ALG I und unbezahltes Praktikum

Hallo,

ich habe ein Problem.
Ich möchte ab Sommer, wenn es klappt eine 2. Ausbildung beginnen,
allerdings muss ich vorher einen Praktikum machen.

Seit Sommer 2012 bin ich Arbeitslos gemeldet und ich wüsste sehr gerne ob man trotz Arbeitslosigkeit einen Praktikum absolvieren kann.
Meine Beraterin hat zwar mir gesagt, das man Arbeitsagentur bescheid sagen soll, das ich beschäftigt bin ABER ich bekomme während der Praktikumszeit kein Geld.
Somit heißt es doch, das dem Arbeitsagentur doch egal ist?
Bin total verwirrt und verstehe das ganze überhaupt nicht. :-(

Steht irgendwo im Gesetzbuch etwas?
Ist jemand da im Fachgebiet? #schwitz

Liebe Grüße

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Einen Text dazu habe ich nicht. Aber ein Praktikum ist ja einer Probearbeit recht ähnlich. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jobcenter sowas verbieten möchte. Immerhin haben die ja ein Interesse daran, dich als Kunden zu verlieren. Dein neuer Arbeitgeber möchte sich halt vorher sicher sein, dass du auch ins Team passt und seine Anforderungen erfüllst. Ist doch prima. Wenn das klar gegeben ist, ist doch der Rückfall ins ALG durch Kündigung während der Probezeit eher unwahrscheinlich.

PS: Wenn du 6 Monate umsonst da arbeiten sollst, wird das allerdings ein Problem darstellen.

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Hi,

Praktikum kann man anmelden und man bekommt dann zusätzlich Fahrtkosten bezahlt. Ich bekomme keine Leistungen, hatte eine 6 monatige Weiterbildung + 2 monate betriebspraktikum. In dieser zeit hab ich Fahrtkosten bezahlt bekommen. Andere in der Maßnahme haben alg1 bekommen und haben das + Fahrtkosten erhalten. Das alg1 verlängert sich auch um die Dauer der Maßnahme.

In jedem fall melden. Denen ist ja auch dran gelegen, dass du wieder schnell in Arbeit kommst.

Lg

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nein, das darfst du nicht.

was vorschreiberin gemacht hat ist eine weiterbildung INKL praktikum (auch wenn sie es selbst gesucht hat etc).

ganz klar steht irgendwo, dass du nur bis 15 stunden oder so arbeiten darfst (auch praktikum) oder soundsoviel verdienen darfst. bei einem 400euro-job fällst du raus und bekommst kein alg1 mehr (auch keine einzahlung in die rentenversicherung und krankenkasse musst du auch selbst übernehmen etc.). du stehst ja nicht mehr wirklich zur verfügung. anders bei alg2.

vielleicht gibts eine lücke, aber das kann dir nur dein sachbearbeiter sagen.

google hilft übrigens, gesetzestexte zu finden.

eventuell kannst du auch den träger fragen (wo du die weiterbildung machen willst), die kennen sich oft sehr gut aus...