Ist mit einem früher vollbeschäftigten Mitarbeiter auf seinen Wunsch eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart worden, soll der Mitarbeiter bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden.

Die Unterabsätze 1 bis 4 gelten entsprechend für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter, wenn sie eine Herabsetzung ihrer dienstvertraglich vereinbarten Arbeitszeit beantragen.

(2) Für Einrichtungen mit mehr als 15 Mitarbeitern gilt im übrigen § 8 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.

Bianca

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Hallo,

Danke.

Ich lese daraus, dass man bis zu 5 Jahren am Stück die Teilzeit beantragen kann. Anschließend kann man noch verlängern #kratz

Also ich sehe da kein Problem nach 5 Jahren eine weitere Stundenreduzierung zu bekommen......

Finde das nur grundsätzlichimmer interessant so Personalsachen. Man weiß ja nie für was man das braucht :-)

Gruß

Christina

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Vielen Dank für Eure Antworten.

Also ich bin jetzt auch schlauer: laut § 11 TVöD kann man es tatsächlich mehrmals auf 5 Jahre befristen lassen bis das Kind 18 Jahre alt ist.
Leider stellt sich mein AG quer: Begründung: das machen wir nicht. Das haben wir noch nie gemacht...... (tolle Begründung).....
Natürlich wäre ich im Recht und könnte mir einen Anwalt nehmen und das einklagen. Aber ob das so viel bringt?

Dann stehe ich im Rechtsstreit mit meinem AG und wenn ich das durchbekomme, dass in meinem Vertrag die Befristung drin ist, dann ist er vielleicht so genervt, dass er mir irgendwann eine Stelle anbietet, die ich nicht möchte oder wie auch immer. Dann habe ich vielleicht auch nicht so viel gewonnen. Bin auch nicht so der Kämpfer-Typ.....
Und wenn nichts schief läuft (also wenn mein Mann nicht arbeitslos wird oder so) dann habe ich auch nicht so den Drang wieder ganztags zu arbeiten.

Habe mir auch überlegt ob es auch nach hinten los gehen könnte wenn man 5 Jahre Befristung beantragt und dann gerne nach 2 Jahren wieder mehr Stunden arbeiten möchte oder muss..... Ist dann vielleicht auch ungünstig?
Na ja, also dankeschön für Eure Antworten!
Viele Grüße

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wenn du dich für 5 Jahre befristen lässt hast du - ohne Nettigkeit des AG - keine Chance, vorzeitig wieder mit mehr Stunden zu arbeiten.
LG