Heirat, Steuerklassenänderung, Unterhaltsberechnung

Hallo ich hätte da mal eine Frage, wir Heiraten im Juli und man Freund hat 2 Kinder für die er unterhalt zahlt, ich selber habe auch 2 Kinder aus vorheriger Beziehung, bekomme kein Unterhalt, nur Unterhaltsvorschuss der ja nach der Heirat wegfällt, jetzt meine Frage wie es aussieht mit der Steuerklasse, da mein dann Mann nur 300€ Brutto mehr Verdient, dachte ich ich würde dann die Steuerklasse 3 nehmen und er die 5 damit, damit wir dann von dem Geld auch was hätten und die 300€ die wir dann + hätten wir für uns hätten, jetzt sagte man mir im Freundeskreis aber das ginge nicht, heißt das dann er würde die 3 kriegen, dass hieße dann aber ja auch das er sein + mehr an Unterhalt zahlt, und ich hätte davon ja dann überhaupt nix, weniger Gehalt und er zahlt das was er mehr Verdient an Unterhalt.Das wäre ein- von fast 400 € im Monat.

Liebe Grüße Tina

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Hallo

Klar kann er auch die 5 nehmen. Nur nutzt das nichts, er muss weiter den Unterhalt zahlen, denn er nun auch zahlt. Er darf sich nicht mutwillig die schlechtere Steuerklasse nehmen um weniger zu zahlen.
Deine Kinder zählen auch bei der Unterhaltsberechnung nicht mit

Nehmt die 4/4 und alles bleibt so

Bianca

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Nein, so ist das nicht. Ihr könnt als Steuerklasse natürlich wählen was ihr wollt, aber der Unterhalt ändert sich allerhöchstens ins Positive für die beiden Kinder deines Freundes - niemals nach unten.
Durch die Steuerklassenänderei wird also der Unterhalt der Kinder nicht geändert. Ihr habt maximal noch das Recht in 4/4 ohne Faktor zu gehen. So bleibt der Unterhalt gleich. Geht dein Mann in die 3, wird der Unterhalt höher - niemand kann ihn aber zwingen, in die 3 zu gehen. Du solltest auch bedenken, dass dein Mann ja jetzt einen niedrigeren Selbstbehalt hat, da er mit dir zusammenwohnt (falls das vorher noch nicht der Fall war) - auch das erhöht den Unterhalt unter Umständen.

Das Steuerklassengemauschel ist doch sowieso nur Augenwischerei. Letztendlich gibt es nur EINE Steuer. Und das ist der Betrag, den du im Jahr zahlen musst. Es gibt gar keinen monatlichen Steuerbetrag. Das sind alles nur "Vorauszahlungen". Also ist es doch für euch tausendmal günstiger, ihr bleibt beide in der 4 (da werdet ihr versteuert, wie zuvor auch und wer bitte soll dagegen argumentieren bei fast identischem Gehalt) und ihr macht eine Steuererklärung am Ende des Jahres und freut euch auf die Nachzahlung und den "Extraurlaub".

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Hallo

Stimmt so nicht.Der Selbstbehalt sinkt nur,wenn er nicht den Mindestunterhalt zahlt, also ein Mangelfall wird. Ansonsten ändert sich an seinem Selbstbehalt nichts

Bianca

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Ich habe doch geschrieben "unter Umständen". Ich kann doch nun nicht jedes mal in jedem Thread das ganze Unterhaltsrecht aufdröseln... ;-)

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