verstehe ich nicht - Arbeitslosengeld I - Lohnsteuerklassenwechsel

Hallo

vielleicht kann mir das jemand von Euch erklären, da ich ja weiß, das sich hier viele auskennen.

Ich war von Mitte Dezember bis Anfang Januar Arbeitslos - also (gottseidank) nur 3 Wochen cirka.

Also wurden die letzten 12 Monate fürs Arbeitslosengeld abgefragt. Alles abgegeben und gut wars. Hat jetzt eh schon lange gedauert, bis endlich das Geld kam. Jetzt habe ich aber gesehen, das sie Lohnsteuerklasse 5 genommen haben.

Wir haben aber zum 1.8.2012 gewechseln in das 4/4 Lohnsteuersystem mit Faktorverfahren, da wir immer sehr viel nachzahlen mussten.

Bekam ich auf nachfrage, warum es nur auf Lohnsteuerklasse 5 berechnet wurde (das komplette ALGI), das sie das nochmal nachprüfen müssen.

So, jetzt lag heute ein Brief im Kasten in dem steht folgendes:

Sie haben zum 1.AUgust 12 die Lohnsteuerklasse gewechselt. Ich kann dies bei der Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigen (????), weil die neuen Steuerklassen (????) nicht dem Verhältnis Ihrer monatlichen Arbeitsentgelte entsprechen. (????)

Meine Entscheidung beruht auf § 153 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.

..... und so weiter.

Die Fragezeichen habe ich natürlich mit hingeschrieben - weil ich diese Stellen nicht verstehe ?? Verhältnis zu meinen monatlichen Arbeitsentgelten?? Ich habe aber mit der Lohnsteuerklasse 4 mehr rausbekommen - deutlich mehr sogar - und jetzt wird mir das negativ aufs Arbeitslosengeld berechnet ?? Finde ich nicht wirklich fair.
Kann mich da einer aufklären ??

e.

1

Steht doch im Paragraphen:

(2) Die Feststellung der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war.

Fair? Naja, irgendein ein Stichtag muss halt genommen werden, sonst würde vermutlich jeder mit Erhalt der Kündigung die Steuerklasse wechseln, um höhere Lohnersatzleistungen zu erhalten.

Grüsse
BiDi

2

Hallo,

http://www.arbeitsagentur.de/nn_546662/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Lohnsteuerklasse/Lohnsteuerklasse-Nav.html

LG, Andrea

3

Ein Steuerklassenwechsel kann nur unter engen Vorraussetzungen beim ALG anerkannt werden, damit soll einfach vermieden werden, dass man schnell von 5 auf 3 oder 4 wechselt nur um mehr ALG zu beziehen.
LG

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Ok, dann hab ichs kapiert. Ich fand auch nur die Wortwahl irgendwie komisch. Nicht verständlich halt.

Macht nix, hab ja wieder was. Gottseidank. Gewechselt hab ich sicher nicht wegen einer eventuellen Arbeitslosigkeit .... sondern weil wir so viel nachzahlen jedes jahr....

e. :)