Muss Ex-Mann ein Leben lang für seine Ex zahlen??

Hallo,
Bekannte von uns wollen sich scheiden lassen.

Seine Noch-Frau geht halbtags arbeiten. Die beiden sind mittlerweile vor Gericht wegen der Unterhaltszahlung. Geschieden können die beiden aber erst nächstes Jahr werden. Wielange muss der Mann eigentlich für die Frau Unterhalt zahlen? Nur solange bis die beiden geschieden sind oder dann auch noch weiter? Ich mein da würde ja der Mann nie wieder finanziell unabhängig sein! Wisst ihr wie ich das meine?

Ich hab mich bis jetzt mit sowas noch nicht befasst daher meine vielleicht etwas dümmliche Frage...

Ach ja, die beiden hatten kein Eigenheim - waren nur zur Miete und haben ein Kind zusammen falls das auch ne Rolle spielt.

doka

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Hi,
in den meisten Fällen heute nicht mehr. Es gibt aber Ausnahmen z.B. bei älteren Paaren mit Hausfrauenmodell.
Viele Männer, die noch nach Schuldprinzip geschieden wurden, zahlen bis heute Unterhalt an Ihre Ex-Frauen. Teilweise schon seit 30/40 Jahren.
Viele Grüße,
die L.

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So pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Es kommt unter anderem auch darauf an, wie lange die beiden verheiratet haben und wie die Einkommensverhältnisse sind.

Grundsätzlich gilt, dass nach einer Ehe jeder für sich finanziell verantwortlich ist, man also keine Unterhaltszahlungen zu erwarten hat. In der Zeit der Trennung hat man noch anspruch auf Trennungsunterhalt, aber mit der Scheidung sollte das vorbei sein.

Wenn es aber so aussieht, dass einer sehr viel verdient hat und der andere dadurch über Jahre einen sehr hohen Lebensstandard hatte, den er alleine nicht annähernd halten kann, dann kann es sein, dass auch nach der Scheidung Unterhalt an den Expartner gezahlt werden müssen.

Für sein Kind wird dein Bekannter natürlich bis zum Ausbildungsende Unterhalt zahlen müssen, wenn das Kind bei der Frau bleibt oder später alleine lebt.

Und ja, das ist so eine Sache mit der Ehe, wenn man sich bindet und womöglich sich schwört "bis das der Tod uns scheidet"....

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Hallo!

Das kommt vor allem darauf an, wie die beiden bisher gelebt haben. Wenn die Frau immer nur nen kleinen Teilzeitjob hatte, und dafür den Mann von vorne bis hinten versorgt hat mit kochen, putzen, waschen etc., dann kann es schon sein, dass er Unterhalt zahlen muss - weil sie ja dann beruflich zurück gesteckt hat, um ihn zu entlasten.

Arbeiten dagegen beide, bzw. wurde die Berufstätigkeit nur wegen dem Kind kurz unterbrochen, aber dann bald wieder relativ viel gearbeitet kann es auch sein, dass er nur für die Trennungsphase zahlen muss.

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"Ich mein da würde ja der Mann nie wieder finanziell unabhängig sein!"

Mein Onkel (Scheidung in den späten 60gern, seit den 70gern wieder verheiratet) zahlt bis heute für Ehefrau Nr. 1.

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"Mein Onkel (Scheidung in den späten 60gern, seit den 70gern wieder verheiratet) zahlt bis heute für Ehefrau Nr. 1."

Der Mann meiner Arbeitskollegin auch...und das nicht zu knapp.

Heutzutage werden das aber wohl eher die Ausnahmen sein...das Unterhaltsrecht wurde ja vor ein paar Jahren reformiert, um diese unhaltbaren Zustände (Ehe als lebenslange Versorgungsinstitution) weitestgehend abzuschaffen.

Pauschalaussagen kann man allerdings nicht treffen...es kommt im Einzelfall immer darauf an, wie der Richter entscheidet.

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"Heutzutage werden das aber wohl eher die Ausnahmen sein...das Unterhaltsrecht wurde ja vor ein paar Jahren reformiert, um diese unhaltbaren Zustände (Ehe als lebenslange Versorgungsinstitution) weitestgehend abzuschaffen."

Richtig. Aber das Unterhaltsrecht wurde letztes Jahr nochmals "reformiert". Die Regel von "vor ein paar Jahren" gilt nicht mehr. Das wurde dem Staat auf Dauer zu teuer. Da gab es plötzlich zu viele bedürftige (zumeist) Frauen.

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Das lässt sich so pauschal gar nicht mehr sagen. Es gibt weder das (uralte) Modell "Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin." noch, noch gilt das (ebenfalls mittlerweile veraltete) Modell noch, dass es nur noch Unterhalt gibt bis zur Scheidung und danach eben nur noch in Ausnahmefällen (z.B. Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburtstag des Kindes oder bei bereits in der Ehe entstandener Arbeitsunfähigkeit des Ehegatten).
Heute gilt eigentlich etwas ganz anderes. Heute muß meistens die Frau einige Bedingungen erfüllen, um diesen Unterhalt zu bekommen. Einmal muß sie ein geringeres anzurechnendes Nettoeinkommen als der Mann haben. Dabei geht es gar nicht um das tatsächlich vorhandene Nettoeinkommen. Manchmal ist es ja so, dass die Frau durchaus einer Arbeit nachgehen könnte (Teilzeit), aber weil man sich während der Ehe eben so geeinigt hat und das Geld auch so gereicht hat, blieb sie eben zu Hause und betreute die Kinder. Nun mittlerweile sind sie in der Schule - also tagsüber betreut und "Mama" ist immernoch zu Hause. Das Geld, welches sie in dieser Zeit verdienen könnte, wäre ihr "anzurechnendes Nettoeinkommen". Dieses Netto verringert letztendlich natürlich die Unterhaltszahlung des Mannes.
Der zweite Grund, der unbedingt erfüllt sein muß, wäre dass der Einkommensunterschied auf "ehebedingten Nachteilen" beruht. Typische Beispiele hierfür wäre die Kindererziehung und das Rückstellen der Karriere dafür oder der Umzug an den Wohnort des Ehemanns nach der Hochzeit und damit die Aufgabe der eigenen Arbeitsstelle.
Die Zahlungen des nachehelichen Unterhalts lassen sich nicht zeitlich befristen vorneweg, wenn ehebedingte Nachteile vorliegen. Sie fallen allerdings weg/verringern sich, wenn diese ehebedingten Nachteile wegfallen. Außerdem fallen sie weg, wenn die Frau neu heiraten würde, unter Umständen auch, wenn sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt, von selbst auf den Unterhalt verzichtet und wenn aufgrund von Einkommensveränderungen von Mann und/oder Frau keine Unterhaltspflicht mehr besteht.

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Dass man in der heutigen Zeit immer noch pauschal davon ausgeht, dass der Mann für die Frau zahlen wird........kann genauso auch andersrum sein!

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Huhu, genau. Meine Schwiegermutter zahlt seit über 20 Jahren an Schwiegervater jeden Monat von ihrem Lohn unterhalt. Sie ist froh bald in Rente zu gehen. Glaub sie hat dann grad so noch ihren selbstbehalt.

Lg

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"Dass man in der heutigen Zeit immer noch pauschal davon ausgeht, dass der Mann für die Frau zahlen wird........kann genauso auch andersrum sein!"

Wer geht denn pauschal davon aus? Dass es auch andere Fälle gibt, stellt doch überhaupt niemand in Abrede. #kratz

Im hier diskutierten Fall ist die Frau aber offensichtlich teilzeitbeschäftigt, während der Mann einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht und die Kinder nicht bei ihm leben...also klare Kiste.

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Hallo,

mein Ex und ich hatten uns bei der Scheidung darauf geeinigt, dass er meiner Tochter und mir Unterhalt zahlt, bis meine Tochter 18 ist respektive ich wieder verheiratet bin.

Jetzt bin ich wieder verheiratet und so zahlt er nur noch Unterhalt für meine Tochter bis die Adoption durch ist.

Wir waren 11 Jahre verheiratet und nach der Geburt meiner Tochter zu Hause.

GLG