nochmal steuererklärung, zwecks elterngeld, landeserziehungsgeld...

hi.

ich habe hier noch ein letztes mal (hoffentlich) ein paar fragen bezüglich der steuererklärung was das elterngeld , landeserziehungsgeld und kinderzuschlag betrifft.

das elterngeld wird eingetragen, dass ist klar, aber wie sieht es aus mit landeserziehungsgeld , wenn ja wo wird das eingetragen?
und kinderzuschlag? ist der kinderzuschlag dann bei anlage kind unter "anspruch auf kindergeld und vergleichbare leistungen" einzutragen?

ich versuche gerade via elster die steuer zu machen, wenn ich getrennt veranlagen will oder besonders veranlagt machen möchte muss ich dann als frau alles extra ausfüllen? also vordruck , (anlage n wird ja hinfällig da ich 2012 keine einnahmen aus arbeit hatte), oder was muss ich da genau extra ausfüllen? abgesehen davon will ich ja auch dass mein mann beide kinder auf sicih hat, also nicht 1 (2 mal 0,5)sondern 2

lg
babyboom

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Guck mal beim Bescheid zum Landeserziehungsgeld, was drauf steht, ich meine die meisten Bundesländer lassen das nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Welche Steuerklasse hat dein Mann denn und warum sollte er 2x0,5 Kidner haben?!?
Sind es nur deine Kinder? Dann stimmt es, wenn ihr beide 4 habt, sonst müsste 2,0 Kinderfreibeträge haben.

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danke erstmal für deine antwort :-)

wir haben 3 / 5, also ich die 5. und daher sollten 2 volle punkte auf meinen mann. wir haben zusammen 2 kinder, sonst keine.

der aktuelle bescheid von 2012 von der erziehungsgeldstelle habe ich noch nicht, also weder den elterngeldbescheid noch der landeserziehunggeld bescheid über die summe für 2012. beim elterngeld steht es ja drauf wegen "progressionsvorbehalt" aber eben, bei landeserziehunggeld weis ich es nicht da ich noch nie so einen bescheid bekommen habe...werd ich wohl abwarten müssen.

wie mach ich den nun die getrennte veranlagung?`muss ich eine komplette extra steuererklärung abgeben? oder nur einzelheiten?

lg

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ach, und noch eine kleine andere frage.

wenn ich ja zb in einem jahr 4600,- verdiene, muss/solll ich dass ja gar nicht angeben in der steuer oder? da ist doch das mit den 4800.- wo ja eig steuer frei sind oder? vorallem hab ich eg erhalten um die 4200.- muss ich das dennoch eintragen? andererseits wäre es je nach fall ja günstiger (aufs jahr gerechnet) einen 400.-job zu machen anstatt das elterngeld zu beziehen oder?? oder denke ich da gerade was falsch?

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Hallöchen,

also Landeserziehungsgeld und Kinderzuschlag sind beide nicht einzutragen. Die unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Dann jedem Ehepartner steht ein halbes Kind zu. Somit muss für jeden Ehepartner eine Anlage Kind ausgefüllt werden. Es wird dann auch bei jedem ein halbes Kind berücksichtigt.

Wenn ihr eine besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung macht, dann müsst ihr für jeden einen eigene Steuererklärung mit allem drum und dran ausfüllen.

Einen Minijob (also nicht auf Steuerkarte) brauchst du nicht eintragen.

Liebe Grüße
Steffi

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"Dann jedem Ehepartner steht ein halbes Kind zu. Somit muss für jeden Ehepartner eine Anlage Kind ausgefüllt werden. Es wird dann auch bei jedem ein halbes Kind berücksichtigt."

So ein Unsinn jedem Ehepartner steht bei 4/4 ein ganzer Kinderfreibetrag je Kind zu, bei 3/5 bekommt der Ehepartner mit 3 beide Kidnerfreibeträge und der mit 5 nichts!

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Bevor du etwas als Unsinn abtust solltest du den Zusammenhang verstehen!

Hier geht es um die Steuererklärung nicht um den Abzug unterm Jahr!

Bei der Einkommensteuererklärung ist es völlig egal ob die Ehepartner 4/4 oder 3/5 hatten (außer die höhe der Steuerabzüge beim Lohn).

Wenn sie eine besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung macht, dann muss sie für sich eine Steuererklärung machen und für ihren Ehepartner. Und jeder der Beiden gibt dann zwei Anlagen Kind in der Steuererklärung an. Und auf jeder Anlage Kind wird die hälfte des Kindergelds eingetragen! Somit wird bei jedem bei der STEUERERKLÄRUNG zwei halbe Kinder berücksichtigt.

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